Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 30.12.2011 werden in Deutschland mehr als 100.000 Menschen, die mindestens 58 Jahre alt und bei der Bundesagentur für Arbeit registriert sind, nicht in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt. Die Zeitung beruft sich auf eine Antwort auf eine Anfrage der Grünen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/sonderregelung-erlaubt-rechentrick-regierung-schoent-arbeitslosenstatistik-1.1246810

Ich beantrage:

1. die Angabe der Quelle (Url) dieser veröffentlichten (?), vollständigen Antwort, alternativ die Zusendung als pdf an meine Mailadresse.

Außerdem wies „der Spiegel“ darauf hin, dass in den vergangenen Jahren immerhin durch 18 Maßnahmen die Erfassung der Arbeitslosenstatistik verändert wurde.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,druck-806430,00.html

2. Es wird beantragt, diese a) Anpassungen der Statistik mit b) Datumsangabe zu benennen und c) die beabsichtigten Auswirkungen kurz in Stichworten zu umschreiben.

Zum Dritten berichtete der Stern am 29.12.2011, dass in den vergangenen zwölf Monaten bis Ende November 2011 etwa 2,8 Millionen Beschäftigte ihren Job verloren haben. Davon seien 737.000 Personen direkt in das Hartz IV-System durchgefallen.
http://www.stern.de/wirtschaft/news/arbeitsmarktstatistik-viele-arbeitslose-rutschensofort- in-hartz-iv-1767678.html

3. Wie viele Erwerbslose haben im gleichen Zeitraum – aus der Arbeitslosigkeit heraus –
a) eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit ausgenommen, die sie von den sozialen Sicherungssystemen unabhängig gemacht hat. b) wie hoch ist die Zahl der „Aufstocker“, c) wie groß ist der Anteil der aufgenommenen 400-€-Jobs

Hartz IV Bezieher, die Fortbildungsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs ausüben, werden ebenfalls nicht statistisch erfasst. Die BA veröffentlichte im November eine Verringerung der Arbeitslosen auf 2.713.000. Dem gegenüber steht eine Zahl von Leistungsempfänger der Leistungsempfänger von Sozialhilfe auf über 8 Millionen Personen an.

