Angaben zu Fußwegen, Fahrradwegen sowie Fahrstreifen auf der Heimfelder Straße

Anfrage an: Bezirksamt Harburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anwohner und Nutzer der Heimfelder Straße habe ich verschiedene Nachfragen zur aktuellen Gestaltung der Straße und möchte Sie bitten, mir hierzu Informationen für den Abschnitt zwischen Milchgrund und Eißendorfer Pferdeweg zukommen zu lassen.

1) Busverkehr
Derzeit wird die Heimfelder Straße durch die Linie 142 im Begegnungsverkehr genutzt. Immer wieder kommt es hier bei Busbegegnungen, aufgrund der schmalen Straße, zu leichten Unfällen mit am Seitenstreifen parkenden Autos (es werden z.B. Spiegel abgefahren). PLAST 8 IV definiert: "Busspuren und Fahrstreifen mit Busverkehr sollten in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 breit sein ...".

Können Sie mir bitte mitteilen, ob die Heimfelder Straße im oben genannten Abschnitt dieses Kriterium erfüllt (also min. 6,50 Meter breit ist) und wie breit die Straße bzw. die Fahrstreifen exakt ist bzw. sind.

2) Fußgängerweg auf der Nordseite
Auf der Nordseite der Straße sind am Rand des Fußweges Parkstreifen eingerichtet. Den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) zufolge gilt für Seitenraum-Gehwege eine eine Breite von 2,50 Metern als Regel, wobei der Vekehrsraum für Fußgänger 1,80 Meter, der Sicherheitsraum zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen 0,50 Meter und der Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude 0,20 Meter betragen soll.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Gehweg auf der Nordseite der Heimfelder Straße im oben genannten Abschnitt dieses Kriterium erfüllt und wie breit der Gehweg exakt ist.

3) Fußgängerweg und Radweg auf der Südseite
Auf der Südseite der Straße ist ein Fußweg vorhanden, der an einen nicht benutzungspflichtigen Radweg grenzt, der wiederum an einen Längsparkstreifen grenzt. Hier fällt auf, dass Autos beim Parken häufig auch mit auf dem Fahrradaweg parken, was m.E. sowohl an zunehmend breiter werdenden Autos aber auch an der Tiefe der Parkanlage liegt. Jedoch gilt nach VwV-StVO: "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass... ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird."

Können Sie mir bitte mitteilen, ob beabsichtigt ist, den Radweg in absehbarer Zeit (wie auf der Nordseite) zurückzubauen oder aber die Parkanlagen so zu gestalten, dass die KFZ hier nicht mehr teilweise auf dem Fahrradweg parken (z.B. dadurch, dass die KFZ halb auf der Straße parken, wie im oberen Bereich des Eißendorfer Pferdewegs in Richtung B73)?

Weiterhin sollten Fahrradwege mindestens 1,60 Meter breit sein, wobei auch hier zu beachten ist, dass ein Sicherheitsabstand zum ruhenden bzw. fließenden Verkehr von 0,50 Meter einzuhalten ist und ausreichend Platz für die Fußgänger vorhanden ist. Insofern muss die kombinierte Breite von Fuß- und Radweg mindestens 4,30 Meter betragen.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob

a) der Sicherheitsabstand des Fahrradweges zum Verkehr eingehalten wird,
b) die Mindestmaße für Fahrradweg und Fußweg eingehalten werden und
c) die kombinierte Breite von Fuß und Fahrradweg 4,30 Meter oder mehr beträgt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2015
  • Frist
    2. Oktober 2015
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner und Nutzer …
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angaben zu Fußwegen, Fahrradwegen sowie Fahrstreifen auf der Heimfelder Straße [#11204]
Datum
29. August 2015 11:56
An
Bezirksamt Harburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, als Anwohner und Nutzer der Heimfelder Straße habe ich verschiedene Nachfragen zur aktuellen Gestaltung der Straße und möchte Sie bitten, mir hierzu Informationen für den Abschnitt zwischen Milchgrund und Eißendorfer Pferdeweg zukommen zu lassen. 1) Busverkehr Derzeit wird die Heimfelder Straße durch die Linie 142 im Begegnungsverkehr genutzt. Immer wieder kommt es hier bei Busbegegnungen, aufgrund der schmalen Straße, zu leichten Unfällen mit am Seitenstreifen parkenden Autos (es werden z.B. Spiegel abgefahren). PLAST 8 IV definiert: "Busspuren und Fahrstreifen mit Busverkehr sollten in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 breit sein ...". Können Sie mir bitte mitteilen, ob die Heimfelder Straße im oben genannten Abschnitt dieses Kriterium erfüllt (also min. 6,50 Meter breit ist) und wie breit die Straße bzw. die Fahrstreifen exakt ist bzw. sind. 2) Fußgängerweg auf der Nordseite Auf der Nordseite der Straße sind am Rand des Fußweges Parkstreifen eingerichtet. Den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) zufolge gilt für Seitenraum-Gehwege eine eine Breite von 2,50 Metern als Regel, wobei der Vekehrsraum für Fußgänger 1,80 Meter, der Sicherheitsraum zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen 0,50 Meter und der Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude 0,20 Meter betragen soll. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Gehweg auf der Nordseite der Heimfelder Straße im oben genannten Abschnitt dieses Kriterium erfüllt und wie breit der Gehweg exakt ist. 3) Fußgängerweg und Radweg auf der Südseite Auf der Südseite der Straße ist ein Fußweg vorhanden, der an einen nicht benutzungspflichtigen Radweg grenzt, der wiederum an einen Längsparkstreifen grenzt. Hier fällt auf, dass Autos beim Parken häufig auch mit auf dem Fahrradaweg parken, was m.E. sowohl an zunehmend breiter werdenden Autos aber auch an der Tiefe der Parkanlage liegt. Jedoch gilt nach VwV-StVO: "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241. Dabei ist zu beachten, dass... ausreichend Vorsorge getroffen ist, dass der Radweg nicht durch den ruhenden Verkehr genutzt wird." Können Sie mir bitte mitteilen, ob beabsichtigt ist, den Radweg in absehbarer Zeit (wie auf der Nordseite) zurückzubauen oder aber die Parkanlagen so zu gestalten, dass die KFZ hier nicht mehr teilweise auf dem Fahrradweg parken (z.B. dadurch, dass die KFZ halb auf der Straße parken, wie im oberen Bereich des Eißendorfer Pferdewegs in Richtung B73)? Weiterhin sollten Fahrradwege mindestens 1,60 Meter breit sein, wobei auch hier zu beachten ist, dass ein Sicherheitsabstand zum ruhenden bzw. fließenden Verkehr von 0,50 Meter einzuhalten ist und ausreichend Platz für die Fußgänger vorhanden ist. Insofern muss die kombinierte Breite von Fuß- und Radweg mindestens 4,30 Meter betragen. Können Sie mir bitte mitteilen, ob a) der Sicherheitsabstand des Fahrradweges zum Verkehr eingehalten wird, b) die Mindestmaße für Fahrradweg und Fußweg eingehalten werden und c) die kombinierte Breite von Fuß und Fahrradweg 4,30 Meter oder mehr beträgt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
Ihr Auskunftsersuchen vom 29.8.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Eingangsbestätigung f…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 29.8.2015
Datum
31. August 2015 10:03
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
EingangsbesttigungHmbTG.pdf
10,0 KB
image001.png
9,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Eingangsbestätigung für das von Ihnen beantragte Auskunftsersuchen nach dem Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Harburg
Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße Sehr geehrtAntragsteller/in am 29.08.2015 haben Sie die Anfr…
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße
Datum
22. September 2015 13:23
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,1 KB
image004.jpg
2,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in am 29.08.2015 haben Sie die Anfrage Nr. 11204 (Angaben zu Fußwegen, Fahrradwegen sowie Fahrstreifen auf der Heimfelder Straße) nach dem HmbTG gestellt. Mit Schreiben vom 31.08.2015 hat Ihnen unser Interner Service Ihnen per Mail den Zugang des Antrages bestätigt. Außerdem wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Bearbeitungsfrist einen Monat betragen würde. Aufgrund der aktuellen Krankheits- und Urlaubssituation im Abschnitt H/MR21 ist es erforderlich, die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zu verlängern. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dan…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204]
Datum
22. September 2015 13:27
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Das ist kein Problem. Ihren erkrankten KollegInnen wünsche ich eine gute und baldige Genesung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204] Sehr geehrte Damen und Herren, falls es Sie…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204]
Datum
23. September 2015 07:02
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, falls es Sie entlasten würde, kann ich anbieten, vor Ort Einsicht in die relevanten Dokumente zu nehmen (dies werden ja vermutlich Karten bzw. Pläne sein), sofern dies möglich und aus Ihrer Sicht sinnvoll ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204] Sehr geehrt<< Anrede >> kön…
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204]
Datum
28. Oktober 2015 07:47
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> könnten Sie mir, für den Fall, dass die Bearbeitung meiner Anfrage insgesamt noch etwas dauern wird, kurzfristig zumindest mitteilen, wie breit die Fahrbahn auf der Heimfelder Straße zwischen den Hausnummern 50 und 60 ist (sofern das variiert reicht mir der Mittelwert und die schmalste Stelle). Vielen Dank und beste Grüße Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Harburg
AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204] Guten Morgen Herr Dr. Antragsteller/in, …
Von
Bezirksamt Harburg
Betreff
AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204]
Datum
28. Oktober 2015 08:00
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Dr. Antragsteller/in, eine detaillierte Vermessung über die Breiten der einzelnen Verkehrsflächen in der Heimfelder Straße liegt uns nicht vor. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung von Radwegrouten (Verkehrstechnische Untersuchung neuer Alltagsrouten von 10/2009) liegen uns jedoch stichpunktartige Aufmaße der Fahrbahnbreiten vor. Für den von Ihnen angefragten Bereich gibt es ein Aufmaß der Fahrbahnbreite von 6,50 m. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204]
Datum
28. Oktober 2015 08:49
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank dafür. Falls es Sie entlasten sollte - es stehen derzeit ja etliche andere sehr wichtige Fragen im Bezirk an - können Sie die anderen Fragen gerne erst einmal zurück stellen. Der Bauderzent hat mir - bislang leider noch unterminiert - ein persönliches Gespräch angeboten. Vielleicht lassen sich diese Fragen ja dann dort ohne zusätzliche Mehrarbeit für Sie klären. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: AW: AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Bezirksamt Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Anfrage nach dem HmbTG Nr. 11204; Heimfelder Straße [#11204]
Datum
19. November 2017 21:33
An
Bezirksamt Harburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vor zwei Jahren hatte ich mich mit einer Anfrage zur Heimfelder Straße an Sie gewandt. Damals hatte ich darum gebeten, dass Sie mir mitteilen, wie breit die Heimfelder Straße zwischen den Hausnummern 50 und 60 ist. Damals schrieben Sie mir: "Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung von Radwegrouten (Verkehrstechnische Untersuchung neuer Alltagsrouten von 10/2009) liegen uns jedoch stichpunktartige Aufmaße der Fahrbahnbreiten vor. Für den von Ihnen angefragten Bereich gibt es ein Aufmaß der Fahrbahnbreite von 6,50 m." Können Sie mir mitteilen, wie schmal die Fahrbahn der Heimfelder Straße laut der oben genannten Untersuchung an der schmalsten Stelle, bezogen auf die gesamte Straße, ist? Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>