Angaben zu den Geschäftsergebnissen der GKV bezüglich der Leistungsfälle von 2011 bis 2022 nach Kalenderwochen

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen:

Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte lassen Sie …
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angaben zu den Geschäftsergebnissen der GKV bezüglich der Leistungsfälle von 2011 bis 2022 nach Kalenderwochen [#244319]
Datum
22. März 2022 18:04
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte lassen Sie mir folgenden Daten in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) zukommen: Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis heute-2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244319/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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GKV-Spitzenverband
Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 22. März 2022 über das Portal „fragdenstaat.de“ hatten Sie um Zugang zu D…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Angaben zu den Geschäftsergebnissen der GKV bezüglich der Leistungsfälle von 2011 bis 2022 nach Kalenderwochen [#244319]
Datum
22. April 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 22. März 2022 über das Portal „fragdenstaat.de“ hatten Sie um Zugang zu Daten über „Abrechnungsfälle für alle ICD-10 (von A00 bis T98) sowie der Versichertenanzahl je Kalenderwoche der Jahre 2011 bis 2022“ in einem digitalen Tabellenformat (z.B. *.csv) gebeten. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen uns nicht vor: - Für das Verfahren zum Risikostrukturausgleich (§ 267 Abs. 4 SGB V) liegen dem GKV-Spitzenverband weder Diagnosen noch Versichertenzahlen nach Kalenderwochen vor. - Die Abrechnungsdaten des ambulanten und stationären Bereichs in diesen Daten haben keinen Fallbezug und liegen dem GKV-Spitzenverband auf ICD-Ebene insoweit nur aggregiert vor. Es ist nicht möglich zu sagen, in wie vielen Fälle eine bestimmte Diagnose ambulant oder stationär für einen Versicherten abgerechnet wurde. - Eine Datenmeldung von Versichertenzahlen aus der amtlichen Statistik ist ebenfalls nicht nach Kalenderwochen möglich. Die Anzahl der GKV-Versicherten erfolgt jeweils für einen Monat zum Stichtag. An- und Abmeldungen, die nach diesem Stichtag erfolgen, werden für den Monat nachträglich im Folgejahr einmalig berücksichtigt, so dass die Zahlen im Rahmen einer sogenannten 13. Monatsmeldung nochmals abweichend festgestellt werden. Die Monatswerte von Januar 2011 bis zum aktuellsten verfügbaren Monat März 2022 sind - mit den hier ausschließlich vorhandenen Daten - als Anlage im csv-Format beigefügt. Im Übrigen sind für alle Daten Aufbewahrungsfristen zu beachten (§ 7 Absatz 2 Satz 3 Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV)). Dies schränkt die zeitliche Verfügbarkeit ein. Mit freundlichen Grüßen