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Anfragen nach dem UIG in 2017

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Liste über die Anfragen nach dem UIG für 2017 mit Angabe von Betreff, Aktenzeichen, Eingangsdatum, Erledigungsdatum und der Art der Erledigung.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach §10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf §7 Abs.5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per Mail gemäß §1 Abs.2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen nach dem UIG in 2017 [#181394]
Datum
26. Februar 2020 11:38
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir eine Liste über die Anfragen nach dem UIG für 2017 mit Angabe von Betreff, Aktenzeichen, Eingangsdatum, Erledigungsdatum und der Art der Erledigung. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach §10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf §7 Abs.5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per Mail gemäß §1 Abs.2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181394 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
318,2 KB
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