Anfrage zur Klarstellung der CoronaSchVO und der Definition von medzinische Maske

Leider ist in der Verordnung nut die Rede von OP-Masken ohne diese genauer zu erläutern.

Bitte lassen sie mir Informationen über die Definition medizinische Maske nach §3 Absatz 1 der CoronaSchVO zu kommen. Hier ist nur die Rede von OP-Masken.
Darf unter medizinische Maske auch Masken nach DIN EN 14683 Typ 1, Typ2 und Typ 2R verstanden werden?
Wie lautet sont die Definition einer OP-Maske?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
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Oliver Eloo
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Oliver Eloo
Betreff
Anfrage zur Klarstellung der CoronaSchVO und der Definition von medzinische Maske [#209457]
Datum
24. Januar 2021 16:55
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider ist in der Verordnung nut die Rede von OP-Masken ohne diese genauer zu erläutern. Bitte lassen sie mir Informationen über die Definition medizinische Maske nach §3 Absatz 1 der CoronaSchVO zu kommen. Hier ist nur die Rede von OP-Masken. Darf unter medizinische Maske auch Masken nach DIN EN 14683 Typ 1, Typ2 und Typ 2R verstanden werden? Wie lautet sont die Definition einer OP-Maske?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Eloo Anfragenr: 209457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209457/ Postanschrift Oliver Eloo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Eloo

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Eloo, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Das Ministerium fü…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
15 WG: Anfrage zur Klarstellung der CoronaSchVO und der Definition von medzinische Maske [#209457]
Datum
10. Februar 2021 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Eloo, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern, wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Die NANDO-Datenbank gibt Auskunft über benannte Stellen, die für die Bewertung der Konformität von Waren zuständig sind, welche in der EU auf den Markt gebracht werden. Der nachfolgende Link führt Sie zu einer Liste aller 4-stelligen Nummern der Benannten Stellen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/index.cfm?fuseaction=notifiedbody.main Anhand dieser Liste können Sie überprüfen, ob 1. eine benannte Stelle mit dieser Kennnummer existiert und 2. ob diese für den Geltungsbereich der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 (für FFP-Masken) bzw. der Richtlinie 93/42/EWG (für Mund-Nasen-Schutz) benannt sind. Auf unserer Sonderseite erhalten Sie Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags. Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus Wir hoffen, wir können Ihre Frage damit zumindest grundsätzlich beantworten. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden. Mit juristischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank! Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die gegebenenfalls erforderliche individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen