Angaben zu Grundriss und Größe meiner Loggia im BayernAtlas

Unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Geobusiness/datenschutzstudie-1-datenschutz-und-geoinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=4
ist die folgende Studie einsehbar:
"
Datenschutz und Geoinformationen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
"

Dort heißt es auf Seite 7 im Abschnitt
"3.3 Angaben zur lokalisierten Wohnung" :
"
[...]
Neben der Identifizierungsfunktion für eine natürliche Person kommt der georeferenzierten oder georeferenzierbaren Adresse auch die Rolle zu, den räumlichen Bereich zu beschreiben, in dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat.
Hierüber sind bei öffentlichen Stellen vielfältige Informationen verfügbar.
Dies gilt für die Wohnung selbst (z.B. bei der Baubehörde, beim Finanzamt, bei der Sozialbe-hörde) als auch zum näheren Wohnumfeld.
Die Wohnung steht als räumlicher Lebensbereich unter dem besonderen Schutz von Art. 13 GG [Grundgesetz].
Die bei öffentlichen Stellen hierüber vorhandenen Daten wurden i.d.R. zu einem spezifischen Zweck erhoben.
Deren Nutzung ist gesetzlich auf diesen Zweck beschränkt.
Zweifellos sind die Angaben über die Wohnung (z.B. über Größe, Ausstattung) von hohem wirtschaftlichem Nutzen.
Dies gilt für Werbezwecke ebenso wie etwa für die Beurteilung der Bonität einer Person bis hin zu der Frage, welche Verwertungsmöglichkeiten im Fall einer Zwangsvollstreckung bestehen.
Die Daten über die Wohnung selbst bei öffentlichen Stellen sind dem Zugriff durch allgemein wirtschaftlich Interessierte weitgehend durch enge rechtliche Regelungen entzogen.
Der Bereitstellung derartiger Informationen stehen zumeist hohe rechtliche Hindernisse im Wege.
"

Im BayernAtlas unter
https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/
sind in der Standard-Ansicht Grundriss und (über die Funktion "Messen") Größe meiner innenliegenden Balkone (Loggien) einsehbar.

Außerdem sind auch Grundriss und Größe der innenliegenden Balkone (Loggien) meiner umliegenden Nachbarn im Stadtteil einsehbar.

Meine Fragen:

1) Woher kennen Sie Grundriss und Größe meiner innenliegenden Balkone (Loggien) ?
Über Luftbilder sind weder Grundriss noch Größe einsehbar.

2) Nach meinem Verständnis der oben zitierten Studie handelt es sich hierbei um personenbezogene Daten.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Veröffentlichung dieser meiner personenbezogenen Daten ?

