Anfragen nach dem nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz durch Gefangene
Haben Gefangene das Recht Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu stellen und liegen Informationen vor in welchem Umfang dieses Recht (insofern es besteht) seit Bestehen des Gesetzes genutzt wurde? Wenn ja bitte ich um detaillierte Auskunft.
Wie viele Anfragen haben Sie nach dem VIG bekommen? Wie viele stammen davon von Gefangenen?
Wie genau würde die Ausübung dieses Rechtes durch einen Gefangenen ablaufen? Inwiefern werden Informationen z.B. aus Antworten von Anfragen eines Gefangenen dem Gefangenen vorenthalten (z.B. aus Sicherheitsgründen) und unter welchen Kriterien erfolgt dies bzw. würde dies erfolgen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. Mai 2019
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8. Juni 2019
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