Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt

Anfrage an: Stadt Erfurt

1) Angabe der Einnahmen durch digitale Parkautomaten = Brutto-Einnahmen jährlich?

2) Welche einmaligen Kosten fielen bei der Umstellung/Umrüstung auf bargeldlose Zahlungen an (neuer Automat?, Softwareanschaffung, Datenleitung verlegen und warten) insgesamt an?

3) Welche wiederkehrenden Kosten (Bankgebühren, Lizenzgebühren, Updates, Sicherheitsüberprüfungen usw.) fallen für digitale Parkautomaten jährlich insgesamt an?

4) Wann fand die letzte datenschutzrechtliche Überprüfung der Stelle statt, die für die anfallenden sensiblen Konto- und Personendaten verantwortlich ist?

5) Wer ist die für die Einhaltung der DSGVO verantwortliche Stelle?

6) Senden Sie mir bitte alle vertraglichen Regelungen zu, die der Nutzer mit der Inanspruchname des bargeldlosen Bezahlens vertraglich eingeht.

7) Wie viele städtische Mitarbeiter haben/hatten einen Arbeitsplatz "durch die Bargeld-Parkautomaten?"

8) Wie viele städtische Mitarbeiter haben einen Arbeitsplatz "durch die digitalen-Parkautomaten?"

