Anfrage zur Stellenvergabe an Gymnasien

Alle offenen Stellen an Gymnasien, im kommenden Schuljahr 2018/19 besetzt werden müssen mit jeweiliger Fächerkombination.

Zusätzlich eine Liste (anonymisiert), aller Bewerber und Referendare für diesen Zeitraum (erneut mit jeweiliger Fächerkombination).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2018
  • Frist
    14. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle offenen S…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Stellenvergabe an Gymnasien [#26138]
Datum
14. Januar 2018 19:57
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle offenen Stellen an Gymnasien, im kommenden Schuljahr 2018/19 besetzt werden müssen mit jeweiliger Fächerkombination. Zusätzlich eine Liste (anonymisiert), aller Bewerber und Referendare für diesen Zeitraum (erneut mit jeweiliger Fächerkombination).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 15. Januar 2018 baten Sie unter Berufung auf das Landesinformationsfreih…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage zur Stellenvergabe an Gymnasien [#26138]
Datum
9. Februar 2018 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 15. Januar 2018 baten Sie unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) um Auskunft. Sie wünschten: „Alle offenen Stellen an Gymnasien, im kommenden Schuljahr 2018/19 besetzt wer-den müssen mit jeweiliger Fächerkombination.“ „Zusätzlich eine Liste (anonymisiert), aller Bewerber und Referendare für diesen Zeit-raum (erneut mit jeweiliger Fächerkombination).“ Dazu geben wir Ihnen folgende Rückmeldung: Derzeit liegen den vier Regierungspräsidien Prognosen über die voraussichtlichen Bedarfe an Lehrerwochenstunden zum Schuljahr 2018/2019 vor. Auf dieser Basis werden von diesen die schulbezogenen Stellenausschreibungen im Verfahren Ländlicher Raum und im Verfahren Hauptausschreibung vorbereitet. Da die Bedarfe auch z.B. von nicht vorhersehbaren Personalveränderungen oder von der Klassenzahl eines Gymnasiums abhängen, die zum kommenden Schuljahr von der bisherigen abweichen kann, liegen jetzt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt weder die Gesamtzahl der offenen Stellen an Gymnasien noch die spezifischen Bedarfe an Fächerkombinationen oder Fächern eindeutig fest. Eine Liste der offenen Stellen steht deshalb nicht zur Verfügung. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich aber unter www.LOBW.de während der Ausschreibungszeiträume die schulbezogen ausgeschriebenen Stellen mit den Fächerkombinationen auflisten lassen. Bitte informieren Sie sich dort. Auch eine abschließende Liste aller Bewerberinnen und Bewerber kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da während des Einstellungsverfahrens eine eindeutig definierbare Bewerberliste nicht vorliegt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt diese nicht vor, weil Personen mit Abschluss Lehramt an Gymnasien den Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste bis 31. März 2018 stellen können. Aber auch nach diesem Termin ist die Bewerberliste noch nicht abgeschlossen, weil es sich um keine Ausschlussfrist handelt sowie auch noch Anträge geprüft werden bzw. Unterlagen nachgereicht werden können. Mit freundlichen Grüßen