Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ob oder von wem die folgende Studie finanziert und unterstützt wird, welche Rolle die Ärtztekammer dabei spielt und ob insbesondere private Unterstützer jeder Art mit inbegriffen sind.

Und nehmen sie bitte Stellung zu der Aussage von Dr.Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender der AG „Sucht und Drogen“ der Bundes­ärzte­kammer, welche meiner Auffassung nach eine nicht sehr konstruktive Formulierung ist, da soziologische und pragmatische Gesichtspunkte schlicht nicht beachtet werden und trotz der Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Bevölkerung und Opposition eine Drogenpolitik fortgeführt wird die weder Rückhalt in der Bevölkerung hat, noch sich laut Aussagen des Bundes der Kriminalbeamten pragmatisch Umsetzten lässt.

Aussage:
"Sollte es Anläufe von einer kommenden Bundesregierung geben, Cannabis für den Freizeitkonsum zu legalisieren, was wird die Bundes­ärzte­kammer dann tun? [...]
Bodendieck: Die in der CaPRis-Studie aufgeführten Risiken sind eindeutig. Wir haben regelmäßig interveniert, wenn die Freigabe von Cannabis zum Freizeitgebrauch auf der Tagesordnung im Bundestag stand und werden dies auch weiterhin tun."

Studie:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Kurzbericht/171127_Kurzbericht_CAPRis.pdf

Artikel:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/195192/Cannabis-Mehr-hochwertige-Studien-gefordert
http://www.sueddeutsche.de/panorama/cannabis-legal-bdk-1.3854296

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und möchte mich schonmal im voraus für die Zeit und Mühe sehr bedanken. Ich weiß das sie zurzeit sehr beschäftigt sind, jedoch ist mir dieses Anliegen wichtig und diese Anfrage soll konstruktiv für ihr Haus sein und nicht rügend.

Rechtliches:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit freundlich neugierigen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. April 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Tom Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ob oder von wem…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tom Schneider
Betreff
Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme [#28493]
Datum
1. April 2018 16:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ob oder von wem die folgende Studie finanziert und unterstützt wird, welche Rolle die Ärtztekammer dabei spielt und ob insbesondere private Unterstützer jeder Art mit inbegriffen sind. Und nehmen sie bitte Stellung zu der Aussage von Dr.Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender der AG „Sucht und Drogen“ der Bundes­ärzte­kammer, welche meiner Auffassung nach eine nicht sehr konstruktive Formulierung ist, da soziologische und pragmatische Gesichtspunkte schlicht nicht beachtet werden und trotz der Forderung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Bevölkerung und Opposition eine Drogenpolitik fortgeführt wird die weder Rückhalt in der Bevölkerung hat, noch sich laut Aussagen des Bundes der Kriminalbeamten pragmatisch Umsetzten lässt. Aussage: "Sollte es Anläufe von einer kommenden Bundesregierung geben, Cannabis für den Freizeitkonsum zu legalisieren, was wird die Bundes­ärzte­kammer dann tun? [...] Bodendieck: Die in der CaPRis-Studie aufgeführten Risiken sind eindeutig. Wir haben regelmäßig interveniert, wenn die Freigabe von Cannabis zum Freizeitgebrauch auf der Tagesordnung im Bundestag stand und werden dies auch weiterhin tun." Studie: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Kurzbericht/171127_Kurzbericht_CAPRis.pdf Artikel: https://www.aerzteblatt.de/archiv/195192/Cannabis-Mehr-hochwertige-Studien-gefordert http://www.sueddeutsche.de/panorama/cannabis-legal-bdk-1.3854296 Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und möchte mich schonmal im voraus für die Zeit und Mühe sehr bedanken. Ich weiß das sie zurzeit sehr beschäftigt sind, jedoch ist mir dieses Anliegen wichtig und diese Anfrage soll konstruktiv für ihr Haus sein und nicht rügend. Rechtliches: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlich neugierigen Grüßen,
Tom Schneider <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tom Schneider << Adresse entfernt >>
Tom Schneider
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungna…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tom Schneider
Betreff
AW: Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme [#28493]
Datum
7. Mai 2018 23:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme“ vom 01.04.2018 (#28493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tom Schneider Anfragenr: 28493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tom Schneider << Adresse entfernt >>
Tom Schneider
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungna…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tom Schneider
Betreff
AW: AW: Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme [#28493]
Datum
13. Mai 2018 14:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme“ vom 01.04.2018 (#28493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tom Schneider Anfragenr: 28493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tom Schneider << Adresse entfernt >>
Tom Schneider
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Tom Schneider
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme“ [#28493]
Datum
15. Mai 2018 13:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28493 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich keinerlei Resonanz auf meine Anfrage bekam, trotz zweier erneuten Hinweisen auf Fristüberschreitung Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen dank schonmal im voraus für ihre Zeit und Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Tom Schneider Anfragenr: 28493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schneider, die Studie "Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analys…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage zur Studienfinanzierung und Stellungnahme [#28493]
Datum
15. Mai 2018 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schneider, die Studie "Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis)" wurde vom Bundesministerium für Gesundheit finanziell im Rahmen einer Zuwendung nach den üblichen Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung gefördert. Die Ärztekammer oder private Unterstützer waren nicht involviert und nicht beteiligt. Zur Haltung der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Bettina Hoffmann, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/658 (s. Anlage, insbesondere die Vorbemerkung der Bundesregierung). Zu der Äußerung "Sollte es Anläufe von einer kommenden Bundesregierung geben, Cannabis für den Freizeitkonsum zu legalisieren, was wird die Bundes­ärzte­kammer dann tun? [...]" kann vom Bundesministerium für Gesundheit keine Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Mai 2018 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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