Anfrage zur Energiesteuer im Rahmen von Elektromobilität

In diesem Artikel https://orange.handelsblatt.com/artikel/63134 des Handelsblattes vom 25.09.19 wird von jährlichen Steuereinnahmen durch die Elektrosteuer der deutschen Bahn i. H. v. ca. 30 Millionen Euro gesprochen.

Im Kontext dazu stellt sich die Frage:
1. Wie hoch sind Steuereinnahmen, welche auf die Kraftstoffkosten elektrischer Mobilität jährlich zurückgeführt werden können(Bahn, Elektroautos, elektrische Flugzeuge, etc.) und
2. Wie wird die Corona-Pandemie vorraussichtlich die Steuereinnahmen im Rahmen der Energiesteuern beeinflussen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In diesem Artike…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Energiesteuer im Rahmen von Elektromobilität [#195357]
Datum
16. August 2020 13:03
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In diesem Artikel https://orange.handelsblatt.com/artikel/63134 des Handelsblattes vom 25.09.19 wird von jährlichen Steuereinnahmen durch die Elektrosteuer der deutschen Bahn i. H. v. ca. 30 Millionen Euro gesprochen. Im Kontext dazu stellt sich die Frage: 1. Wie hoch sind Steuereinnahmen, welche auf die Kraftstoffkosten elektrischer Mobilität jährlich zurückgeführt werden können(Bahn, Elektroautos, elektrische Flugzeuge, etc.) und 2. Wie wird die Corona-Pandemie vorraussichtlich die Steuereinnahmen im Rahmen der Energiesteuern beeinflussen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Merlin [geschwärzt] Anfragenr: 195357 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Merlin [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Energiesteuer im Rahmen von Elektrom…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Energiesteuer im Rahmen von Elektromobilität [#195357]
Datum
10. November 2020 15:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Energiesteuer im Rahmen von Elektromobilität“ vom 16.08.2020 (#195357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195357/
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 16. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in anlie…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 16. August 2020
Datum
11. November 2020 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
678,3 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
WG: Steuereinnahmen durch die Elektrosteuer Dok 2020/1176734 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre An…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Steuereinnahmen durch die Elektrosteuer Dok 2020/1176734
Datum
13. November 2020 11:46
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. August 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Beteiligung des im Hause zuständigen Fachreferats wie folgt: 1. Die jährlichen Einnahmen aus der Stromsteuer belaufen sich im Normalfall auf rd. 6,5 – 7 Mrd. Euro. Die Steuer in Höhe von 2,05 Cent/kWh entsteht mit Entnahme des Stroms aus dem Leitungsnetz. Grundsätzlich erfolgt dabei keine Unterscheidung nach bestimmten Verwendungszwecken. Spezifische Zahlen zu den Stromsteuereinnahmen, die auf den als Kraftstoff für die elektrische Mobilität in verschiedenen Bereichen verwendeten Strom zurückgehen, liegen daher nicht vor. Eine Ausnahme besteht lediglich für Strom, der nach § 9 Abs. 2 StromStG zum begünstigten Steuersatz von 1,142 Cent/kWh im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr eingesetzt wird (sogenannter Bahnstrom). Die Einnahmen für sogenannten Bahnstrom lagen im Jahr 2019 bei rd. 142 Mio. Euro und betrafen eine Strommenge von rd. 12,43 Mio. MWh. 2. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Einnahmen aus der Energiesteuer lassen sich in Gänze noch nicht genau beziffern. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die kassenmäßigen Einnahmen für die gesamten Energiesteuern bei - 8,6 % gegenüber dem Vorjahr (BMF-Internetseite: Kassenmäßige Einnahmen bis Oktober 2020). Die Steuermindereinnahmen für die Kraftstoffe belaufen sich derzeit auf ca. 2,7 Mrd. EUR (-10,3 %). Für das Jahr 2020 geht der Arbeitskreis Steuerschätzung von einem Rückgang der Einnahmen aus der Energiesteuer insgesamt von -7,2% aus (Ergebnisse des 159. AK Steuerschätzung vom 12.11.2020). Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße