Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Eine Zusammenstellung der Aktivitäten der Bundesregierung in den Jahren 2008-2012 zu Syrien: Abkommen, Verträge, Initiativen, Arbeitsgruppen, Initiativen des Botschafters in Syrien, etc.

2. Eine genaue Benennung, wer zu der auf Ihrer Webseite genannten "Freundesgruppe des syrischen Volkes" sowie zur Arbeitsgruppe "Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung" gehört:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Syrien/120719_Syrien_Aufbau_Wirtschaft.html?nn=382590

Ergebnis der Anfrage

Die Liste der Teilnehmer der "Freunde Syriens" wurde mir zugesandt. Es handelt sich vorrangig um die Aussenminister der teilnehmenden Staaten, manchmal auch um deren Botschafter in einem anderen Land. High Level. Hätte ich mir im Nachhinein betrachtet auch "ergooglen" können und mit etwas Recherchearbeit zusammentragen können.

Der Überblick über die Aktivitäten der Regierung zu/mit Syrien von 2008-2012 beschränkt sich auf eine Auflistung von offiziell zwischen beiden Staaten unterzeichneten Abkommen, in Summe 7 Abkommen in 4 Jahren, davon 2 über "finanzielle Zusammenarbeit", eines über "technische Zusammenarbeit", eines zur Rückführung illegal "aufhältiger" (sic!) Personen, eines zur Eröffnung des "Deutschen Hauses" in Damaskus, eines zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und das siebte zur Schulverbesserung - ein Hilfsprogramm.

Die Begründung: weitereführende Informationen, zum Beispiel über die Aktivitäten des Botschafters vor Ort sind leider im Moment nicht zugänglich, da diese in der (im Frühjahr geschlossenen) Botschaft in Damaskus liegen. Aktivitäten anderer Ministerien (Wirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, etc). sind nicht lieferbar, hier möge ich mich direkt an diese Behörden wenden. Das ist zwar nachvollziehbar, ich hatte aber gehofft, dass eine Behörde - in diesem Fall das Auswärtige Amt - den Überblick hat und auch liefern kann. Wieder etwas gelernt.

Also nicht wirklich das, was ich erhofft hatte. Ich werde jetzt den Botschafter anrufen (müsste ja gerade eine Art Zwangsurlaub geniessen, wenn seine Botschaft geschlossen ist) und persönlich zu seinen Aktivitäten der letzten 4 Jahre befragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2012
  • Frist
    6. Oktober 2012
  • Kosten dieser Information:
    41,25 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Zusammen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung
Datum
4. September 2012 16:42
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Zusammenstellung der Aktivitäten der Bundesregierung in den Jahren 2008-2012 zu Syrien: Abkommen, Verträge, Initiativen, Arbeitsgruppen, Initiativen des Botschafters in Syrien, etc. 2. Eine genaue Benennung, wer zu der auf Ihrer Webseite genannten "Freundesgruppe des syrischen Volkes" sowie zur Arbeitsgruppe "Wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung" gehört: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Aktuelle_Artikel/Syrien/120719_Syrien_Aufbau_Wirtschaft.html?nn=382590
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung Sehr geehrte Frau Ano…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung
Datum
10. September 2012 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern auf Basis der vom Bundesministerium der Finanzen bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe verstanden, dass die Gebühr zwischen 0 un…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung
Datum
10. September 2012 10:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe verstanden, dass die Gebühr zwischen 0 und 500 € liegt und dass dies bedeutet, dass die Gebühren max. 500 € betragen? Das wäre in Ordnung für mich. Wenn jedoch keine Deckelung stattfindet und das Risiko besteht, dass es mehr als 500 € sind, bitte ich Sie, mich nochmals zu kontaktieren, denn ich möchte nacher nicht von einer Rechnung über 3000 € überrascht werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung Sehr geehrte Frau Ano…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung
Datum
28. September 2012 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, die Bearbeitung Ihres o. g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dauert noch an. Ich bedauere dies, hoffe aber auf Ihr Verständnis. Sie werden so bald wie möglich eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung
Datum
6. Oktober 2012 12:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung" vom 04.09.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie hatten dies bereits vor ein paar Tagen angekündigt und ich bin gerne bereit, Ihnen weiter Zeit einzuräumen, möchte Sie jedoch bitten, mir mitzuteilen, welche Frist Sie hierfür als angemessen betrachten. Bis wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen,
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung Sehr geehrte Frau Ano…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung
Datum
17. Oktober 2012 09:47
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage mit 3 Dateianlagen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie mir die Unterlagen (Liste der Abkommen, sowie Liste der Länd…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20120904404503] ; Anfrage zur Syrienpolitik der Bundesregierung
Datum
18. Oktober 2012 23:34
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie mir die Unterlagen (Liste der Abkommen, sowie Liste der Länder und Ansprechpartner/Teilnehmer der Arbeitsgruppe "Freunde Syriens") zusammengestellt haben. Schade, dass auf die Dokumente in der Botschaft zur Zeit nicht zugegriffen werden kann und somit die Initiativen der Botschafters vor Ort fehlen. Ich hatte gehofft, diese seien elektronisch auf einem in Deutschland stehendem Server gespeichert. Da der Botschafter ja zur Zeit wohl nicht vor Ort sein kann, versuche ich, ihn telefonisch zu erreichen, vielleicht kann er mir ja mehr dazu sagen. Nett, dass Sie mir, wie Sie es selbst schon gut fomuliert haben, aufgrund der doch etwas dünnen Information deshalb einen niedrigeren Gebührensatz berechnet haben. Mit freundlichen Grüßen,