Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden
Ich bitte um Antwort auf folgende Fragen:
Frage 1:
Kennt das Standesamt Kiel seine Pflicht einem Kind „unverzüglich“ eine Geburtsurkunde auszustellen? Vgl. den Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).
Frage 2:
Wird dem Anzeigenden (gem. § 7 Absatz 2 (2) PStV) auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte?
Frage 3:
In den Fällen, in denen die umgehende Ausstellung einer Geburtsurkunde aus zwingenden Gründen zunächst nicht möglich ist, muss übergangsweise „unverzüglich“ ein beglaubigter Registerausdruck i.S.d. § 35 PStV ausgestellt werden. Dies muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von oder Anzeige der Geburt erfolgen. Wie lange dauert die Ausstellung des beglaubigten Registerausdrucks Ausstellung in Kiel?
Frage 4:
Welche Stellen dürfen das Standesamt anweisen eine Geburtsurkunde auszustellen? Ich bitte um eine Vollständige Listung.
Anfrage erfolgreich
-
Datum8. August 2022
-
10. September 2022
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- Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
- Datum
- 8. August 2022 17:33
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- AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
- Datum
- 11. September 2022 09:55
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- Landeshauptstadt Kiel
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- AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
- Datum
- 11. September 2022 09:56
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- Landeshauptstadt Kiel
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- AW: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
- Datum
- 11. Oktober 2022 08:59
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- AW: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
- Datum
- 15. Oktober 2022 09:49
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- Landeshauptstadt Kiel
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- Automatische Antwort: AW: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
- Datum
- 15. Oktober 2022 09:50
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ [#256670]
- Datum
- 15. Oktober 2022 13:47
- An
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- Betreff versteckt
- Datum
- 17. Oktober 2022 10:00
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Re: Vermittlung bei Anfrage „Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden“ [#256670]
- Datum
- 28. Oktober 2022 14:48
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- Landeshauptstadt Kiel
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- WG: AW: Anfrage zur überlangen Bearbeitungszeit von Geburtsurkunden [#256670]
- Datum
- 4. November 2022 14:40
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Datum
- 10. November 2022 13:08
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