Angabe von Zeugennamen
Auf welcher Rechtsgrundlage gibt die Stadt Köln den vollen Namen eines Zeugen auf Verwarnungen und Bußgeldbescheiden an?
Die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW ist der Ansicht, dass dies nicht zulässig ist.
https://martin-ueding.de/posts/datenweitergabe-privatanzeige/
Bitte legen Sie Ihre abweichende Rechtsgrundlage offen. Sollten Sie die Vorgehensweise ändern, veröffentlichen Sie hier bitte den Zeitplan dafür.
Ergebnis der Anfrage
Die Stadt Köln reagierte nicht auf diese Anfrage. Die Landesdatenschutzbeauftragte verweist auf die fehlende IFG-Tauglichkeit. Daher wurde nun der Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln eingeschaltet.
Ergebnis: „ Das Verwaltungsverfahren wird zukünftig so gestaltet, dass zunächst an die Fahrzeughaltenden eine Verwarnung ohne Anhörung und ohne Zeugenbenennung und bei Nichtzahlung eine Anhörung unter Benennung des/r anzeigenden Zeugen*in versendet wird. Hierzu ist zunächst eine Anpassung der genutzten IT-Fachanwendung notwendig.“
Anfrage abgelehnt
-
Datum2. April 2022
-
6. Mai 2022
-
16 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!