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Anfrage zur Zwangspsychiatrie und Familienschutz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Anliegen liegt in der Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Ich muss erleben, dass jemand der mir sehr nahe steht, in einer geschlossenen psychiatrisches Krankenhaus untergebracht ist, ohne das das eine Fremdgefährdung vorhanden weder noch eine Eigengefährdung vorhanden ist. Auch Menschen mit einer Beeinträchtigung haben ein Recht auf Ihr eigenes Leben.

Dieser nahestehender Mensch ist der Type Frau die sich in würdeloser Weise ganz dem Willen eines anderen unterwerfend. Sie ist auch sehr furchtsam oder angsterfüllt die sie in bestimmten Situationen eingeschüchtert wirken lassen. Damit befindet sie sich mitunter auch freiwillig in der Rolle der Person, über die ein anderer herrscht oder bestimmt. Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen zwar Hilfe und Unterstützung aber man sie nicht in ihrer Unselbständigkeit lassen auch bei einem Menschen mit Beeinträchtigungen sollten Ihre Wünsche vom Leben berücksichtigt werden.

Die Drohung ein vom jemand eingesetztes, unwertiges Mittel bringt sie schnell zur Willensbeeinflussung, das darauf abzielt, dass bei Ihr eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten. Man kann sie rechtswidrig mit einem Mittel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bestimmten Verhalten erzwingen. Menschen mit einer Beeinträchtigung sind oft Juristen und Ärzten unterlegen und kann daher von Juristen und Ärzten ausgenutzt werden davor müssen Menschen mit einer Behinderung bedeutend besser geschützt werden.

Menschen, die Fremd gefährdet oder eigen gefährdet sind gehören in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus um ihnen Schutz vor sich selbst und anderen zu schützen. Ich würde mir von der Politik wünschen das man auch damit sich auseinandersetzt und Gesetze und Verordnungen verschärft damit nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen.

Es geht um eine kleine Familie unverheiratet und der nahe stehende Mensch ist schwanger. Bevor ein Kind durch das Jugendamt in Obhut genommen wird, sollte vorher alles versucht werden, überforderte Eltern zu unterstützen und einen Verbleib des Kindes in einer verbesserten Familiensituation zu ermöglichen. Aus genau diesem Grund kennt das Achte-Sozialgesetzbuch, in welchem die Hilfe für Kinder und Jugendliche geregelt ist, die Inobhutnahme als "ultima ratio", also als letzte Maßnahme (siehe § 42ff. SGV VIII), wenn alles andere vorher nicht funktioniert hat.

Haben nicht auch unverheiratet Familien ein Recht auf Familienschutz? Sollte man nicht auch unverheirate Famillien fördern, anstatt gegen sie anzukämpfen? Frage: Wie kann man Menschen vor dieser Situation schützen, dass sie nicht zu Unrecht in dem psychiatrischen Krankenhaus einweist? Wie kann man seine Familie als unverheiratet Familie schützen?

Wer kontrolliert die Gerichte und Richter die so ein Beschluss zur Zwangseinweisung ausstellen? Nach meiner Meinung muss einer die Gerichte und Richter kontrollieren damit auch ein Gericht nicht einfach Rechtsbeugung begehen kann oder wie sehen Sie es? Vor allen wie kann man den Menschen wieder entschädigen, der zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen worden ist? Ich würde sagen gar nicht, weil das sehr an die Würde des Menschen geht und auch an die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen geht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Anliegen liegt …
An Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Zwangspsychiatrie und Familienschutz [#195041]
Datum
12. August 2020 17:27
An
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Anliegen liegt in der Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Ich muss erleben, dass jemand der mir sehr nahe steht, in einer geschlossenen psychiatrisches Krankenhaus untergebracht ist, ohne das das eine Fremdgefährdung vorhanden weder noch eine Eigengefährdung vorhanden ist. Auch Menschen mit einer Beeinträchtigung haben ein Recht auf Ihr eigenes Leben. Dieser nahestehender Mensch ist der Type Frau die sich in würdeloser Weise ganz dem Willen eines anderen unterwerfend. Sie ist auch sehr furchtsam oder angsterfüllt die sie in bestimmten Situationen eingeschüchtert wirken lassen. Damit befindet sie sich mitunter auch freiwillig in der Rolle der Person, über die ein anderer herrscht oder bestimmt. Menschen mit Beeinträchtigungen brauchen zwar Hilfe und Unterstützung aber man sie nicht in ihrer Unselbständigkeit lassen auch bei einem Menschen mit Beeinträchtigungen sollten Ihre Wünsche vom Leben berücksichtigt werden. Die Drohung ein vom jemand eingesetztes, unwertiges Mittel bringt sie schnell zur Willensbeeinflussung, das darauf abzielt, dass bei Ihr eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten. Man kann sie rechtswidrig mit einem Mittel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung bestimmten Verhalten erzwingen. Menschen mit einer Beeinträchtigung sind oft Juristen und Ärzten unterlegen und kann daher von Juristen und Ärzten ausgenutzt werden davor müssen Menschen mit einer Behinderung bedeutend besser geschützt werden. Menschen, die Fremd gefährdet oder eigen gefährdet sind gehören in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus um ihnen Schutz vor sich selbst und anderen zu schützen. Ich würde mir von der Politik wünschen das man auch damit sich auseinandersetzt und Gesetze und Verordnungen verschärft damit nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen. Es geht um eine kleine Familie unverheiratet und der nahe stehende Mensch ist schwanger. Bevor ein Kind durch das Jugendamt in Obhut genommen wird, sollte vorher alles versucht werden, überforderte Eltern zu unterstützen und einen Verbleib des Kindes in einer verbesserten Familiensituation zu ermöglichen. Aus genau diesem Grund kennt das Achte-Sozialgesetzbuch, in welchem die Hilfe für Kinder und Jugendliche geregelt ist, die Inobhutnahme als "ultima ratio", also als letzte Maßnahme (siehe § 42ff. SGV VIII), wenn alles andere vorher nicht funktioniert hat. Haben nicht auch unverheiratet Familien ein Recht auf Familienschutz? Sollte man nicht auch unverheirate Famillien fördern, anstatt gegen sie anzukämpfen? Frage: Wie kann man Menschen vor dieser Situation schützen, dass sie nicht zu Unrecht in dem psychiatrischen Krankenhaus einweist? Wie kann man seine Familie als unverheiratet Familie schützen? Wer kontrolliert die Gerichte und Richter die so ein Beschluss zur Zwangseinweisung ausstellen? Nach meiner Meinung muss einer die Gerichte und Richter kontrollieren damit auch ein Gericht nicht einfach Rechtsbeugung begehen kann oder wie sehen Sie es? Vor allen wie kann man den Menschen wieder entschädigen, der zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen worden ist? Ich würde sagen gar nicht, weil das sehr an die Würde des Menschen geht und auch an die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen geht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. 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