Angaben zur Kriminalitätsstatistik - LKA Berlin
Ich nehme Bezug auf die Kleine Anfrage zum Aufkommen von „Medizinaldelikten“ und deren Umgang damit in Berlin (Drucksache 18/12333):
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12333.pdf
Frage 1: Sie haben sich in Ihrer Antwort auf die Abteilung für Abrechnungsbetrug in der Medizin (Abteilung 346 des LKA Berlin) beschränkt. Laut Abteilungsplan des LKA Berlin gibt es gar keine anderen Abteilungen für die Bearbeitung von Medizindelikten. Falls sich dennoch regelmäßig auch weitere Abteilungen mit der Verfolgung von Straftatbeständen in der Medizin beschäftigen, welche sind das?
Sie gaben folgende Zahlen von „Abrechnungsbetrugsdelikte“ (=Delikte für die die Abteilung 346 zuständig ist) gemäß polizeilicher Kriminalstatistik an:
Je Jahr erfasste Fälle
2012: 1.111
2013: 175
2014: 753
2015: 1.059
2016: 85
<< Antragsteller:in >> extrem hohen Schwankungen der angezeigten Straftaten zwischen den Jahren erklärten Sie mit Bearbeitungszeiten bzw. Abschlussdaten von Großverfahren.
Bearbeitungszeiten und Abschlussdaten „von Großverfahren“ können ja aber keine Argumentation für diese starken Schwankungen von Strafanzeigen durch Bürger sein. << Antragsteller:in >> Frage war, wie viele Medizindelikte im jeweiligen Jahr zur Anzeige gebracht wurden. Bürger zeigen doch sicher nicht weniger Medizindelikte in einem Jahr an, weil andere Delikte länger bearbeitet werden?!
Frage 2: Sie schrieben, dass keine gesonderte Statistik zu Verurteilungen existiert. Sicher ist es ja aber bekannt, wie viele Anzeigen davon von Privatpersonen gestellt und wie viele davon eingestellt wurden? Bitte geben Sie darüber Auskunft.
Frage 3: Können Sie es, in Anbetracht so massiver Schwankungen, ausschließen, dass es z. B. in dieser Abteilung vorgekommen sein könnte, dass Anzeigen nicht mit eigenen Vorgangskennnummern versehen wurden?
Frage 4: Haben Sie von Fällen Kenntnis, in denen die Abteilung 346 Anzeigen nicht einzeln aufgenommen hat, so dass sie nicht in die genannte Kriminalitätsstatistik eingeflossen sind?
Frage 5: Wie lautet der genaue Passus (und wo findet sich dieser), in dem die von Ihnen bezeichnete Beratungspflicht der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft geregelt ist?
Frage 6: Dürfen laut den polizeilichen Geschäftsanweisungen Auszüge aus anderen Verfahren, ohne Weisung der Staatsanwaltschaft und ohne das Einverständnis der anzeigenden Person, zur Ermittlungsakte genommen werden?
Frage 7: Wie viele Bürgerbeschwerden gab es im Jahr 2016 über Polizeibeamte und in wie vielen Fällen davon wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet?
Vielen Dank für die Antwort!
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. November 2017
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12. Dezember 2017
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