9) In wie vielen Fällen wurde in 2016 bzw. 2017 dabei ein Karten- bzw. Identitätsmissbrauch festgestellt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Angab…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
18. Juni 2018 12:38
An
Stadt Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Angabe der Einnahmen durch digitale Parkautomaten = Brutto-Einnahmen jährlich? 2) Welche einmaligen Kosten fielen bei der Umstellung/Umrüstung auf bargeldlose Zahlungen an (neuer Automat?, Softwareanschaffung, Datenleitung verlegen und warten) insgesamt an? 3) Welche wiederkehrenden Kosten (Bankgebühren, Lizenzgebühren, Updates, Sicherheitsüberprüfungen usw.) fallen für digitale Parkautomaten jährlich insgesamt an? 4) Wann fand die letzte datenschutzrechtliche Überprüfung der Stelle statt, die für die anfallenden sensiblen Konto- und Personendaten verantwortlich ist? 5) Wer ist die für die Einhaltung der DSGVO verantwortliche Stelle? 6) Senden Sie mir bitte alle vertraglichen Regelungen zu, die der Nutzer mit der Inanspruchname des bargeldlosen Bezahlens vertraglich eingeht. 7) Wie viele städtische Mitarbeiter haben/hatten einen Arbeitsplatz "durch die Bargeld-Parkautomaten?" 8) Wie viele städtische Mitarbeiter haben einen Arbeitsplatz "durch die digitalen-Parkautomaten?" 9) In wie vielen Fällen wurde in 2016 bzw. 2017 dabei ein Karten- bzw. Identitätsmissbrauch festgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht, wenn ich erst heute d…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
17. Juli 2018 19:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht, wenn ich erst heute dazu komme, Ihre Fragen zu beantworten. Ich gebe Ihnen die Informationen weiter, die mir bisher zugänglich sind. Sollten Ihnen diese nicht ausreichen, würde ich es sehr begrüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Pressemitteilung zur allgemeinen Thematik &quo…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
5. August 2018 08:10
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Pressemitteilung zur allgemeinen Thematik "Bargeldlos Parkgebühren bezahlen". Beantworten Sie mir bitte zunächst dann nur die Fragen 1 - 3. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Fragen sollen wir beantworten? MfG Reintjes
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
6. August 2018 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Fragen sollen wir beantworten? MfG Reintjes
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) Angabe der Einnahmen durch NUR digitale Parkautomaten = Brutto-Einnahmen jährli…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
7. August 2018 20:46
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, 1) Angabe der Einnahmen durch NUR digitale Parkautomaten = Brutto-Einnahmen jährlich? 2) Welche einmaligen Kosten fielen bei der Umstellung/Umrüstung auf bargeldlose Zahlungen an (neuer Automat?, Softwareanschaffung, Datenleitung verlegen, Wartung, usw.) insgesamt an? 3) Welche wiederkehrenden Kosten (Bankgebühren, Lizenzgebühren, Updates, Sicherheitsüberprüfungen, Provisionen, Umsatzbeteiligungen usw.) fallen für digitale Parkautomaten jährlich insgesamt an? Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist meine letzte Mail zu Ihren Anfragen. Sie haben am 17.07.2018 alle Antworte…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: AW: Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
8. August 2018 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist meine letzte Mail zu Ihren Anfragen. Sie haben am 17.07.2018 alle Antworten erhalten.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht liegt hier ein Versehen vor? Sie haben mir am 17.07.2018 die gleiche P…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: AW: Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
8. August 2018 08:58
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht liegt hier ein Versehen vor? Sie haben mir am 17.07.2018 die gleiche Pressemeldung zum Smartparking doppelt gesandt; einmal als PDF- und einmal als Doc-Datei. Hieraus ergeben sich allerdings nicht die angefragten Werte. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir im Moment bitte nur kurzfristig mit, ob Sie bei Ihrer Aussage vom 0…
An Stadt Erfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: AW: Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
27. August 2018 17:42
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir im Moment bitte nur kurzfristig mit, ob Sie bei Ihrer Aussage vom 08.08.2018 verbleiben oder an einer inhaltlichen Beantwortung arbeiten? Bei Letzterem können Sie mir gerne auch schon die ersten Dokumente bzw. Teilaussagen zusenden bzw. mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Erfurt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit meiner Mail vom 17.07.2018 habe ich alle Ihre Fragen beantwortet. Genau das ha…
Von
Stadt Erfurt
Betreff
AW: Re: AW: AW: Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt [#30875]
Datum
28. August 2018 12:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, mit meiner Mail vom 17.07.2018 habe ich alle Ihre Fragen beantwortet. Genau das habe ich Ihnen bereits am 06.08.2018 und am 08.08.2018 geschrieben. Inhaltlich ist die Bearbeitung der Antworten zu Ihren Fragen also seit dem 17.07.2018 abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze T…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt“ [#30875] [#30875]
