Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg: Einnahmen durch Coca Cola, Fließgeschwindigkeit des 3. geplanten Brunnens

Anfrage an: Hansestadt Lüneburg

Jährliche Einnahmen mit dem sog. Wasserpfennig mittels der aktuellen Brunnen gemäß Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) für 2019 & 2020.
-Geplante Fließ-bzw. Fördergeschwindigkeit des neuen Brunnens pro Stunde.

Falls Sie nicht zuständig sind, bitte ich um Weiterleitung meiner Anfrage an die entsprechende Instanz.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jährliche Einnahmen…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg: Einnahmen durch Coca Cola, Fließgeschwindigkeit des 3. geplanten Brunnens [#233230]
Datum
18. November 2021 13:54
An
Hansestadt Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jährliche Einnahmen mit dem sog. Wasserpfennig mittels der aktuellen Brunnen gemäß Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) für 2019 & 2020. -Geplante Fließ-bzw. Fördergeschwindigkeit des neuen Brunnens pro Stunde. Falls Sie nicht zuständig sind, bitte ich um Weiterleitung meiner Anfrage an die entsprechende Instanz.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 233230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233230/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg:…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg: Einnahmen durch Coca Cola, Fließgeschwindigkeit des 3. geplanten Brunnens [#233230]
Datum
21. April 2022 13:02
An
Hansestadt Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg: Einnahmen durch Coca Cola, Fließgeschwindigkeit des 3. geplanten Brunnens“ vom 18.11.2021 (#233230) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner

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Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg:…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg: Einnahmen durch Coca Cola, Fließgeschwindigkeit des 3. geplanten Brunnens [#233230]
Datum
27. April 2022 18:40
An
Hansestadt Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anfragen die Wasserbehörde der Stadt Lüneburg: Einnahmen durch Coca Cola, Fließgeschwindigkeit des 3. geplanten Brunnens“ vom 18.11.2021 (#233230) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner