Angaben zur Kriminalitätsstatistik - LKA Berlin

Ich nehme Bezug auf die Kleine Anfrage zum Aufkommen von „Medizinaldelikten“ und deren Umgang damit in Berlin (Drucksache 18/12333):
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12333.pdf
Frage 1: Sie haben sich in Ihrer Antwort auf die Abteilung für Abrechnungsbetrug in der Medizin (Abteilung 346 des LKA Berlin) beschränkt. Laut Abteilungsplan des LKA Berlin gibt es gar keine anderen Abteilungen für die Bearbeitung von Medizindelikten. Falls sich dennoch regelmäßig auch weitere Abteilungen mit der Verfolgung von Straftatbeständen in der Medizin beschäftigen, welche sind das?

Sie gaben folgende Zahlen von „Abrechnungsbetrugsdelikte“ (=Delikte für die die Abteilung 346 zuständig ist) gemäß polizeilicher Kriminalstatistik an:
Je Jahr erfasste Fälle
2012: 1.111
2013: 175
2014: 753
2015: 1.059
2016: 85
<< Antragsteller:in >> extrem hohen Schwankungen der angezeigten Straftaten zwischen den Jahren erklärten Sie mit Bearbeitungszeiten bzw. Abschlussdaten von Großverfahren.
Bearbeitungszeiten und Abschlussdaten „von Großverfahren“ können ja aber keine Argumentation für diese starken Schwankungen von Strafanzeigen durch Bürger sein. << Antragsteller:in >> Frage war, wie viele Medizindelikte im jeweiligen Jahr zur Anzeige gebracht wurden. Bürger zeigen doch sicher nicht weniger Medizindelikte in einem Jahr an, weil andere Delikte länger bearbeitet werden?!

Frage 2: Sie schrieben, dass keine gesonderte Statistik zu Verurteilungen existiert. Sicher ist es ja aber bekannt, wie viele Anzeigen davon von Privatpersonen gestellt und wie viele davon eingestellt wurden? Bitte geben Sie darüber Auskunft.

Frage 3: Können Sie es, in Anbetracht so massiver Schwankungen, ausschließen, dass es z. B. in dieser Abteilung vorgekommen sein könnte, dass Anzeigen nicht mit eigenen Vorgangskennnummern versehen wurden?

Frage 4: Haben Sie von Fällen Kenntnis, in denen die Abteilung 346 Anzeigen nicht einzeln aufgenommen hat, so dass sie nicht in die genannte Kriminalitätsstatistik eingeflossen sind?

Frage 5: Wie lautet der genaue Passus (und wo findet sich dieser), in dem die von Ihnen bezeichnete Beratungspflicht der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft geregelt ist?

Frage 6: Dürfen laut den polizeilichen Geschäftsanweisungen Auszüge aus anderen Verfahren, ohne Weisung der Staatsanwaltschaft und ohne das Einverständnis der anzeigenden Person, zur Ermittlungsakte genommen werden?

Frage 7: Wie viele Bürgerbeschwerden gab es im Jahr 2016 über Polizeibeamte und in wie vielen Fällen davon wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet?

Vielen Dank für die Antwort!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angaben zur Kriminalitätsstatistik - LKA Berlin [#25246]
Datum
9. November 2017 20:41
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme Bezug auf die Kleine Anfrage zum Aufkommen von „Medizinaldelikten“ und deren Umgang damit in Berlin (Drucksache 18/12333): http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12333.pdf Frage 1: Sie haben sich in Ihrer Antwort auf die Abteilung für Abrechnungsbetrug in der Medizin (Abteilung 346 des LKA Berlin) beschränkt. Laut Abteilungsplan des LKA Berlin gibt es gar keine anderen Abteilungen für die Bearbeitung von Medizindelikten. Falls sich dennoch regelmäßig auch weitere Abteilungen mit der Verfolgung von Straftatbeständen in der Medizin beschäftigen, welche sind das? Sie gaben folgende Zahlen von „Abrechnungsbetrugsdelikte“ (=Delikte für die die Abteilung 346 zuständig ist) gemäß polizeilicher Kriminalstatistik an: Je Jahr erfasste Fälle 2012: 1.111 2013: 175 2014: 753 2015: 1.059 2016: 85 Antragsteller/in extrem hohen Schwankungen der angezeigten Straftaten zwischen den Jahren erklärten Sie mit Bearbeitungszeiten bzw. Abschlussdaten von Großverfahren. Bearbeitungszeiten und Abschlussdaten „von Großverfahren“ können ja aber keine Argumentation für diese starken Schwankungen von Strafanzeigen durch Bürger sein. Antragsteller/in Frage war, wie viele Medizindelikte im jeweiligen Jahr zur Anzeige gebracht wurden. Bürger zeigen doch sicher nicht weniger Medizindelikte in einem Jahr an, weil andere Delikte länger bearbeitet werden?! Frage 2: Sie schrieben, dass keine gesonderte Statistik zu Verurteilungen existiert. Sicher ist es ja aber bekannt, wie viele Anzeigen davon von Privatpersonen gestellt und wie viele davon eingestellt wurden? Bitte geben Sie darüber Auskunft. Frage 3: Können Sie es, in Anbetracht so massiver Schwankungen, ausschließen, dass es z. B. in dieser Abteilung vorgekommen sein könnte, dass Anzeigen nicht mit eigenen Vorgangskennnummern versehen wurden? Frage 4: Haben Sie von Fällen Kenntnis, in denen die Abteilung 346 Anzeigen nicht einzeln aufgenommen hat, so dass sie nicht in die genannte Kriminalitätsstatistik eingeflossen sind? Frage 5: Wie lautet der genaue Passus (und wo findet sich dieser), in dem die von Ihnen bezeichnete Beratungspflicht der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft geregelt ist? Frage 6: Dürfen laut den polizeilichen Geschäftsanweisungen Auszüge aus anderen Verfahren, ohne Weisung der Staatsanwaltschaft und ohne das Einverständnis der anzeigenden Person, zur Ermittlungsakte genommen werden? Frage 7: Wie viele Bürgerbeschwerden gab es im Jahr 2016 über Polizeibeamte und in wie vielen Fällen davon wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet? Vielen Dank für die Antwort! Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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