Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen

1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener
zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode
2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen.

2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm
für die laufende Förderperiode 2017/2018.

3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten
Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich
verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten
fünf abgeschlossenen Förderperioden.

4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des
BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2017
  • Frist
    8. Dezember 2017
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Liste all…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen [#25181]
Datum
6. November 2017 16:20
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode 2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen. 2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018. 3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden. 4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
Datum
23. November 2017 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Zusammenstellung der Unterlagen für die von Ihnen gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Es wird daher eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro gemäß § 10 Abs. IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) fällig. Bitte teilen Sie mir bis zum 29. November 2017 mit, ob Sie Ihre Anfrage aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisati…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen [#25181]
Datum
28. November 2017 10:50
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre schnelle Auskunft. Unter den angegebenen Konditionen möchte ich diese Anfrage gerne aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 Bundesministerium für Bildung und Forschung, 11055 Berl…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017
Datum
6. Dezember 2017 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung, 11055 Berlin Az. 416-18501/41(2017) Berlin, den 06.12.2017 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 Bezug: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen Anlagen: Anl. 1 - Beantragte Fördersummen und Zu- und Absagen Förderrunde 2017/2018 Anl. 2 - Summe aller beantragten, zugesagten und verausgabten Förderungen der Förderrunden 2012/2013 bis 2016/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E- Mail vom 06.11.2017 baten Sie um folgende Informationen zu der im Bezug genannten Fördermaßnahme: 1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode 2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen. 2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018. 3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden. 4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden. Ihre Anfrage vom 06.11.2017 beantworte ich wie folgt: 1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode 2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen können Sie der Anl. 1 entnehmen. 2. Die bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung aus dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018 können Sie ebenfalls der Anl. 1 entnehmen. 3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen (bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden): In den Bundeshaushaltsplänen waren/sind im entsprechenden Haushaltstitel „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“(Kapitel 3003/ Titel 685 09) in der Erläuterungsziffer 1 Mittel wie folgt veranschlagt: 2012- 1.078 T € 2013- 1.077 T € 2014- 1.277 T € 2015- 1.277 T € 2016- 1.127 T € 2017- 1.119 T € 2018- 1.096 T € (lt. Regierungsentwurf) Aus diesen Mitteln wird neben den Zuwendungen auch die Vergütung für den Projektträger DLR finanziert (2012: 119.437,00 €; 2013- 2016 jährlich: 143.409,00 €, ab 2017 jährlich 155.022 €). Da die Förderrunden der Fördermaßnahme an das Akademische Jahr angepasst sind, fallen immer zwei Förderrunden in ein Haushaltsjahr. Die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen (jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden) können Sie der Anl. 2 entnehmen. 4. Die Begutachtung der Anträge und die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen erfolgt für jede Förderrunde nach Ablauf der Antragsfrist. Die Förderung der Maßnahmen ist abhängig vom Vorliegen der formellen und materiellen Fördervoraussetzungen gemäß „Merkblatt zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)“ , vom Antragsvolumen aller Anträge einer Förderrunde und von den für diese Förderrunde verfügbaren Haushaltsmitteln. In der Regel übersteigt das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, sodass eine Auswahl der zu fördernden Maßnahmen zu treffen ist. Bei der Auswahl der förderfähigen Anträge ist entscheidend, ob mit dem Antrag die nach dem Merkblatt geforderten Unterlagen und Erläuterungen zur fachlichen Begutachtung vollständig vorliegen und die inhaltlich- fachlichen Fördervoraussetzungen positiv bewertet werden können. Insbesondere die Vorhabenbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen muss gemäß S. 17 des Merkblatts vollständig sein. Auf die besondere Bedeutung der Vollständigkeit der Vorhabenbeschreibung wurde im diesjährigen Verbändegespräch am 24.04.2017 explizit hingewiesen. Anträge, bei denen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen nicht positiv bewertet werden kann, weil sie unvollständig sind, werden grundsätzlich abgelehnt. Sollten für die jeweilige Förderrunde jedoch mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, als durch vollständige Anträge beantragt, wird Antragstellern die Gelegenheit gegeben, Unterlagen im weiteren Antragsverfahren nachzureichen. Dies wird jedoch nur für diejenigen Anträge durchgeführt, bei denen die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erkennbar und Nachforderungen lediglich im geringen Umfang (z.B. fehlende Angaben zum Tagungsprogramm und zur Beteiligung von Referenten) notwendig sind. Die Ihnen bereits mitgeteilten Gebühren werden im Nachgang durch Bescheid erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dan…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181]
Datum
16. Dezember 2017 11:27
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle und detailierte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181] Sehr geehrt<< Anrede >> b…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181]
Datum
31. Januar 2018 09:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bei der Sichtung der Unterlagen zur Anfrage vom 6.11.2017 über die Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen ist mir aufgefallen, dass sich der Betrag der veranschlagten Mittel von 1.096.000 € abzüglich der Mittel für das DLR von 155.022 € auf 940.987 € belaufen, die als förderfähig eingestuften Maßnahmen aber nur auf 786.650,18 €. Da einige Bundesfachschaftentagungen als nicht förderfähig eingestuft wurden und eine Absage erhalten haben mit der Begründung, dass die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht seien, wollte ich mich erkundigen, wofür diese Differenz von 154.327,82€ vorgesehen ist? Auch in den letzten Förderrunden sind jährlich 100.000€-200.000€ übrig geblieben. Wieso wurden diese nicht für die Förderung weiterer Maßnahmen verwendet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181] Sehr geehrtAntragsteller/in wie berei…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017 [#25181]
Datum
20. Februar 2018 08:45
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt, standen für die Förderrunde 2017/2018 zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Förderung nicht genügend Mittel zur Verfügung. Bei der Planung der verfügbaren Haushaltsmittel sind bei jeder Förderrunde die betroffenen Haushaltsjahre, die überjährige Förderung sowie die gesamte Titelsituation incl. weiterer Planungen zu berücksichtigen. Deshalb mussten insbesondere im Haushaltsjahr 2017 mehrere beantragte Maßnahmen abgelehnt werden. Die grundsätzliche Entscheidung über die Förderung fällt aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle beantragten Maßnahmen zeitgleich und auf der Grundlage der beantragten Summen. Förderabsagen werden daher ebenfalls zeitgleich an die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragssteller versandt. Frei werdende Mittel im Verlauf der Förderrunde können mithin aus förderrechtlichen Gründen nachträglich nicht für Maßnahmen, die bereits eine negative Förderentscheidung erhalten haben, berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen