Anfragen zum Verkauf von Abfall, zum Reifenmanagement und zur Wasserstoffmobilität
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr << Antragsteller:in >>
1.
bitte geben Sie mir Auskunft darüber, wie viel Abfall jeweils die BSR, Beteiligungen und Tochterunternehmen verkauft haben. Welche Abfallarten wurden verkauft? Wie hoch ist die Masse der jeweils verkauften Abfallarten? Fanden und finden Verkäufe ans Ausland statt, falls ja, in welche Länder? Welche Abfallarten werden ans Ausland verkauft? Wie hoch ist die Masse der jeweils verkauften Abfallarten in welche Länder? Ich bitte um eine jährliche Auflistung seit 2010.
2.
Werden für die Fahrzeuge der BSR, Beteiligungen und Tochterunternehmen runderneuerte Reifen benutzt? Falls ja, zu welchem Anteil? Falls nein, wird die Möglichkeit in Betracht gezogen? Wie optimieren Sie ihr Reifenmanagement bis dato, um die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern?
3.
Befinden sich bereits Fahrzeuge, die ausschließlich mit Wasserstoff betankt werden, im Fuhrpark der BSR, Beteiligungen oder Tochterunternehmen?
Falls nein, gibt es Planungen zur Entwicklung bzw. zum Kauf von Fahrzeugen, die ausschließlich mit Wasserstoff angetrieben werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. November 2019
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6. Dezember 2019
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