Datum
28. August 2018 17:30
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30875 Mit der doppelt zugesandten Pressemitteilung sind meine Fragen inhaltlich nicht beantwortet. Die Stadt Erfurt möge bitte wie im Falle der Anfrage eines anderen Fragestellers https://fragdenstaat.de/anfrage/einnahmen-und-kosten-nicht-digitaler-parkautomaten/#nachricht-98801 auch hier entsprechend handeln; nur entsprechend bezogen auf bargeldlose Zahlungen. Zunächst bitte ich nur um die Beantwortung der Fragen 1) bis 3) meiner ursprünglichen Anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ Se…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“
Datum
30. August 2018 08:38
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben nebst Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ [#30875]
Datum
9. Oktober 2018 10:26
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt“ vom 18.06.2018 (#30875) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Stadt Erfurt hat die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlich…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt
Datum
9. Oktober 2018 15:26
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Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ Se…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“
Datum
23. Oktober 2018 15:47
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt…
An Stadt Erfurt Details
Von
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ [#30875]
Datum
24. Oktober 2018 07:36
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies ist der Inhalt der bisher einzigen Zusendung von Dokumenten vom 17.07.2018. Bei meiner Anfrage ging es um Zahlen, Daten, Fakten; sowie wie in der Anfrage und Ihre Beantwortung unter https://fragdenstaat.de/anfrage/einnahmen-und-kosten-nicht-digitaler-parkautomaten/#nachricht-95140 Bitte senden Sie mir die Unterlagen, die Sie mir zusenden wollten, Mit freundlichem Gruß ­Pressemitteilung Neu in Erfurt: Parkgebühren digital mit dem Mobiltelefon zahlen In Erfurt können Autofahrer ihre Parkgebühren ab Juli auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Landeshauptstadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter stehen zum Start EasyPark, ParkNow, Trafficpass (park.ME), moBiLET und Yellowbrick zur Auswahl. Auf den Parkscheinautomaten wird über die neuen Dienstleister informiert, zudem gibt es dort Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken. Den Bezahlvorgang fürs Parken startet der Autofahrer per App, Anruf oder auch per SMS. Seine Parkzeit kann er ganz nach Bedarf stoppen oder auch von unterwegs verlängern. So entfallen Überzahlung und Verwarngeld wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr. Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Bürgeramtes am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Auch in vielen weiteren Städten lassen sich Tickets mit dem Smartphone lösen, zum Beispiel in Jena, Meiningen, Berlin, Köln und Hamburg. Die über 50 smartparking-Städte gibt es im Überblick: https://smartparking.de/fuer-verbraucher Die Anbieter unterscheiden sich in der Verbreitung, im Preis und in der Technik: ParkNow setzt beispielsweise auf eine kostenfreie App, die dem Autofahrer neben dem bargeldlosen Parken am Straßenrand auch eine ticketlose Ein- und Ausfahrt in Parkhäuser ermöglicht. Die Anwendung ist auch ohne Registrierung sofort nutzbar. EasyPark läuft ebenfalls über eine kostenlose App. Mit dieser lässt sich die Parkzeit intuitiv starten, verlängern und stoppen. Künftig ist auch die Suche nach freien Parkplätzen möglich – zunächst in Berlin, Hamburg, Köln und Hannover. Smartparking ist als Plattformlösung offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit haben Autofahrer die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt. Und die Städte können Handyparken sehr schnell einführen – ohne aufwendige Ausschreibung. Mehr Informationen gibt es bei www.smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de, www.park-now.com, www.trafficpass.com, www.yellowbrick.de, ww.mobilet.de Über smartparking smartparking – die Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung – gibt es seit Herbst 2015. Geschäftsführer ist der ehemalige Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Anbieter EasyPark, ParkNow und Mobile City. smartparking unterstützt Städte und Gemeinden bei der Einführung von effizienten und bürgernahen Lösungen für das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren. Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform finden sich Deutschlands wichtigste zertifizierte Anbieter. Autofahrer können sich für den Dienst entscheiden, der ihnen persönlich zusagt. Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt…
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ [#30875]
Datum
24. Oktober 2018 07:51
