Angaben über die Anzahl von Widersprüchen seit 2013

Informationen über

1. die Anzahl der eingegangen Widersprüche an den WDR insgesamt seit Januar 2013

2. die Anzahl beschiedener Widersprüche mit Aufschlüsselung abgelehnter und stattgegebener Widersprüche die der WDR seit Januar 2013 beschieden hat

3. die Anzahl der beschiedenen Widersprüche des WDR die ordentlich mittels Postzustellurkunde zugestellt wurden seit Januar 2013

Über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erstellt der Beitragsservice in Köln automatisierte Festsetzungsbescheide im Namen Ihrer LRA.
Auf diesen kann der Schuldener einen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche gehen zumindest teilweise direkt an die LRA WDR. Daher müssen in Ihrer LRA Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.

Bitte leiten sie diese Anfrage nicht an den Beitragsservice weiter.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Walter Sobchak
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Walter Sobchak
Betreff
Angaben über die Anzahl von Widersprüchen seit 2013 [#31993]
Datum
16. Juli 2018 12:00
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über 1. die Anzahl der eingegangen Widersprüche an den WDR insgesamt seit Januar 2013 2. die Anzahl beschiedener Widersprüche mit Aufschlüsselung abgelehnter und stattgegebener Widersprüche die der WDR seit Januar 2013 beschieden hat 3. die Anzahl der beschiedenen Widersprüche des WDR die ordentlich mittels Postzustellurkunde zugestellt wurden seit Januar 2013 Über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erstellt der Beitragsservice in Köln automatisierte Festsetzungsbescheide im Namen Ihrer LRA. Auf diesen kann der Schuldener einen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche gehen zumindest teilweise direkt an die LRA WDR. Daher müssen in Ihrer LRA Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein. Bitte leiten sie diese Anfrage nicht an den Beitragsservice weiter.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Sobchak <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Walter Sobchak

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Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Sobchak, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 16. Juli 2018, die zuständigke…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Angaben über die Anzahl von Widersprüchen seit 2013 [#31993] Z1992
Datum
25. Juli 2018 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sobchak, vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 16. Juli 2018, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Vielen Dank und freundliche Grüße