3) Kann ich der Veröffentlichung dieser meiner personenbezogenen Daten im BayernAtlas widersprechen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://www.bmwi.d…
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angaben zu Grundriss und Größe meiner Loggia im BayernAtlas [#219662]
Datum
2. Mai 2021 21:35
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Geobusiness/datenschutzstudie-1-datenschutz-und-geoinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ist die folgende Studie einsehbar: " Datenschutz und Geoinformationen Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) " Dort heißt es auf Seite 7 im Abschnitt "3.3 Angaben zur lokalisierten Wohnung" : " [...] Neben der Identifizierungsfunktion für eine natürliche Person kommt der georeferenzierten oder georeferenzierbaren Adresse auch die Rolle zu, den räumlichen Bereich zu beschreiben, in dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Hierüber sind bei öffentlichen Stellen vielfältige Informationen verfügbar. Dies gilt für die Wohnung selbst (z.B. bei der Baubehörde, beim Finanzamt, bei der Sozialbe-hörde) als auch zum näheren Wohnumfeld. Die Wohnung steht als räumlicher Lebensbereich unter dem besonderen Schutz von Art. 13 GG [Grundgesetz]. Die bei öffentlichen Stellen hierüber vorhandenen Daten wurden i.d.R. zu einem spezifischen Zweck erhoben. Deren Nutzung ist gesetzlich auf diesen Zweck beschränkt. Zweifellos sind die Angaben über die Wohnung (z.B. über Größe, Ausstattung) von hohem wirtschaftlichem Nutzen. Dies gilt für Werbezwecke ebenso wie etwa für die Beurteilung der Bonität einer Person bis hin zu der Frage, welche Verwertungsmöglichkeiten im Fall einer Zwangsvollstreckung bestehen. Die Daten über die Wohnung selbst bei öffentlichen Stellen sind dem Zugriff durch allgemein wirtschaftlich Interessierte weitgehend durch enge rechtliche Regelungen entzogen. Der Bereitstellung derartiger Informationen stehen zumeist hohe rechtliche Hindernisse im Wege. " Im BayernAtlas unter https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ sind in der Standard-Ansicht Grundriss und (über die Funktion "Messen") Größe meiner innenliegenden Balkone (Loggien) einsehbar. Außerdem sind auch Grundriss und Größe der innenliegenden Balkone (Loggien) meiner umliegenden Nachbarn im Stadtteil einsehbar. Meine Fragen: 1) Woher kennen Sie Grundriss und Größe meiner innenliegenden Balkone (Loggien) ? Über Luftbilder sind weder Grundriss noch Größe einsehbar. 2) Nach meinem Verständnis der oben zitierten Studie handelt es sich hierbei um personenbezogene Daten. Auf welcher Grundlage erfolgt die Veröffentlichung dieser meiner personenbezogenen Daten ? 3) Kann ich der Veröffentlichung dieser meiner personenbezogenen Daten im BayernAtlas widersprechen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219662/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die E-Mail wurde unter dem Vorgang 2105-007240 an die zustä…
Von
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Betreff
AW: Vorgangs-Nr. 2105-007240: WG: Angaben zu Grundriss und Größe meiner Loggia im BayernAtlas [#219662]
Datum
3. Mai 2021 07:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die E-Mail wurde unter dem Vorgang 2105-007240 an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet. Bitte belassen Sie bei einer Antwort-E-Mail die Betreffzeile unverändert und verwenden Sie bitte die Vorgangsnummer bei Rückfragen. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage (Vorgang 2105-007240), die an uns zuständigkeitshalber weiter…
Von
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Betreff
AW: Vorgangs-Nr. 2105-007240: WG: Angaben zu Grundriss und Größe meiner Loggia im BayernAtlas
Datum
