Anfrage zur Elisenstr 42

Sehr << Antragsteller:in >>
Auf dem Grundstück Elisenstr 42, finden derzeit Abrissarbeiten mutmaßlich statt.
Meine Fragen hierzu.
Ist es Statthaft das diese ohne Sicherung des Grundstückes durchgeführt werden, grade da sich direkt am Haus vorbeiführend ein Schulweg befindet.
Ebenfalls aus diesem und dem Grunde der Örtlichen Wohnbebauung, fand eine Asbestprüfung statt?
Wie mir von der ehemaligen Eigentümerin bekannt ist soll sich in dem Haus Gasbast befinden, wurde dies geprüft und dazu Vorgaben durch die Stadt gemacht?
Gibt es eine Abrissgenemigung?
Gibt es für das Grundstück eine Bauvoranfrage?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Elisenstr 42 [#172423]
Datum
19. Dezember 2019 10:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und 'Herren, Auf dem Grundstück Elisenstr 42, finden derzeit Abrissarbeiten mutmaßlich statt. Meine Fragen hierzu. Ist es Statthaft das diese ohne Sicherung des Grundstückes durchgeführt werden, grade da sich direkt am Haus vorbeiführend ein Schulweg befindet. Ebenfalls aus diesem und dem Grunde der Örtlichen Wohnbebauung, fand eine Asbestprüfung statt? Wie mir von der ehemaligen Eigentümerin bekannt ist soll sich in dem Haus Gasbast befinden, wurde dies geprüft und dazu Vorgaben durch die Stadt gemacht? Gibt es eine Abrissgenemigung? Gibt es für das Grundstück eine Bauvoranfrage? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172423 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Grundstück: Elisenstr. En 42-44, Köln-Ensen; Anfragenr: 172423 Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst teile ich Ih…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Grundstück: Elisenstr. En 42-44, Köln-Ensen; Anfragenr: 172423
Datum
13. Januar 2020 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst teile ich Ihnen aus rein baurechtlicher Sicht zu der von Ihnen angesprochenen Grundstückssicherungsproblematik mit, dass dieser Hinweis an die zuständige Fachabteilung des Bauaufsichtsamtes zur Auswertung weitergeleitet wurde. Des Weiteren teile ich Ihnen nach dem Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zu den rein baurechtlichen Aspekten mit, dass für das Grundstück Elisenstr. 42-44, Köln-Ensen eine Baugenehmigung für den Abbruch zweier Wohnhäuser mit 3 Wohneinheiten sowie Nebenanlagen erteilt wurde. Weiterhin ist gegenwärtig keine Bauvoranfrage für das Grundstück Elisenstr. 42-44, Köln-Ensen in der EDV des Bauaufsichtsamtes notiert. Diese Informationen ergehen nach dem IFG NRW gebührenfrei. Zu der von Ihnen angesprochenen Asbestproblematik sowie der Gasbastproblematik erhalten Sie vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt entsprechend Antwort, dem Ihre Anfrage ebenfalls vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Köln
Ihre Anfrage zum Abbruchvorhaben in der Elisenstr. 42-44 in 51149 Köln Sehr geehrteAntragsteller/in mir liegt Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Anfrage zum Abbruchvorhaben in der Elisenstr. 42-44 in 51149 Köln
Datum
17. Januar 2020 06:50
Status
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2,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mir liegt Ihre Anfrage zum Abbruchvorhaben in der Elisenstr. 42-44 in 51149 Köln zur Bearbeitung vor. Wie Ihnen sicherlich schon mitgeteilt wurde liegt für das oben erwähnte Vorhaben eine Abbruchgenehmigung vor. Das Vorhaben wird gutachterlich begleitet und in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft (Anschrift siehe Signatur) durchgeführt. Insofern können Sie davon ausgehen, dass bspw. die Entsorgung von sog. gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß erfolgt. Mit freundlichen Grüßen