Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2018

Die Abteilung 6 - Bußgeld‐ und Verwarnungsangelegenheiten - des Einwohner-Zentralamtes ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Ich bitte um die Übersendung der Verkehrsordnungswidrigkeitsstatistik, also der Statistik in der die Fallzahlen der Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern,...) und Tatbeständen zusammengefasst wird für das Jahr 2018. Sollte die Statistik noch weitere Daten enthalten bin ich auch an diesen interessiert. Die Statistik soll als xlsx-Datei bzw. csv-Datei bereitgestellt werden. Eine Bereitstellung als PDF-Dokument ist nicht hilfreich da diese nicht bzw. nur mit hohem Aufwand auswertbar ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2018 [#55608]
Datum
4. Februar 2019 19:37
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Abteilung 6 - Bußgeld‐ und Verwarnungsangelegenheiten - des Einwohner-Zentralamtes ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Ich bitte um die Übersendung der Verkehrsordnungswidrigkeitsstatistik, also der Statistik in der die Fallzahlen der Verkehrsordnungswidrigkeiten nach Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern,...) und Tatbeständen zusammengefasst wird für das Jahr 2018. Sollte die Statistik noch weitere Daten enthalten bin ich auch an diesen interessiert. Die Statistik soll als xlsx-Datei bzw. csv-Datei bereitgestellt werden. Eine Bereitstellung als PDF-Dokument ist nicht hilfreich da diese nicht bzw. nur mit hohem Aufwand auswertbar ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Antragsteller/in, auf Ihre nachstehende Anfrage vom 4. Februar 2019 übermittle ich Ihnen, wie erbet…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2018 [#55608]
Datum
11. Februar 2019 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, auf Ihre nachstehende Anfrage vom 4. Februar 2019 übermittle ich Ihnen, wie erbeten kostenfrei und auf elektronischem Wege, die hier vorliegenden Daten zum Anzeigeaufkommen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten als xls-Datei. Darüber hinaus gehende Informationen liegen der Behörde für Inneres und Sport nicht vor. Das Hamburgische Transparenzgesetz gibt in § 1 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch nur insofern, als er sich auf vorhandene Informationen bezieht. Auch die Gesetzesbegründung (Bürgerschaftsdrucksache 20/4466, S. 13) betont ausdrücklich, dass sich der Anspruch nur auf die bei den auskunftspflichtigen Stellen vorhandenen Informationen richtet. Das Gesetz gewahrt hingegen keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. November 2012 (Az. 5 Bs 246/12) so entschieden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bei der Auswertung und Plausibilisierung der von Ihnen übersandten Daten sind…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückfrage - Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2018 [#55608]
Datum
18. Februar 2019 19:19
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bei der Auswertung und Plausibilisierung der von Ihnen übersandten Daten sind mir Unstimmigkeiten aufgefallen. Im Jahr 2017 wurden 1.857.277 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen in der Statistik ausgewiesen. In den von Ihnen weitergeleiteten Daten werden für 2018 insgesamt 170.797 Anzeigen ausgewiesen. Angesichts der verstärkten Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei und den Landesbetrieb Verkehr sollte die Anzahl der Anzeigen deutlich über den Wert von 2017 liegen. Könnten Sie bitte Rücksprache mit der Fachabteilung halten ob hier der Datenabzug noch einmal überprüft werden kann? Sollten diese Daten zutreffend sein hätte die Polizei und der Landesbetrieb Verkehr rund 90 % weniger Anzeigen als im Vorjahren erstellt. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20190211-owi-statistik-2014-2018.pdf Anfragenr: 55608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihre aufmerksame Nachfrage ist berechtigt, denn der Fachabteilung war tatsächlich…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Rückfrage - Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2018 [#55608]
Datum
19. Februar 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihre aufmerksame Nachfrage ist berechtigt, denn der Fachabteilung war tatsächlich ein Fehler unterlaufen, den ich zu entschuldigen bitte. Die übersandten Daten umfassten nicht das gesamte Jahr 2018. Anliegend übersende ich nun die tatsächliche Jahresstatistik für 2018. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die erteilte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Danke - Rückfrage - Anfrage zur Bußgeld- / Ordnungswidrigkeitsstatistik der Bußgeldstelle 2018 [#55608]
Datum
19. Februar 2019 17:29
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die erteilte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>