Anfragen nach einem Informationsfreiheitsgesetz durch Gefangene
Haben Gefangene das Recht Anfragen nach einem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen und liegen Informationen vor in welchem Umfang dieses Recht (insofern es besteht) seit Bestehen der einzelnen Gesetzes genutzt wurde? Wenn ja bitte ich um detaillierte Auskunft.
Wie viele Anfragen haben Sie als Bundesamt für Justiz nach einem VIG bekommen? Wie viele stammen davon von Gefangenen?
Wie genau würde die Ausübung dieses Rechtes durch einen Gefangenen ablaufen? Inwiefern werden Informationen z.B. aus Antworten von Anfragen eines Gefangenen dem Gefangenen vorenthalten (z.B. aus Sicherheitsgründen) und unter welchen Kriterien erfolgt dies bzw. würde dies erfolgen?
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum5. Mai 2019
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8. Juni 2019
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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