Anfragen an den Landesbeauftragten in Rheinland Pfalz

der Unterzeichner hat seinen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann, persönlich angeschrieben und Ihn um seine Hilfe gebeten.

Beispiel:
Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz

Eine Antwort wurde durch einen, dem Antragsteller unbekannten Mitarbeiter, aus dem nachgeordneten Bereich der Behörde per E-Mail übermittelt.

Meine Frage ist folgende: Nach welchem Auswahlverfahren werden namentlich adressierte Bürgeranfragen an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland Pfalz aussortiert um diese Anfrage dann im nachgeordneten Bereich beantworten zu lassen. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt werden, um eine direkte Antwort vom Landesbeauftragten zu erhalten. Welcher Personenkreis besitzt einen Zugang zum Datenschutzbeauftragten?

Über einen Hinweis würde ich mich freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Unterzeich…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen an den Landesbeauftragten in Rheinland Pfalz [#246737]
Datum
20. April 2022 20:55
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Unterzeichner hat seinen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann, persönlich angeschrieben und Ihn um seine Hilfe gebeten. Beispiel: Herrn Prof. Dr. Dieter Kugelmann Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Eine Antwort wurde durch einen, dem Antragsteller unbekannten Mitarbeiter, aus dem nachgeordneten Bereich der Behörde per E-Mail übermittelt. Meine Frage ist folgende: Nach welchem Auswahlverfahren werden namentlich adressierte Bürgeranfragen an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland Pfalz aussortiert um diese Anfrage dann im nachgeordneten Bereich beantworten zu lassen. Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt werden, um eine direkte Antwort vom Landesbeauftragten zu erhalten. Welcher Personenkreis besitzt einen Zugang zum Datenschutzbeauftragten? Über einen Hinweis würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246737/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anfragen an den Landesbeauftragten in Rheinland Pfalz [#246737]
Datum
29. April 2022 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
211,8 KB
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 29.04.2021 Gesch.Z.: 4.04.22.024 Sehr << Antragsteller:in >> der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz bezeichnet einerseits das Amt, welches gegenwärtig von Herrn Prof. Dr. Kugelmann bekleidet wird und andererseits die Landesbehörde, welche Herr Prof. Dr. Kugelmann leitet. Angesichts der Vielzahl von Vorgängen verfügt der Landesbeauftragte, wie andere Behörden auch, über Mitarbeiter, denen die inhaltliche Bearbeitung von Vorgängen obliegt. Auch namentlich adressierte Eingaben werden in diesem Zusammenhang in den allgemeinen Geschäftsgang gegeben. Um eine sach- und zweckdienliche Vorgangsbearbeitung sicherzustellen, ist die Behörde in verschiedene Bereiche untergliedert. Den aktuellen Geschäftsverteilungsplan sowie das Organigramm der Behörde finden Sie unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/the... Über eingehende Briefpost und E-Mails wird die Behördenleitung abhängig von der jeweiligen Art und Bedeutung des Vorgangs informiert. Soweit diese sich die Zeichnung vorbehalten hat, oder dies der Natur des Vorgangs nach angezeigt ist, wird ihr dieser vor dem Versand vorgelegt. Als Behördenleiter entscheidet Herr Prof. Dr. Kugelmann in eigener Verantwortung darüber, in welchem Umfang er sich Vorgängen selbst annimmt oder zur Bearbeitung an Mitarbeiter: innen weitergibt. In laufenden Vorgängen erfolgt gegebenenfalls ein behördeninterner Austausch zwischen den verschiedenen Arbeitsebenen, u.a. in Form von Behördenrunden. Mit freundlichen Grüßen