20. Mai 2021 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage (Vorgang 2105-007240), die an uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. In Ihrer Nachricht fragen Sie woher uns Ihre Gebäudegrundrissdaten (Loggien) bekannt sind, nach den rechtlichen Grundlagen hierfür sowie nach der Möglichkeit personenbezogene Datendarstellungen im BayernAtlas zu widersprechen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) beachtet bei ihrer Tätigkeit den Schutz der Privatsphäre und der schutzwürdigen Interessen jeder natürlichen Person, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Unter Beachtung dieser Vorgaben stellt die Bayerische Vermessungsverwaltung den jedermann zugänglichen BayernAtlas zur Verfügung. Dieser enthält im Wesentlichen nur digitale Orthophotos, d. h. senkrechte Luftbildaufnahmen (Auflösung 40 cm x 40 cm pro Pixel), Kartenmaterial, aus dem sich beispielsweise Straßennamen entnehmen lassen, historische Karten sowie die Parzellarkarte, d. h. eine Flurkarte ohne Flurstücknummer. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) erhebt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages nach Art. 1 und 12 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG) Geobasisdaten wie z.B. digitale Orthophotos flächendeckend für Bayern. Gleiches gilt bezüglich der Daten des Liegenschaftskatasters (Grundstücke und Gebäude) nach Art. 5 und 12 VermKatG für die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV). Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) haben den gesetzlichen Auftrag Neubauten und Veränderungen am Grundriss der bestehenden Gebäude sowie deren Gestalt zu vermessen und in die amtlichen Unterlagen zu übernehmen. Ausführliche Informationen zur Gebäudeeinmessung erhalten Sie auf unserer Webseite unter: Bayerische Vermessungsverwaltung - Vermessung - Grundstück & Bauen - Gebäudeeinmessung (bayern.de)<https://www.ldbv.bayern.de/vermessung...> sowie auch gern direkt am zuständigen ADBV, das sich über die Ämtersuche durch Eingabe des Ortes finden lässt: Bayerische Vermessungsverwaltung - Vermessung - Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (bayern.de)<https://www.ldbv.bayern.de/vermessung...> . Die Daten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters werden nach Art. 4 und 11 VermKatG der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dabei gilt, dass jedem Einsicht in das Liegenschaftskataster gewährt und Auskunft erteilt wird, soweit nicht Interessen des öffentlichen Wohls entgegenstehen. Dies gilt auch für Angaben über Gestalt, Größe und örtliche Lage der Liegenschaften (Art. 11 Abs. 1 Satz 3, letzter Halbsatz i.V.m. Art. 6 Abs. 3 VermKatG). Das Recht der informationellen Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) vermittelt dem Einzelnen kein Recht im Sinne einer absoluten, uneingeschränkten Herrschaft über all seine Daten, sondern verlangt eine Interessenabwägung. Für die Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung hat der Gesetzgeber im VermKatG diese Abwägung zu Gunsten des öffentlichen Interesses getroffen (Art. 4 und 11 VermKatG). Damit werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn das LDBV diese Daten interessierten Bürgerinnen und Bürgern im BayernAtlas zeigt. In der Funktion " Zeichnen und Messen auf der Karte" im BayernAtlas lassen sich zwar Strecken und Flächen messen, allerdings ohne Gewähr, das heißt es können daraus keine Feststellungen bezüglich der Genauigkeit der Messergebnisse getroffen werden. Das hat zur Folge, dass weder ein Anspruch auf Richtigkeit noch auf Rechtsverbindlichkeit erhoben werden kann. Denn abhängig von der Bildschirmauflösung, dem Zoomfaktor, der dargestellten Karte, der Hardware-Ausstattung und der individuellen Bedienung durch den Nutzer können die Ergebnisse sehr unterschiedlich ausfallen, deshalb ist eine verbindliche Aussage nicht möglich. Wenn Sie durch diese Darstellungen Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt sehen, dann haben Sie die Möglichkeit, hiergegen Widerspruch zu erheben, weiter Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Impressum unter: BayernAtlasdarstellung<https://www.ldbv.bayern.de/file/pdf/6...> . Der Anwendungsbereich der von Ihnen genannten Rechtsnormen, § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), sowie § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind in diesem Fall nicht eröffnet. Das VermKatG ist spezieller. Ihre Nachricht wurde als Auskunftsanfrage behandelt. Ich hoffe mit meiner Antwort zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen zu haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausührliche Antwort. Leider…
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorgangs-Nr. 2105-007240: WG: Angaben zu Grundriss und Größe meiner Loggia im BayernAtlas [#219662]
Datum
23. Mai 2021 13:44