4. Es wird beantragt diese Differenz zwischen Arbeitslosen und Sozialleistungsbeziehern schlüssig darzulegen und mit entsprechendem Zahlenmaterial zu belegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2012
  • Frist
    3. Februar 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik
Datum
2. Januar 2012 19:14
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 30.12.2011 werden in Deutschland mehr als 100.000 Menschen, die mindestens 58 Jahre alt und bei der Bundesagentur für Arbeit registriert sind, nicht in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt. Die Zeitung beruft sich auf eine Antwort auf eine Anfrage der Grünen. http://www.sueddeutsche.de/politik/sonderregelung-erlaubt-rechentrick-regierung-schoent-arbeitslosenstatistik-1.1246810 Ich beantrage: 1. die Angabe der Quelle (Url) dieser veröffentlichten (?), vollständigen Antwort, alternativ die Zusendung als pdf an meine Mailadresse. Außerdem wies „der Spiegel“ darauf hin, dass in den vergangenen Jahren immerhin durch 18 Maßnahmen die Erfassung der Arbeitslosenstatistik verändert wurde. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,druck-806430,00.html 2. Es wird beantragt, diese a) Anpassungen der Statistik mit b) Datumsangabe zu benennen und c) die beabsichtigten Auswirkungen kurz in Stichworten zu umschreiben. Zum Dritten berichtete der Stern am 29.12.2011, dass in den vergangenen zwölf Monaten bis Ende November 2011 etwa 2,8 Millionen Beschäftigte ihren Job verloren haben. Davon seien 737.000 Personen direkt in das Hartz IV-System durchgefallen. http://www.stern.de/wirtschaft/news/arbeitsmarktstatistik-viele-arbeitslose-rutschensofort- in-hartz-iv-1767678.html 3. Wie viele Erwerbslose haben im gleichen Zeitraum – aus der Arbeitslosigkeit heraus – a) eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit ausgenommen, die sie von den sozialen Sicherungssystemen unabhängig gemacht hat. b) wie hoch ist die Zahl der „Aufstocker“, c) wie groß ist der Anteil der aufgenommenen 400-€-Jobs Hartz IV Bezieher, die Fortbildungsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs ausüben, werden ebenfalls nicht statistisch erfasst. Die BA veröffentlichte im November eine Verringerung der Arbeitslosen auf 2.713.000. Dem gegenüber steht eine Zahl von Leistungsempfänger der Leistungsempfänger von Sozialhilfe auf über 8 Millionen Personen an. 4. Es wird beantragt diese Differenz zwischen Arbeitslosen und Sozialleistungsbeziehern schlüssig darzulegen und mit entsprechendem Zahlenmaterial zu belegen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Montag, 2. Januar 2012 19:14 A…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik
Datum
3. Januar 2012 12:55
Status
Warte auf Antwort
<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Montag, 2. Januar 2012 19:14 An: <<email address>> Betreff: Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vom 30.12.2011 werden in Deutschland mehr als 100.000 Menschen, die mindestens 58 Jahre alt und bei der Bundesagentur für Arbeit registriert sind, nicht in der Arbeitslosenstatistik mitgezählt. Die Zeitung beruft sich auf eine Antwort auf eine Anfrage der Grünen. http://www.sueddeutsche.de/politik/sond… Ich beantrage: 1. die Angabe der Quelle (Url) dieser veröffentlichten (?), vollständigen Antwort, alternativ die Zusendung als pdf an meine Mailadresse. Außerdem wies „der Spiegel“ darauf hin, dass in den vergangenen Jahren immerhin durch 18 Maßnahmen die Erfassung der Arbeitslosenstatistik verändert wurde. http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial… 2. Es wird beantragt, diese a) Anpassungen der Statistik mit b) Datumsangabe zu benennen und c) die beabsichtigten Auswirkungen kurz in Stichworten zu umschreiben. Zum Dritten berichtete der Stern am 29.12.2011, dass in den vergangenen zwölf Monaten bis Ende November 2011 etwa 2,8 Millionen Beschäftigte ihren Job verloren haben. Davon seien 737.000 Personen direkt in das Hartz IV-System durchgefallen. http://www.stern.de/wirtschaft/news/arb… in-hartz-iv-1767678.html 3. Wie viele Erwerbslose haben im gleichen Zeitraum – aus der Arbeitslosigkeit heraus – a) eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit ausgenommen, die sie von den sozialen Sicherungssystemen unabhängig gemacht hat. b) wie hoch ist die Zahl der „Aufstocker“, c) wie groß ist der Anteil der aufgenommenen 400-€-Jobs Hartz IV Bezieher, die Fortbildungsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs ausüben, werden ebenfalls nicht statistisch erfasst. Die BA veröffentlichte im November eine Verringerung der Arbeitslosen auf 2.713.000. Dem gegenüber steht eine Zahl von Leistungsempfänger der Leistungsempfänger von Sozialhilfe auf über 8 Millionen Personen an. 4. Es wird beantragt diese Differenz zwischen Arbeitslosen und Sozialleistungsbeziehern schlüssig darzulegen und mit entsprechendem Zahlenmaterial zu belegen. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zur Struktur der Arbeitslosensta…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik
Datum
3. Februar 2012 13:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik" vom 02.01.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Stunden, 11 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Freitag, 3. Februar 2012 1…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Kaf AW: AW: Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik
Datum
3. Februar 2012 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Freitag, 3. Februar 2012 13:18 An: <<email address>> Betreff: AW: AW: Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zur Struktur der Arbeitslosenstatistik" vom 02.01.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Stunden, 11 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Ihre E-Mail vom 02. Januar 2012
Von
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Via
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Ihre E-Mail vom 02. Januar 2012
Datum
14. Februar 2012
Status
Anfrage erfolgreich