Anfragen wegen vermeintlich unrechtmäßiger Psychiatrieeinweisung

Haben sich in den vergangenen 10 Jahren Menschen an das Bundesministerium für Gesundheit gewendet, da sie selbst oder andere Menschen zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrt seien? Wenn ja, wie viele?
Bitte senden Sie mir die Anfragen sowie etwaige Antworten des Ministeriums zu.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben sich in den v…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Anfragen wegen vermeintlich unrechtmäßiger Psychiatrieeinweisung [#181963]
Datum
5. März 2020 16:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben sich in den vergangenen 10 Jahren Menschen an das Bundesministerium für Gesundheit gewendet, da sie selbst oder andere Menschen zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrt seien? Wenn ja, wie viele? Bitte senden Sie mir die Anfragen sowie etwaige Antworten des Ministeriums zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181963 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfragen wegen vermeintlich unrechtmäßiger Psychiatrieeinweisung [#181963]
Datum
6. März 2020 07:27
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 5. März 2020 baten Sie um Herausgabe von Anfragen von Menschen, die z…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Anfragen wegen vermeintlich unrechtmäßiger Psychiatrieeinweisung [#181963]
Datum
6. März 2020 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 5. März 2020 baten Sie um Herausgabe von Anfragen von Menschen, die zu Unrecht in eine Psychiatrie eingesperrt seien und den dazugehörigen Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Anfrage berührt die Rechte dieser Menschen am Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Bitte teilen Sie daher mit, ob Sie unter diesen Umständen gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 IFG damit einverstanden sind, dass alle personenbezogenen Daten vor Herausgabe an Sie unkenntlich gemacht werden. Sollten Sie nicht einverstanden sein, müsste allen Betroffenen gemäß § 8 Absatz 1 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme geben werden. Dies würde das Verfahren erheblich verzögern. In diesem Fall wäre es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit im Bedarfsfall eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Im Ergebnis kann es gleichwohl zu einer Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten kommen. Ich weise Sie auch darauf hin, dass der Informationszugang gebührenpflichtig sein wird. Die Zusammenstellung der Informationen, die Unkenntlichmachung der personenbezogenen Daten und ggf. die Beteiligung Dritter erfordern erheblichen Aufwand. Die Höhe kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden, wird jedoch bei einer Beteiligung Dritter voraussichtlich deutlich höher ausfallen. In jedem Fall werden 500 Euro nicht überschritten werden. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Wir weisen ferner bereits jetzt darauf hin, dass in den Antwortschreiben auf entsprechende Bürgerschreiben regelmäßig lediglich auf die Zuständigkeit der Länder hingewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal bedanke ich mich ganz herzlich für die sehr schnelle Antwort! Selbstv…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragen wegen vermeintlich unrechtmäßiger Psychiatrieeinweisung [#181963]
Datum
6. März 2020 17:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst einmal bedanke ich mich ganz herzlich für die sehr schnelle Antwort! Selbstverständlich bin ich mit dem Schwärzen der persönlichen Angaben einverstanden, mich interessiert die Anzahl der gestellten Anfragen, ihre Inhalte und der Verlauf in den vergangenen Jahren. Zu den Kosten: Vielen Dank für den Hinweis. Leider kann ich, wie Sie sicher verstehen, bei einer möglichen Spanne zwischen 1 und 500 € Gebühren noch keine Entscheidung treffen. Können Sie mir bitte genauer mitteilen, wie hoch die Gebühren in diesem Einzelfall sein werden und von welchen Bedingungen sie abhängen? Danke auch für den Hinweis der offenbar standardisierten Antwortschreiben. Diese benötige ich in diesem Fall dann natürlich nicht, die Anfragen würden genügen. Noch einmal viele Dank für Ihre Mühe. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181963
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um Mitteilung zu Ihrer unten stehenden IFG Anfrage wie hoch die Gebühren s…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Anfragen wegen vermeintlich unrechtmäßiger Psychiatrieeinweisung [#181963]
Datum
16. März 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten um Mitteilung zu Ihrer unten stehenden IFG Anfrage wie hoch die Gebühren sein werden und von welchen Bedingungen sie abhängen. Für den gewünschten Informationszugang ist die Sichtung einer Vielzahl von Vorgängen nötig. Der Aufwand wird voraussichtlich 14 Stunden betragen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 €, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 € und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 €. Im vorliegenden Fall werden für die Bearbeitung voraussichtlich fünf Stunden für Mitarbeiter des höheren Dienstes, vier Stunden für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und 5 Stunden für Mitarbeiter des mittleren Dienstes erforderlich sein. Rein rechnerisch würde damit der Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro überschritten. Es entstehen daher voraussichtlich Gebühren in Höhe von 500 Euro. Die endgültige Gebührenhöhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie unter diesen Umständen an dem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die detaillierte Antwort. Mit Blick auf diese absurd hohen Kosten bl…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Anfragen wegen vermeintlich unrechtmäßiger Psychiatrieeinweisung [#181963]
Datum
16. März 2020 12:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die detaillierte Antwort. Mit Blick auf diese absurd hohen Kosten bleibt mir nichts anderes übrig, als meine Anfrage zurückzuziehen. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und verbleibe ... mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181963