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausührliche Antwort. Leider ist meine erste Frage nicht ausreichend beantwortet: "1) Woher kennen Sie Grundriss und Größe meiner innenliegenden Balkone (Loggien) ? Über Luftbilder sind weder Grundriss noch Größe einsehbar." Meine Frage bezog sich ausdrücklich auf Grundriss und Größe meiner innenliegenden Balkone (Loggien), nicht auf Grundriss und Größe des Grundstücks oder des Gebäudes. Dazu schreiben Sie: "Dieser [BayernAtlas] enthält im Wesentlichen nur digitale Orthophotos, d. h. senkrechte Luftbildaufnahmen (Auflösung 40 cm x 40 cm pro Pixel), Kartenmaterial, aus dem sich beispielsweise Straßennamen entnehmen lassen, historische Karten sowie die Parzellarkarte, d. h. eine Flurkarte ohne Flurstücknummer." Grundriss und Größe meiner innenliegenden Balkone (Loggien) sind NICHT über Orthophotos, d. h. senkrechte Luftbildaufnahmen einsehbar. Als Loggia ]...] wird in der Architektur ein Raum IN einem Gebäude bezeichnet, der sich mittels Bögen oder anderer Konstruktionen zum Außenraum öffnet. Siehe dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Loggia Vergleichen Sie hierzu doch bitte einfach im BayernAtlas zu meiner Adresse die Standard-Ansicht "Hintergrund" mit der Ansicht "Luftbild und Beschreibung" . In der Ansicht "Luftbild und Beschreibung" sehen sie den Grundriss des Flachdaches, also ein Rechteck. In der Standard-Ansicht "Hintergrund" sehen sie die Grundrisse der innenliegenden Balkone. Diese sind aber auf dem Luftbild nicht zu erkennen, da das Dach - typisch für eine Loggia - ÜBER die innenliegenden Balkone geht. D.h. die Information zu den Grundrissen meiner innenliegenden Balkone können nicht aus Orthophotos stammen. Woher stammt die Information zu den Grundissen meiner innenliegenden Balkone dann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219662/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung ( Vorgang 2105-007240), in der Sie erneut nach der Inform…
Von
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Betreff
AW: AW: Vorgangs-Nr. 2105-007240: WG: Angaben zu Grundriss und Größe meiner Loggia im BayernAtlas
Datum
10. Juni 2021 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung ( Vorgang 2105-007240), in der Sie erneut nach der Informationsquelle des Grundrisses und der Loggia Ihres Gebäudes im BayernAtlas fragen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Informationen zu Ihrer Loggia werden nicht, wie sie bereits bemerkt haben, über Orthophotos abgeleitet, sondern mittels Einmessung vor Ort, die das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) durchführt. Wie in meiner E-Mail vom 20.5.2021 geschildert, haben die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) den gesetzlichen Auftrag Neubauten und Veränderungen am Grundriss der bestehenden Gebäude sowie auch deren Gestalt zu vermessen und in die amtlichen Unterlagen (z.B. Flurkarte, Parzellarkarte) zu übernehmen. Ausführliche Informationen zur Gebäudeeinmessung erhalten Sie auf unserer Webseite unter: Bayerische Vermessungsverwaltung - Vermessung - Grundstück & Bauen - Gebäudeeinmessung (bayern.de)<https://www.ldbv.bayern.de/vermessung...> . Bitte wenden Sie sich für detaillierte Auskünfte zur Einmessung Ihrer genannten Immobilie an das zuständigen ADBV Immenstadt, die Kontaktdaten finden Sie unter: Bayerische Vermessungsverwaltung - Vermessung - Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (bayern.de)<https://www.ldbv.bayern.de/vermessung...> . Die im BayernAtlas voreingestellte Hintergrundwebkarte wird aus der Parzellarkarte generiert und enthält deshalb auch die detaillierte Gestalt der eingemessenen Gebäude. Die Parzellarkarte läßt sich z.B. über die Ansicht "Topografische Karte" finden, in den höheren Zoomstufen wechselt die Darstellung hier auf die Parzellarkarte. Eine weitere Möglichkeit gibt es auch im linken blauen Menü über die Basiskarte "Luftbild und Parzellarkarte ". Ich hoffe meine Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die weiteren Erläuterungen. Ich werde mich an das ADBV Immenstadt …
An Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vorgangs-Nr. 2105-007240: WG: Angaben zu Grundriss und Größe meiner Loggia im BayernAtlas [#219662]
Datum
11. Juni 2021 22:13
An
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die weiteren Erläuterungen. Ich werde mich an das ADBV Immenstadt wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219662 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219662/