Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
[geschwärzt],
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
- Anzahl der gemeldeten Ruhestörungen der Lokalität "Die Kiste" (Büchel 36, 52062 Aachen)
- Anzahl der dadurch erfolgten Maßnahmen durch das Ordnungsamt der Stadt Aachen sowie Art der Maßnahmen
- Auflagen für Lokalitäten um Ruhestörungen zu Vermeiden
- Welche Ruhezeiten gelten in diesem Bereich?
- Welche Maßnahmen muss der Gaststättenbetreiber zur Vermeidung von Lärm treffen?
- Welche Konsequenzen haben gemeldete Ruhestörungen bei der Stadt Aachen?
- Wie kann ein Bürger gehen etwaige Ruhestörungen im Bereich der Aachener Innenstadt vorgehen?
- Muss ein Gaststättenbetreiber im Bereich der Aachener Innenstadt ohne Außengastronomiebereich sicherstellen, dass sich seine Gäste, besonders während der Ruhezeiten, ruhig verhalten?
- Muss der Gaststättenbetreiber sicherstellen, dass keine Getränke von den Gästen außerhalb der Gastronomie genossen werden, wenn kein Außengestronomiebereich vorliegt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Postanschrift
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