Bundesministerium für Bildung und Forschung, 11055 Berlin
Az. 416-18501/41(2017)
Berlin, den 06.12.2017
Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 06.11.2017
Bezug: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
Anlagen:
Anl. 1 - Beantragte Fördersummen und Zu- und Absagen Förderrunde 2017/2018
Anl. 2 - Summe aller beantragten, zugesagten und verausgabten Förderungen der Förderrunden 2012/2013 bis 2016/2017
Sehr geehrtAntragsteller/in
in Ihrer E- Mail vom 06.11.2017 baten Sie um folgende Informationen zu der im Bezug genannten Fördermaßnahme:
1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode
2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen.
2. Die Liste der bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung auf dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018.
3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen, die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen. Dies jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden.
4. Die Kriterien, nach denen Anträge auf Förderung aus oben genanntem Programm innerhalb des BMBF, sowie beim DLR als Projektträger bewertet und nach Förderwürdigkeit gereiht werden.
Ihre Anfrage vom 06.11.2017 beantworte ich wie folgt:
1. Die Liste aller Initiativen, die eine Förderung im Rahmen des Programms „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und Organisationen“ für die laufende Förderperiode 2017/2018 beantragt haben, sowie die beantragten Fördersummen können Sie der Anl. 1 entnehmen.
2. Die bisherigen Zu- und Absagen für beantragte Förderung aus dem oben genannten Programm für die laufende Förderperiode 2017/2018 können Sie ebenfalls der Anl. 1 entnehmen.
3. Die Höhe der im Haushalt des BMBF veranschlagten Mittel für Förderungen (bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden):
In den Bundeshaushaltsplänen waren/sind im entsprechenden Haushaltstitel „Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen“(Kapitel 3003/ Titel 685 09) in der Erläuterungsziffer 1 Mittel wie folgt veranschlagt:
2012- 1.078 T €
2013- 1.077 T €
2014- 1.277 T €
2015- 1.277 T €
2016- 1.127 T €
2017- 1.119 T €
2018- 1.096 T € (lt. Regierungsentwurf)
Aus diesen Mitteln wird neben den Zuwendungen auch die Vergütung für den Projektträger DLR finanziert (2012: 119.437,00 €; 2013- 2016 jährlich: 143.409,00 €, ab 2017 jährlich 155.022 €). Da die Förderrunden der Fördermaßnahme an das Akademische Jahr angepasst sind, fallen immer zwei Förderrunden in ein Haushaltsjahr.
Die Summe aller beantragten Förderungen, die Summe aller zugesagten Förderungen, sowie die Summe der tatsächlich verausgabten Förderungen (jeweils bezogen auf das oben genannte Programm und für die letzten fünf abgeschlossenen Förderperioden) können Sie der Anl. 2 entnehmen.
4. Die Begutachtung der Anträge und die Auswahl der förderfähigen Maßnahmen erfolgt für jede Förderrunde nach Ablauf der Antragsfrist. Die Förderung der Maßnahmen ist abhängig vom Vorliegen der formellen und materiellen Fördervoraussetzungen gemäß „Merkblatt zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)“ , vom Antragsvolumen aller Anträge einer Förderrunde und von den für diese Förderrunde verfügbaren Haushaltsmitteln.
In der Regel übersteigt das beantragte Fördervolumen die verfügbaren Haushaltsmittel, sodass eine Auswahl der zu fördernden Maßnahmen zu treffen ist.
Bei der Auswahl der förderfähigen Anträge ist entscheidend, ob mit dem Antrag die nach dem Merkblatt geforderten Unterlagen und Erläuterungen zur fachlichen Begutachtung vollständig vorliegen und die inhaltlich- fachlichen Fördervoraussetzungen positiv bewertet werden können. Insbesondere die Vorhabenbeschreibung zu den einzelnen Maßnahmen muss gemäß S. 17 des Merkblatts vollständig sein. Auf die besondere Bedeutung der Vollständigkeit der Vorhabenbeschreibung wurde im diesjährigen Verbändegespräch am 24.04.2017 explizit hingewiesen.
Anträge, bei denen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen nicht positiv bewertet werden kann, weil sie unvollständig sind, werden grundsätzlich abgelehnt. Sollten für die jeweilige Förderrunde jedoch mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, als durch vollständige Anträge beantragt, wird Antragstellern die Gelegenheit gegeben, Unterlagen im weiteren Antragsverfahren nachzureichen. Dies wird jedoch nur für diejenigen Anträge durchgeführt, bei denen die Fördervoraussetzungen grundsätzlich erkennbar und Nachforderungen lediglich im geringen Umfang (z.B. fehlende Angaben zum Tagungsprogramm und zur Beteiligung von Referenten) notwendig sind.
Die Ihnen bereits mitgeteilten Gebühren werden im Nachgang durch Bescheid erhoben.
Mit freundlichen Grüßen