Anfrage zur Terminservicestelle

Seit 1.April 2017 ist es Ihre Aufgabe, gesetzlich Versicherten auf Anfrage einen Termin für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder zur psychotherapeutischen Akutbehandlung zu vermitteln. Hier bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:

1) Wie viele Psychotherapeuten mit Kassenzulassung
a) sind in Rheinland-Pfalz tätig und
b) wie viele von ihnen haben bislang der KV RLP freie Termine gemeldet?

2) Wie viele freie Termine insgesamt wurden Ihnen seit 01.04.2017 seitens Psychotherapeuten gemeldet?

3 Wie viele Patientenanfragen nach einem Termin erhielten Sie bislang
a) für die Vermittlung eines Erstgesprächs und
b) für die Vermittlung einer Akutbehandlung?

4 Bei wie vielen dieser Anfragen konnten Sie
a) einen Termin für Erstgespräch und
b) einen Termin für eine Akutbehandlung
erfolgreich innerhalb der Vermittlungsfrist vermitteln?

5) Wie wird die „zumutbare Entfernung zum Wohnort“ definiert?

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 1.April 2…
An Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Terminservicestelle [#25945]
Datum
6. Januar 2018 11:35
An
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit 1.April 2017 ist es Ihre Aufgabe, gesetzlich Versicherten auf Anfrage einen Termin für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder zur psychotherapeutischen Akutbehandlung zu vermitteln. Hier bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen: 1) Wie viele Psychotherapeuten mit Kassenzulassung a) sind in Rheinland-Pfalz tätig und b) wie viele von ihnen haben bislang der KV RLP freie Termine gemeldet? 2) Wie viele freie Termine insgesamt wurden Ihnen seit 01.04.2017 seitens Psychotherapeuten gemeldet? 3 Wie viele Patientenanfragen nach einem Termin erhielten Sie bislang a) für die Vermittlung eines Erstgesprächs und b) für die Vermittlung einer Akutbehandlung? 4 Bei wie vielen dieser Anfragen konnten Sie a) einen Termin für Erstgespräch und b) einen Termin für eine Akutbehandlung erfolgreich innerhalb der Vermittlungsfrist vermitteln? 5) Wie wird die „zumutbare Entfernung zum Wohnort“ definiert? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Absender, nach Abklärung mit unserer Rechtsabteilung beantworten wir Ihre Anfrage vom 8 Januar 20…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Anfrage zur Terminservicestelle [#25945]
Datum
10. Januar 2018 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Absender, nach Abklärung mit unserer Rechtsabteilung beantworten wir Ihre Anfrage vom 8 Januar 2018 wie folgt. Ihrem Wunsch nach Zusendung der von Ihnen erbetenen Informationen können wir nicht entsprechen. Das LTranspG ist vorliegend für die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen gemäß § 3 Abs. 6 Satz 1 LTranspG nicht anwendbar. Der Anwendungsbereich nach § 1 VIG ist für Ihre Anfrage nicht eröffnet. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zunächst ist richtig, dass das Landestransparenzges…
An Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage zur Terminservicestelle [#25945]
Datum
10. Januar 2018 13:53
An
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Zunächst ist richtig, dass das Landestransparenzgesetz nach Satz 1 des § 3 Abs.6 LTranspG grundsätzlich nicht für Selbstverwaltungen der Wirtschaft gilt. Allerdings gründet sich meine Anfrage auf Satz 2, wonach Selbstverwaltungen „in eigener Verantwortung für Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“ sorgen. Könnten Sie diese eigene Verantwortung wahrnehmen und meine Anfrage beantworten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>