Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Hilden.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2017
  • Frist
    17. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
Anna Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter ME-aktiv Mettmann Details
Von
Anna Müller
Betreff
Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden [#19892]
Datum
13. Januar 2017 23:28
An
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Hilden. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anna Müller
Anna Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisun…
An Jobcenter ME-aktiv Mettmann Details
Von
Anna Müller
Betreff
AW: Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden [#19892]
Datum
19. Februar 2017 12:40
An
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden“ vom 13.01.2017 (#19892) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Müller Anfragenr: 19892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Müller
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Sehr geehrte Frau Müller, die von Ihnen genannte Anfrage vom 13.01.2017 ist hier anscheinend nicht eingegangen. …
Von
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Betreff
AW: Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden [#19892]
Datum
3. März 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Müller, die von Ihnen genannte Anfrage vom 13.01.2017 ist hier anscheinend nicht eingegangen. Das Jobcenter in Hilden ist keine eigenständige Behörde sondern eine Geschäftsstelle des Jobcenters ME-aktiv. Es hat demzufolge keine eigenen Weisungen, vielmehr gelten die für das Jobcenter ME-aktiv geltenden Weisungen. Ich fasse daher ihre Anfrage als Frage nach den Weisungen des Jobcenters ME-aktiv auf. Diesbezüglich bitte ich Sie noch um etwas Geduld, da die Beantwortung Ihrer Anfrage noch ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Anna Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisun…
An Jobcenter ME-aktiv Mettmann Details
Von
Anna Müller
Betreff
AW: AW: Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden [#19892]
Datum
8. März 2017 14:49
An
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden“ vom 13.01.2017 (#19892) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Müller Anfragenr: 19892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Müller
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Sehr geehrte Frau Müller, als Anhänge erhalten Sie die aktuell gültigen Geschäftsanweisungen des Jobcenters ME-ak…
Von
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Betreff
AW: AW: Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden [#19892]
Datum
15. März 2017 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Müller, als Anhänge erhalten Sie die aktuell gültigen Geschäftsanweisungen des Jobcenters ME-aktiv, soweit sie bis einschließlich 2016 in Kraft gesetzt wurden. Aus technischen Gründen übersende ich die Geschäftsanweisungen aus 2017 in einer zweiten Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Sehr geehrte Frau Müller, wie in meiner vorigen Nachricht angekündigt erhalten Sie hier die neuesten Geschäftsanw…
Von
Jobcenter ME-aktiv Mettmann
Betreff
AW: AW: Anfrage zur Bereitstellung der internen Weisungen des Jobcenters Hilden [#19892]
Datum
15. März 2017 16:53
Status
Sehr geehrte Frau Müller, wie in meiner vorigen Nachricht angekündigt erhalten Sie hier die neuesten Geschäftsanweisungen des Jobcenters ME-aktiv. Die Geschäftsanweisungen 04/2013 zum Hausverbot und 06/2013 zum Arbeitsschutz enthalten Informationen, deren allgemeines Bekanntwerden die Sicherheit der Einrichtungen und Bediensteten des Jobcenters ME-aktiv gefährden würden. Insoweit lehne ich Ihren Antrag auf Informationszugang gem. § 3 Nr. 2 IFG ab. Die Geschäftsanweisung 07/2017 zur Bekämpfung von Leistungsmißbrauch enthält Informationen, deren allgemeines Bekanntwerden die Durchführung strafrechtlicher bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlicher Ermittlungen erheblich erschweren sowie die rechtmäßige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Jobcenters ME-aktiv und damit die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Soweit Sie diesbezüglich einen rechtmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen