Anfrage zur Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“

am 23.07.2021 hat das BMBF über die Forderphase I der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ entschieden. Dabei wurden sechs der eingereichten Projekte ausgewählt.

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um folgende Unterlagen:

1. Auf welcher Grundlage wurden die jeweiligen Projekte ausgewählt. Was sind die Parameter für eine Entscheidung. Ich bitte um Notizen/Geschäftsordnung/Entscheidungsmatrix.

2. Welche Gründe sprachen gegen das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz"? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen.

3. An welchen Gründen ist das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz" gescheitert. Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen.

4. Mit welcher Begründung wurde das Projekt “Chemresilienz (Prof. Peter Seeberger, Potsdam)" ausgewählt? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen.

5. Wie passt der Standort Potsdam in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen.

6. Wie passt das Projekt “ERIS (Prof. Carsten Drebenstedt, Freiberg)" in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen.

Ich danke Ihnen schon im Voraus.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Stephan Mitteldorf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 23.07.2021 hat…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Stephan Mitteldorf
Betreff
Anfrage zur Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ [#225429]
Datum
23. Juli 2021 15:13
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 23.07.2021 hat das BMBF über die Forderphase I der Initiative „Wissen schafft Perspektiven für die Region!“ entschieden. Dabei wurden sechs der eingereichten Projekte ausgewählt. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um folgende Unterlagen: 1. Auf welcher Grundlage wurden die jeweiligen Projekte ausgewählt. Was sind die Parameter für eine Entscheidung. Ich bitte um Notizen/Geschäftsordnung/Entscheidungsmatrix. 2. Welche Gründe sprachen gegen das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz"? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 3. An welchen Gründen ist das Projekt "Zukunftsfabrik Lausitz" gescheitert. Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 4. Mit welcher Begründung wurde das Projekt “Chemresilienz (Prof. Peter Seeberger, Potsdam)" ausgewählt? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 5. Wie passt der Standort Potsdam in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. 6. Wie passt das Projekt “ERIS (Prof. Carsten Drebenstedt, Freiberg)" in den Kriterienkatalog, wo doch in $1.1 der Richtlinie steht, dass es um Projekte im Mitteldeutschen Revier und/oder der Lausitz geht? Bitte hier die Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrix anführen. Ich danke Ihnen schon im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225429 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Stephan Mitteldorf
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht IFG Anfrage Mitteldorf Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht IFG Anfrage Mitteldorf
Datum
23. August 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 423-18501/75(2021) Bonn, 23.08.2021 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2021 Sehr geehrter Herr Mitteldorf, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2021. Aufgrund andauernder interner Prüfung dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2021 Sehr geehrter Herr Mitteldorf, vielen Dank für Ihren A…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2021
Datum
21. September 2021 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mitteldorf, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, in dessen Rahmen Sie Zugang zu Unterlagen (Notizen, Protokolle, Entscheidungsmatrizen) bezüglich der "Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative 'Wissen schafft Perspektiven für die Region!'" erbitten. Anbei sende ich Ihnen einen Teilbescheid mit entsprechenden Anlagen. Teilbescheid IFG-Antrag Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021 Sehr geehrter Herr Mitteldorf, wie in meinem Bescheid vom he…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021
Datum
21. September 2021 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mitteldorf, wie in meinem Bescheid vom heutigen Tage angekündigt, erhalten Sie bezüglich der Fragen 2 und 3 Ihres Antrages auf Informationszugang vom 23.07.2021 eine weitere Zwischennachricht. Zwischennachricht IFG-Antrag Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mitteldorf
AW: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021 [#225429] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Stephan Mitteldorf
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021 [#225429]
Datum
7. Oktober 2021 18:03
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Zusendung der Unterlagen. Das Sie meine Fragen 5 und 6 aus von Ihnen genannten Gründen aktuell nicht beantworten können ist für mich nachvollziehbar. Sie schreiben in einer weiteren Zwischennachricht vom 21.09.2021, dass für die Beantwortung von Frage 2 und 3 eine Gebühr von etwa 60 Euro auf mich zukommen wird. Diese Gebühr bin ich bereit zu tragen. Ich bitte Sie daher, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Mit freundlichen Grüßen Stephan Mitteldorf. Anfragenr: 225429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225429/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bezug: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021 [#225429] Bundesministerium für Bildung und Forschung …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Bezug: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021 [#225429]
Datum
20. Oktober 2021 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 423-18501/75(2021) Berlin, den 20. Oktober 2021 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. Juli 2021, hier: Aufforderung zur Begründung gem. § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG Sehr geehrter Herr Mitteldorf, ich komme zurück auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.07.2021 bezüglich einer Förderentscheidung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Am 21.09.2021 erging hierzu ein Teilbescheid. Mit Schreiben vom 07.10.2021 hatten Sie mitgeteilt, dass Sie Ihren Antrag bzgl. der Fragen 2 und 3 trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten. Als nächsten Schritt werden wir daher das Verfahren zur Beteiligung von betroffenen Dritten einleiten. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG nicht grundsätzlich einer Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der § 5 Absatz 1 und 2 (Schutz personenbezogener Daten) oder § 6 IFG (geistiges Eigentum, Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) berührt. In diesem Kontext darf ich an die Bitte erinnern, Ihren Antrag zu begründen. Sofern Sie Ihrer Begründungspflicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens nicht nachkommen sollten, habe ich dies in gegebenenfalls erforderlichen Abwägungsentscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mitteldorf
AW: Bezug: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021 [#225429] Sehr << Anrede >> auf Ihre …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Stephan Mitteldorf
Betreff
AW: Bezug: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.07.2021 [#225429]
Datum
27. Oktober 2021 13:22
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf Ihre Bitte nach Begründung möchte ich gern nachkommen. Ich bin Einwohner der betroffenen Region. Genauer der Stadt Hoyerswerda. Diese liegt genau im Kohlerevier und ist vom Kohleausstieg stark betroffen. Ich habe selber zwei Kinder, die auch in dieser Region groß werden wollen und sollen. Auch diese sind – mindestens mittelbar – durch den Kohleausstieg betroffen. Allein den beiden fühle ich schon zur Rechenschaft verpflichtet, was ich getan habe, um für sie eine gute Zukunft zu ermöglichen oder zumindest mitzuhelfen. Jetzt ist der Zeitpunkt, in dem die Weichen für die Zukunft unserer Kinder gestellt wird. Durch die hoffentlich richtigen Entscheidungen in Investitionen, wofür eine nicht gerade kleine Summe an Steuergeld ausgegeben wird. Die Stadt Hoyerswerda und umliegende Gemeinden haben sich mit vielfältigen und (wie ich als Laie beurteilen möchte) interessanten Konzepten beworben. Von denen aber keines in die nächste Runde gekommen ist. An den Gründen des Scheitern bin ich, und sicher auch Andere interessiert. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Den Kohleausstieg insgesamt halte ich für die richtige Entscheidung! Mir obliegt es des Weiteren nicht, die Fachkunde des Gremiums anzuzweifeln. Ich möchte lediglich verstehen, wie und mit welcher Begründung die Entscheidungen für, bzw. gegen Projekte getroffen wurden. Auch um diese Informationen dann ggf. in der Region weitergeben zu können und so hoffentlich mehr Akzeptanz für politische Entscheidungen zu erreichen. Wie Sie sicherlich wissen, ist das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen in dieser Gegend leider nicht sehr stark ausgebaut. Das dient es aus vielerlei Gründen zu verbessern. Ich möchte noch einmal betonen, dass es mir im Moment zumindest überhaupt nicht um handelnde Personen geht. Namen von Beteiligten können also aus meiner Sicht geschwärzt werden. Mir sind folgende Dinge wichtig: - die Entscheidungskriterien - die Entscheidungsmatrix, in der die einzelnen Projekte eingeordnet werden - die Punkte, die die einzelnen Projekte in eben jener Entscheidungsmatrix bekommen haben. - die Begründungen, warum die Projekte die entsprechende Punktzahl erreichen, bzw. nicht erreichen. Ich gehe eigentlich davon aus, dass diese Informationen in den Protokollen und Mitschriften der Initiative vorhanden sind und es keiner weiteren Arbeit bedarf, diese Dokumente zur Verfügung zu stellen. Wie schon mehrfach erwähnt, dürfen die Namen der Abstimmenden/Prozessbeteiligten geschwärzt werden. Sehr << Anrede >> ich darf Sie nochmals bitten mir diese Informationen zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen, Stephan Mitteldorf. Anfragenr: 225429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225429/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Oktober 2021 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse
Datum
13. Dezember 2021 15:55
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 423-18501/75(2021) Bonn, den 13. Dezember 2021 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse Sehr geehrter [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021 zu Unterlagen (Notizen, Protokolle, Entscheidungsmatrizen) bezüglich der „Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative ‚Wissen schafft Perspektiven für die Region!‘“ Hinsichtlich der beantragten Unterlagen zu den Fragen 2 und 3 Ihres Antrags über Unterlagen („Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrizen“) zum Projekt „Zukunftsfabrik Lausitz“ sind die Drittbeteiligungsverfahren nunmehr abgeschlossen. Wie ich Ihnen mit Schreiben vom 21.09.2021 mitgeteilt habe, löst Ihr Antrag eine Gebührenpflicht aus. Mit Schreiben vom 07.10.2021 haben Sie sich mit der Übernahme der Gebühren i.H.v. ca. 60 € einverstanden erklärt. Um Ihren Antrag abschließend bearbeiten zu können, bitte ich um die Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Adresse. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]>| [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse
Datum
20. Januar 2022 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 423-18501/75(2022) Bonn, den 20. Januar 2022 Sehr geehrter Herr Mitteldorf, Bezug nehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021 zu Unterlagen (Notizen, Protokolle, Entscheidungsmatrizen) bezüglich der „Entscheidung der Förderphase 1 der Initiative ‚Wissen schafft Perspektiven für die Region!‘“ hatte ich Sie mit Schreiben vom 13.12.2021 darauf hingewiesen, dass ich Ihrem Informationsbegehren hinsichtlich der beantragten Unterlagen zu den Fragen 2 und 3 Ihres Antrags über Unterlagen („Protokolle/Notizen/Entscheidungsmatrizen“) zum Projekt „Zukunftsfabrik Lausitz“ aufgrund der Gebührenpflicht nur nachgekommen kann, wenn Sie uns Ihre zustellfähige postalische Adresse mitteilen. Bis zum heutige Tage haben wir von Ihnen keine entsprechende Mitteilung erhalten. Da für die Bekanntgabe eines rechtsbehelfsfähigen Gebührenbescheids die Mitteilung Ihrer postalischen Adresse maßgeblich ist (vgl. § 41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 37 Absatz 6 VwVfG), mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich die weitere Bearbeitung Ihres IFG-Antrags von der Preisgabe Ihrer postalischen Adresse abhängig mache und das Verfahren bis auf weiteres ruht. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Mitteldorf
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalisc…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Stephan Mitteldorf
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.07.2021, hier: Bitte um Mitteilung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse [#225429]
Datum
28. Februar 2022 19:25
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Ruben, bitte entschuldigen Sie die Verzögerung auf meiner Seite. Ich hatte zuletzt etwas viel Arbeit auf dem Tisch und bin nicht dazu gekommen. Ich bitte Sie, die Unterlagen an folgende Adresse zu senden: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Die Gebühren über 60 Euro werde ich Ihnen selbstverständlich überweisen. Dafür benötige ich lediglich eine Vorgangsnummer und IBAN. Oder kommt das mit den Unterlagen mit? Mit schönen Grüßen << Adresse entfernt >>.

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2021 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2021
Datum
15. März 2022 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Bonn, den 14.03.2022 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2021 Az. 423 - 18501/75 (2021) Sehr geehrter Herr Mitteldorf, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Wettbewerb "Wissen schafft Perspektiven für die Region!" vom 23.07.2021. Ihre Anfrage kann ich wie in den Anlagen dargelegt beantworten. Im Auftrag