Anfrage zur Beschaffenheit von Masken in Berliner Schulen

sind die smile by ego masken an Berliner Schulen als Mundnasenbedeckung zugelassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Beschaffenheit von Masken in Berliner Schulen [#204009]
Datum
19. November 2020 14:21
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sind die smile by ego masken an Berliner Schulen als Mundnasenbedeckung zugelassen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihres mehrfach bei uns eingegangenen Antrags auf Akteneinsicht nach dem…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Anfrage zur Beschaffenheit von Masken in Berliner Schulen [#204009], [#204008], [#204010]
Datum
23. November 2020 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihres mehrfach bei uns eingegangenen Antrags auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Mund-Nasen-Bedeckung smile by eGo kann ich Ihnen mitteilen, dass in meiner Behörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), keine Akte zu diesem Produkt geführt wird. Da das Produkt smile by eGo als ‚Community‘-Maske bzw. Alltagsmaske und nicht als Medizinprodukt eingestuft ist, ist für dieses Produkt keine Zuständigkeit beim LAGeSo gegeben. Hinsichtlich Ihrer Anfrage, ob die Mund-Nasen-Bedeckung smile by eGo an Berliner Schulen zugelassen ist, bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie<https://www.berlin.de/sen/bjf/> zu wenden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihres mehrfach bei uns eingegangenen Antrags auf Akteneinsicht nach dem…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Anfrage zur Beschaffenheit von Masken in Berliner Schulen [#204009], [#204008], [#204010]
Datum
23. November 2020 14:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihres mehrfach bei uns eingegangenen Antrags auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Mund-Nasen-Bedeckung smile by eGo kann ich Ihnen mitteilen, dass in meiner Behörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), keine Akte zu diesem Produkt geführt wird. Da das Produkt smile by eGo als ‚Community‘-Maske bzw. Alltagsmaske und nicht als Medizinprodukt eingestuft ist, ist für dieses Produkt keine Zuständigkeit beim LAGeSo gegeben. Hinsichtlich Ihrer Anfrage, ob die Mund-Nasen-Bedeckung smile by eGo an Berliner Schulen zugelassen ist, bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie<https://www.berlin.de/sen/bjf/> zu wenden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihres mehrfach bei uns eingegangenen Antrags auf Akteneinsicht nach dem…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Anfrage zur Beschaffenheit von Masken in Berliner Schulen [#204009], [#204008], [#204010]
Datum
23. November 2020 14:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihres mehrfach bei uns eingegangenen Antrags auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Mund-Nasen-Bedeckung smile by eGo kann ich Ihnen mitteilen, dass in meiner Behörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo), keine Akte zu diesem Produkt geführt wird. Da das Produkt smile by eGo als ‚Community‘-Maske bzw. Alltagsmaske und nicht als Medizinprodukt eingestuft ist, ist für dieses Produkt keine Zuständigkeit beim LAGeSo gegeben. Hinsichtlich Ihrer Anfrage, ob die Mund-Nasen-Bedeckung smile by eGo an Berliner Schulen zugelassen ist, bitte ich Sie, sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie<https://www.berlin.de/sen/bjf/> zu wenden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Mit freundlichen Grüßen