Anfrage zur verpflichtenden Nutzung von Einkaufswagen beim Betreten von Supermärkten

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinem Besuch des REWE Center Hamburg Tonndorf (Tonndorfer Hauptstraße 71, 22045 Hamburg) wurde mir der Eintritt ohne Nutzung Einkaufswagen mit Hinweis auf behördliche Maßnahmen verweigert, man MUSS den Laden mit Einkaufswagen betreten.
Daher würde ich gerne wissen:

* Gibt es eine allgemeine oder spezielle Verpflichtung, Kunden ohne Einkaufswagen den Eintritt in Supermärkten zu verbieten?
* Falls ja, lassen sie mir die Grundlage bitte zukommen (E-Mail oder Post).
* Falls nein, halten Sie eine solche Maßnahme für legitim, vor allem mit dem Hintergrund das die Einkaufswagen vor Ort (zumindest nicht nach jeder Nutzung) gereinigt/desinfiziert werden?

Ich bitte davon abzusehen personenbezogene Daten an das Unternehmen weiterzugeben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bei meinem …
An Bezirksamt Hamburg-Wandsbek - Gesundheits- und Umweltamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur verpflichtenden Nutzung von Einkaufswagen beim Betreten von Supermärkten [#184206]
Datum
8. April 2020 01:14
An
Bezirksamt Hamburg-Wandsbek - Gesundheits- und Umweltamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bei meinem Besuch des REWE Center Hamburg Tonndorf (Tonndorfer Hauptstraße 71, 22045 Hamburg) wurde mir der Eintritt ohne Nutzung Einkaufswagen mit Hinweis auf behördliche Maßnahmen verweigert, man MUSS den Laden mit Einkaufswagen betreten. Daher würde ich gerne wissen: * Gibt es eine allgemeine oder spezielle Verpflichtung, Kunden ohne Einkaufswagen den Eintritt in Supermärkten zu verbieten? * Falls ja, lassen sie mir die Grundlage bitte zukommen (E-Mail oder Post). * Falls nein, halten Sie eine solche Maßnahme für legitim, vor allem mit dem Hintergrund das die Einkaufswagen vor Ort (zumindest nicht nach jeder Nutzung) gereinigt/desinfiziert werden? Ich bitte davon abzusehen personenbezogene Daten an das Unternehmen weiterzugeben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184206 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Wandsbek - Gesundheits- und Umweltamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Es gibt keine behördliche Anweisung der Hamburger Behörden für Supermärkte, dass Per…
Von
Bezirksamt Hamburg-Wandsbek - Gesundheits- und Umweltamt
Betreff
WG: [EXTERN]- Anfrage zur verpflichtenden Nutzung von Einkaufswagen beim Betreten von Supermärkten [#184206]
Datum
8. April 2020 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Es gibt keine behördliche Anweisung der Hamburger Behörden für Supermärkte, dass Personen nur mit einem Einkaufswagen des Marktes einkaufen dürfen. Unsere Empfehlungen für Supermärkte & Wochenmärkte finden Sie in den FAQ & dem Merkblatt unter https://www.hamburg.de/coronavirus/13737258/empfehlungen-hygiene-maerkte/ Darüber hinaus finden Sie alle Informationen der Stadt Hamburg zum Coronavirus finden Sie fortlaufend aktualisiert unter: www.hamburg.de/coronavirus Mit freundlichen Grüßen,

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Bezirksamt Hamburg-Wandsbek - Gesundheits- und Umweltamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG ist…
Von
Bezirksamt Hamburg-Wandsbek - Gesundheits- und Umweltamt
Betreff
AW: [EXTERN]- Anfrage zur verpflichtenden Nutzung von Einkaufswagen beim Betreten von Supermärkten [#184206]
Datum
8. April 2020 15:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr u. g. Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG ist hier eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Billstraße 80 20539 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen