Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg)

1. Wie viele Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) thematisierten es in den letzten Jahren Institutionen
- aus dem Landkreis Teltow-Fläming
- aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806
- aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf

2.Wie viele Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) kamen in den letzten Jahren bezüglich von Petenten
- aus dem Landkreis Teltow-Fläming
- aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806
- aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf

3. Welche Anfragen/Beschwerden (und welcher Art) bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) waren thematisch Gegenstand der Beschwerden gegen Institutionen
- aus dem Landkreis Teltow-Fläming
- aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806
- aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf

4. Wie viele Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) gab es in den letzten Jahren seitens von Institutionen
- aus dem Landkreis Teltow-Fläming
- aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806
- aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf

Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben:

Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2014
  • Frist
    25. Februar 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) [#5341]
Datum
22. Januar 2014 10:27
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Wie viele Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) thematisierten es in den letzten Jahren Institutionen - aus dem Landkreis Teltow-Fläming - aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806 - aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf 2.Wie viele Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) kamen in den letzten Jahren bezüglich von Petenten - aus dem Landkreis Teltow-Fläming - aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806 - aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf 3. Welche Anfragen/Beschwerden (und welcher Art) bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) waren thematisch Gegenstand der Beschwerden gegen Institutionen - aus dem Landkreis Teltow-Fläming - aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806 - aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf 4. Wie viele Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) gab es in den letzten Jahren seitens von Institutionen - aus dem Landkreis Teltow-Fläming - aus dem Gebiet der Postleitzahl 15806 - aus dem Gebiet der Stadt Zossen; dem Gemeindeteil Dabendorf Des Weiteren würde ich gerne die Fragen beantwortet haben: Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das= 20Recht auf Akteneinsic…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Anfragen/Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das= 20Recht auf Akteneinsicht (Brandenburg) [#5341] [#5341]
Datum
27. Januar 2014 19:14
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Jendro, Ich möchte Ihnen gerne meine postalische Adresse zukommen lassen - zur Erstellung eines Bescheides. Mit freundlichen Grüßen