Anfragen nach dem nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz durch Gefangene

Haben Gefangene das Recht Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu stellen und liegen Informationen vor in welchem Umfang dieses Recht (insofern es besteht) seit Bestehen des Gesetzes genutzt wurde? Wenn ja bitte ich um detaillierte Auskunft.

Wie viele Anfragen haben Sie nach dem VIG bekommen? Wie viele stammen davon von Gefangenen?

Wie genau würde die Ausübung dieses Rechtes durch einen Gefangenen ablaufen? Inwiefern werden Informationen z.B. aus Antworten von Anfragen eines Gefangenen dem Gefangenen vorenthalten (z.B. aus Sicherheitsgründen) und unter welchen Kriterien erfolgt dies bzw. würde dies erfolgen?

Ergebnis der Anfrage

- Gefangene dürfen IFG Anfragen stellen
- Gefangene in der JVA Cologne haben dieses Recht (IFG, VIG) bis zur Antragsstellung noch nie genutzt
- Zensur findet nach Einzelfallentscheidung statt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Justizvollzugsanstalt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen nach dem nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz durch Gefangene [#136554]
Datum
5. Mai 2019 00:47
An
Justizvollzugsanstalt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben Gefangene das Recht Anfragen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu stellen und liegen Informationen vor in welchem Umfang dieses Recht (insofern es besteht) seit Bestehen des Gesetzes genutzt wurde? Wenn ja bitte ich um detaillierte Auskunft. Wie viele Anfragen haben Sie nach dem VIG bekommen? Wie viele stammen davon von Gefangenen? Wie genau würde die Ausübung dieses Rechtes durch einen Gefangenen ablaufen? Inwiefern werden Informationen z.B. aus Antworten von Anfragen eines Gefangenen dem Gefangenen vorenthalten (z.B. aus Sicherheitsgründen) und unter welchen Kriterien erfolgt dies bzw. würde dies erfolgen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich selbstverständlich (auch, aber eigentlich insbesondere) au…
An Justizvollzugsanstalt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen nach dem nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz durch Gefangene [#136554]
Datum
5. Mai 2019 00:50
An
Justizvollzugsanstalt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich selbstverständlich (auch, aber eigentlich insbesondere) auf das IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Justizvollzugsanstalt Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW; UIG; VIG; Ihr Schreiben vom 05.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Justizvollzugsanstalt Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW; UIG; VIG; Ihr Schreiben vom 05.05.2019
Datum
13. Mai 2019 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass Gefangene in der Justizvollzugsanstalt Köln die Möglichkeit haben, Anträge nach dem IFG NRW zu stellen. Dies wurde aber seit Bestehen des Gesetzes nicht genutzt. Auch Anfragen nach dem VIG liegen nicht vor. Den Gefangenen bleibt es unbenommen Anfragen nach dem IFG NRW oder dem VIG zu stellen. Dies würde durch schriftliche Anträge an die zuständige Stelle erfolgen. Informationen würden nur im gesetzlichen Rahmen, insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 6-9 IFG NRW, vorenthalten. Diese Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfalls. Außerhalb der gesetzlichen Normen besteht kein Kriterienkatalog. Bei weiteren Fragen Ihrerseits stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW; UIG; VIG; Ihr Schreiben vom 05.05.2019 [#136554] Sehr geehrte…
An Justizvollzugsanstalt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW; UIG; VIG; Ihr Schreiben vom 05.05.2019 [#136554]
Datum
13. Mai 2019 09:19
An
Justizvollzugsanstalt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sehr schnelle und umfangreiche Antwort per Mail. Beachten Sie meine Anfrage bitte als erledigt und abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>