Anfragen zum Zusammenhang Kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Diskussion um eine Stadtratsentscheidung würde mich gerne informiert am politischen Leben beteiligen. Um dies tun zu können, bitte ich um folgende die Information,
ob
a) kommunale Verkehrsüberwachung lediglich "eine Sache der Polizei" ist (Zitat Stadtrat)
b) die Beauftragung einer kommunalen Verkehrsüberwachung zur Verminderung der Stunden der polizeilichen Verkehrsüberwachung führt
c) die Beauftragung einer kommunalen Verkehrsüberwachung zur Verminderung Personalstärke einer Polizeiinspektion führen kann.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Polizeipräsidium Oberpfalz hat geantwortet, dass keinerlei Zusammenhang zwischen kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung besteht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Diskussion um eine Stadtratsentscheidung wü…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen zum Zusammenhang Kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung [#52949]
Datum
28. Januar 2019 23:27
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Diskussion um eine Stadtratsentscheidung würde mich gerne informiert am politischen Leben beteiligen. Um dies tun zu können, bitte ich um folgende die Information, ob a) kommunale Verkehrsüberwachung lediglich "eine Sache der Polizei" ist (Zitat Stadtrat) b) die Beauftragung einer kommunalen Verkehrsüberwachung zur Verminderung der Stunden der polizeilichen Verkehrsüberwachung führt c) die Beauftragung einer kommunalen Verkehrsüberwachung zur Verminderung Personalstärke einer Polizeiinspektion führen kann. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C4-3618-6-35; Anfrage zur kommunalen und polizeilichen Verkehrsüberwachung Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C4-3618-6-35; Anfrage zur kommunalen und polizeilichen Verkehrsüberwachung
Datum
4. Februar 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
467,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
2,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag von Herrn Vogginger. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle <<E-Mail-Adresse>> Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den im Anschreiben genannten Mitarbeiter. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Anfrage - kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung E2 – 1732 Anfrage - kommunale und polizeiliche Verkehrsü…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
Anfrage - kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung
Datum
15. Februar 2019 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
E2 – 1732 Anfrage - kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegendes Dokument übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage - kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung [#52949] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank! …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage - kommunale und polizeiliche Verkehrsüberwachung [#52949]
Datum
15. Februar 2019 11:12
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank! Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>