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Anfrage zur Strafteten im Saarland

Die derzeitigen regestrierten Straftaten im Saarland aufgrund von fremdenfeindlichkeit und rechtsradikalismus

Ergebnis der Anfrage

Die Polizei Saarbrücken das den Antrag abgelehnt und auf in ihrer Webseite veröffentlichten Presse veröffentlichung verwiesen. Angeblich würden dadruch laufende Ermittlungen gefährend, was nicht der Tatsache entspricht den es gibt nur um Zahlen wie viele Verfahren derzeit laufen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2019
  • Frist
    24. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die derze…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Strafteten im Saarland [#164334]
Datum
20. August 2019 04:26
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die derzeitigen regestrierten Straftaten im Saarland aufgrund von fremdenfeindlichkeit und rechtsradikalismus
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zur Straftaten im Saarland [#164334] Sehr geehrte<< Anrede >> Bitte senden sie mir die ak…
An Landespolizeipräsidium Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Straftaten im Saarland [#164334]
Datum
20. August 2019 04:27
An
Landespolizeipräsidium Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Bitte senden sie mir die aktuellen Zahlen zur regestrierten Straftaten bzg. fremdenfeindlichen und rechtskadilaistischen Hintergründen zu. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 164334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
20. August 2019 04:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird.
Landespolizeipräsidium Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
20. August 2019 04:33
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird.

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Landespolizeipräsidium Saarland
Ihre Anfragen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) vom 20. August 2019 Landespolizeipräsidiu…
Von
Landespolizeipräsidium Saarland
Betreff
Ihre Anfragen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) vom 20. August 2019
Datum
23. August 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 32 Justiziariat LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-220/2019 Ihre Anfragen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) vom 20. August 2019 a) Anfrage über http://www.fragedenstaat.de/ vom 20. August 2019, #164334 b) Anfrage über http://www.fragedenstaat.de/ vom 20. August 2019, #164336 Sehr <Information-entfernt> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer o. g. Anfragen, die gemäß der Geschäftsverteilung des Landespolizeipräsidiums von meiner Direktion und hier im LPP 322 Rechtsangelegenheiten des Justiziariats unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet wird. Bitte verwenden Sie bei Rückfragen dieses Aktenzeichen. Die beiden von Ihnen als Bezugsschreiben a) und b) bezeichneten Anfragen sind inhaltlich identisch, so dass von hier davon ausgegangen wird, dass Sie Ihre Anfrage versehentlich mehrfach über das Portal http://www.fragdenstaat.de/ an das Landespolizeipräsidium versandten und so die beiden unterschiedlichen Referenznummern zu Stande kamen. Der im SIFG zum Ausdruck kommende Gedanke eines transparenten Handelns der öffentlichen Verwaltung wird vom Landespolizeipräsidium ernst genommen. Ich weise Sie jedoch bereits jetzt auf die Regelung des § 9 SIFG, wonach für Amtshandlungen nach dem SIFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden. Nur bei einfachen Auskünften kann das Landespolizeipräsidium auf eine Kostenerhebung verzichtet werden. Hierzu verweise ich auf Nr. 455 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses des Saarlandes. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die saarländischen Behörden jährlich Zahlen zu den von Ihnen angefragten Phänomenen veröffentlichen. Unter https://www.saarland.de/9382.htm können Sie die jährlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Saarland kostenfrei abrufen und insbesondere unter der Überschrift "Politisch motivierte Kriminalität" entsprechende Angaben finden. Zudem dürfte das unter https://www.saarland.de/116024.htm abrufbare und ebenfalls jährlich veröffentlichte Lagebild Verfassungsschutz Ihrem Interesse entsprechen. Hinsichtlich des Termin für die Vorstellung des aktuellsten Lagebildes darf ich Sie an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport verweisen. Sie können jedoch auch davon ausgehen, dass auch dieses Lagebild zeitnah an der angegebenen Fundstelle abrufbar sein wird. Da der Verfassungsschutz keine Einheit des Landespolizeipräsidiums ist, kann ich hierzu keine weiteren Angaben zur Verfügung stellen. Soweit Sie aktuellere Fallzahlen des laufenden Jahres wünschen, so liegen hierzu noch keine allgemeinen Veröffentlichungen vor. Da sich insbesondere die Motivlage oft erst im Laufe der jeweiligen Verfahren klar herausstellen lässt, können hierzu auch keine verlässlichen Veröffentlichungen im Jahresverlauf erfolgen. Ferner könnten entsprechende Angaben laufende Ermittlungen noch gefährden. Ich hoffe, dass ich Ihre Erwartungen mit den vorstehenden Hinweisen erfüllen konnte. Soweit Sie auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens nach dem SIFG einschließlich förmlicher Bescheidung bestehen sollten, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung. Bitte berücksichtigen Sie hierbei jedoch den bereits oben angebrachten Hinweis, dass ein entsprechender Bescheid - unabhängig davon, ob der Antrag angenommen oder abgewiesen wird - mit einer Gebührenentscheidung einhergehen wird. In Fragen zur Informationsfreiheit steht es Ihnen frei, sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, zu wenden. Bitte nehmen Sie auch unsere in Anlage beigefügten Datenschutzhinweise zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.