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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AZ: 059-23/2018.8 Erfurt, den 23. Oktober 2018 Sehr geehrte Damen und Herren, nur die Informationen, die über das IFG-Portal FRAGDENSTAAT.DE öffentlich sichtbar sind, wurden mir zugesandt. Ich bitte darum. die hier sichtbaren Aussagen und Dokumente mit dem zu vergleichen, was die Stadt Erfurt vermeintlich zugesandt hat. In der vergleichbaren Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/einnahmen-und-kosten-nicht-digitaler-parkautomaten/ hat die Stadt Erfurt vorbildlich gehandelt. Der wesentliche Inhalt Ihres Schreibens vom 23.10.2018 "Nach Prüfung dieser möchte Ihnen der TLfDI mitteilen, dass die Landeshauptstadt Erfurt glaubhaft nachgewiesen hat, dass Ihnen die begehrte Auskunft bereits am 17. Juni 2018 , wie beantragt via E-Mail, zuging. Der TLfDI hat in seiner Prüfung zudem festgestellt, dass neben den begehrten Fragen 1 bis 3 , auch die übrigen Fragen (4 bis 9) vollumfänglich seitens der Landeshauptstadt Erfurt beantwortet wurden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ Se…
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“
Datum
26. Oktober 2018 12:46
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Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ [#30875]
Datum
29. Oktober 2018 08:51
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend ist der komplette Text der bisher zugesandten Informationen der Stadt Erfurt vom 17.07.2018 eingefügt. Dieser enthält nur Werbung bzw. die Pressemitteilung des Plattformbetreibers Smartparking. Die bisher erhaltenen Schreiben gehen in keinster Weise auf meine Anfrage ein. Ich bitte um Ihre nochmalige und zeitnahe Überprüfung der ausschließlich bei Fragdenstaat öffentlich sichtbaren 3 Dateien und Informationen. Nur diese Informationen liegen mir vor. Die Dateien 1 (.doc) bzw. 2 sind inhaltlich gleich (.pdf) und unterscheiden sich nur im Dateiformat. 1. Datei 2018-07-16_PM_Smartparking.doc Pressemitteilung Neu in Erfurt: Parkgebühren digital mit dem Mobiltelefon zahlen In Erfurt können Autofahrer ihre Parkgebühren ab Juli auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Landeshauptstadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter stehen zum Start EasyPark, ParkNow, Trafficpass (park.ME), moBiLET und Yellowbrick zur Auswahl. Auf den Parkscheinautomaten wird über die neuen Dienstleister informiert, zudem gibt es dort Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken. Den Bezahlvorgang fürs Parken startet der Autofahrer per App, Anruf oder auch per SMS. Seine Parkzeit kann er ganz nach Bedarf stoppen oder auch von unterwegs verlängern. So entfallen Überzahlung und Verwarngeld wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr. Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Bürgeramtes am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Auch in vielen weiteren Städten lassen sich Tickets mit dem Smartphone lösen, zum Beispiel in Jena, Meiningen, Berlin, Köln und Hamburg. Die über 50 smartparking-Städte gibt es im Überblick: https://smartparking.de/fuer-verbraucher Die Anbieter unterscheiden sich in der Verbreitung, im Preis und in der Technik: ParkNow setzt beispielsweise auf eine kostenfreie App, die dem Autofahrer neben dem bargeldlosen Parken am Straßenrand auch eine ticketlose Ein- und Ausfahrt in Parkhäuser ermöglicht. Die Anwendung ist auch ohne Registrierung sofort nutzbar. EasyPark läuft ebenfalls über eine kostenlose App. Mit dieser lässt sich die Parkzeit intuitiv starten, verlängern und stoppen. Künftig ist auch die Suche nach freien Parkplätzen möglich – zunächst in Berlin, Hamburg, Köln und Hannover. Smartparking ist als Plattformlösung offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit haben Autofahrer die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt. Und die Städte können Handyparken sehr schnell einführen – ohne aufwendige Ausschreibung. Mehr Informationen gibt es bei www.smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de, www.park-now.com, www.trafficpass.com, www.yellowbrick.de, ww.mobilet.de Über smartparking smartparking – die Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung – gibt es seit Herbst 2015. Geschäftsführer ist der ehemalige Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Anbieter EasyPark, ParkNow und Mobile City. smartparking unterstützt Städte und Gemeinden bei der Einführung von effizienten und bürgernahen Lösungen für das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren. Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform finden sich Deutschlands wichtigste zertifizierte Anbieter. Autofahrer können sich für den Dienst entscheiden, der ihnen persönlich zusagt. --------------------------------------- 2. Datei 2018-07-16_PM_Smartparking_konvertiert.pdf Pressemitteilung Neu in Erfurt: Parkgebühren digital mit dem Mobiltelefon zahlen In Erfurt können Autofahrer ihre Parkgebühren ab Juli auch per Mobiltelefon zahlen. Dafür kooperiert die Landeshauptstadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter stehen zum Start EasyPark, ParkNow, Trafficpass (park.ME), moBiLET und Yellowbrick zur Auswahl. Auf den Parkscheinautomaten wird über die neuen Dienstleister informiert, zudem gibt es dort Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken. Den Bezahlvorgang fürs Parken startet der Autofahrer per App, Anruf oder auch per SMS. Seine Parkzeit kann er ganz nach Bedarf stoppen oder auch von unterwegs verlängern. So entfallen Überzahlung und Verwarngeld wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr. Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter des Bürgeramtes am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Auch in vielen weiteren Städten lassen sich Tickets mit dem Smartphone lösen, zum Beispiel in Jena, Meiningen, Berlin, Köln und Hamburg. Die über 50 smartparking-Städte gibt es im Überblick: https://smartparking.de/fuer-verbraucher Die Anbieter unterscheiden sich in der Verbreitung, im Preis und in der Technik:ParkNow setzt beispielsweise auf eine kostenfreie App, die dem Autofahrer neben dem bargeldlosen Parken am Straßenrand auch eine ticketlose Ein- und Ausfahrt in Parkhäuser ermöglicht. Die Anwendung ist auch ohne Registrierung sofort nutzbar. EasyPark läuft ebenfalls über eine kostenlose App. Mit dieser lässt sich die Parkzeit intuitiv starten, verlängern und stoppen. Künftig ist auch die Suche nach freien Parkplätzen möglich – zunächst in Berlin, Hamburg, Köln und Hannover. Smartparking ist als Plattformlösung offen für alle Handyparken-Anbieter auf dem deutschen Markt. Damit haben Autofahrer die Freiheit, sich für die Technik zu entscheiden, die ihnen am meisten zusagt. Und die Städte können Handyparken sehr schnell einführen – ohne aufwendige Ausschreibung. Mehr Informationen gibt es bei www.smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de, www.park-now.com, www.trafficpass.com, www.yellowbrick.de, ww.mobilet.de Über smartparking smartparking – die Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung – gibt es seit Herbst 2015. Geschäftsführer ist der ehemalige Hamburger Erste Bürgermeister Ole von Beust. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Anbieter EasyPark, ParkNow und Mobile City. smartparking unterstützt Städte und Gemeinden bei der Einführung von effizienten und bürgernahen Lösungen für das bargeldlose Bezahlen von Parkgebühren. Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform finden sich Deutschlands wichtigste zertifizierte Anbieter. Autofahrer können sich für den Dienst entscheiden, der ihnen persönlich zusagt. 3. Datei Anhang „PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg“ enthält das Logo der Stadt Erfurt Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ Se…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“
Datum
6. November 2018 09:11
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt…
An Stadt Erfurt Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ [#30875]
Datum
9. November 2018 07:58
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Missverständnisse haben sich mit der letzten Antwort des Datenschutzbeauftragten erledigt und Ihre Antworten unter habe ich unter ... gefunden. Wie Sie schreiben, ist seit 01.09.2018 die Möglichkeit bargeldlos zu zahlen aktiviert; d.h. mittlerweile 2 Monate. 1) Wie viele Einnahmen sind in diesen 2 Monaten auf diesem neuen bargeldlosen/digitalen Weg erzielt worden? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt…
An Stadt Erfurt Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ [#30875]
Datum
28. März 2019 09:40
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte die Beantwortung meiner Anfrage vom 9. November. Senden Sie mir bitte die vorliegenden Ergebnisse (monatsweise) zu den Einnahmen und Kosten der bargeldlos erhobenen Parkgebühren seit Beginn. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten << Adresse entfern…
An Stadt Erfurt Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten << Adresse entfernt >> Stadtverwaltung Erfurt“ [#30875]
Datum
26. September 2019 12:54
An
Stadt Erfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte die Beantwortung meiner Anfrage vom 9. November. Senden Sie mir bitte die vorliegenden Ergebnisse (monatsweise) zu den Einnahmen und Kosten der bargeldlos erhobenen Parkgebühren seit Beginn. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thü…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt“ [#30875] [#30875]
Datum
14. Januar 2020 15:16
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30875 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich die Möglichkeiten der bargeldlosen zwischenzeitlich ergeben haben, die Stadt allerdings diesbezüglich keine Angaben gemacht hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 30875.pdf - 2018-07-17_1-2018-07-16_PM_Smartparking.doc - 2018-07-17_1-PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg - 2018-08-30_1-BF_Mitteilung_Info13.pdf - 2018-08-30_1-IFG-InfoArt.13DSGVO11.07.18.pdf - 2018-10-09_2-181009BF_Mitteilung.pdf - 2018-10-23_1-BF_Mitteilung_keinZugang-Abschlussmitteilung.pdf - 2018-10-26_1-181024BF_Antwort.pdf - 2018-11-06_1-181106BF_Antwort.pdf Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30875
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Anzeige auf dem hiesigen Portal ist meine E-Mails an Sie von 14. Januar 2020 …
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadt Erfurt“ [#30875] [#30875]
Datum
19. Juni 2020 11:19
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut Anzeige auf dem hiesigen Portal ist meine E-Mails an Sie von 14. Januar 2020 15:16 fehlgeschlagen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30875/

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“ Se…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angabe der Einnahmen durch DIGITALE Parkautomaten und Kosten - Stadtverwaltung Erfurt“
Datum
24. Juni 2020 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
540,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich Ihnen im Auftrag von Frau Bednjak. Mit freundlichen Grüßen