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Angebliche Genehmigung zur Nutzung des US-Anbieters Zoom an den Schulen in Rheinland-Pfalz

- eine Beschreibung der Beschlüsse im Ministerium (oder in der Landesregierung mit Ihrer Beteiligung) seit 4. Januar 2021 bezüglich der Nutzung von Videokonferenzsystemen an Schulen in Rheinland-Pfalz
- eine Liste der bei diesen Beschlüssen beteiligten Behörden
- Prokolle und Ergebnisvermerke zu solchen Beschlüssen
- Schreiben und die Inhalte von sonstiger Kommunikation an die ADD, die Schulen oder die Schulelternvertreter

Hintergrund:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz schließt US-Diensteanbieter für Videokommunikation an Schulen - wie Zoom (zoom.us) - aus und erlaubt US-basierte Lösungen nur unter sehr engen Auflagen:
https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/debatte-ueber-videokonferenzsysteme-an-schulen-big-blue-botton-hat-grosse-vorzuege-nutzung-von-us-p/

Am 08. Januar 2021 schrieb mir aber der Schulelternsprecher des Privaten Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth, dass nunmehr das Ministerium (zusammen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz) am 7. Januar 2021 explizit die Nutzung von "amerikanischenn Systemen, Teams, Zoom" bis zum Ende des laufenden Schuljahres erlaubt habe.

Ich möchte zum einen einen Täuschungsversuch ausschließen, zum anderen aber auch die Rechtslage verstehen.
Es ist mir schwer verständlich, dass es im schulischen, eigentlich besonders geschützten Raum geschehen kann, dass stundenlanges Ton- und Videomaterial von Kindern ohne Schutz in unbekannte Hände (in den USA) übertragen wird.
Wenn eine Abwägung des Schutzes persönlicher Daten mit anderen Rechtsgütern (bspw. Bildung, Gesundheit) erfolgt, ist es mir unverständlich, dass darüber nicht offen informiert wird. (Selbstverständlich scheint eine solche Sicht angesichts europäischer Anbieter unverständlich.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Beschreibung der …
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angebliche Genehmigung zur Nutzung des US-Anbieters Zoom an den Schulen in Rheinland-Pfalz [#209255]
Datum
21. Januar 2021 19:25
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Beschreibung der Beschlüsse im Ministerium (oder in der Landesregierung mit Ihrer Beteiligung) seit 4. Januar 2021 bezüglich der Nutzung von Videokonferenzsystemen an Schulen in Rheinland-Pfalz - eine Liste der bei diesen Beschlüssen beteiligten Behörden - Prokolle und Ergebnisvermerke zu solchen Beschlüssen - Schreiben und die Inhalte von sonstiger Kommunikation an die ADD, die Schulen oder die Schulelternvertreter Hintergrund: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz schließt US-Diensteanbieter für Videokommunikation an Schulen - wie Zoom (zoom.us) - aus und erlaubt US-basierte Lösungen nur unter sehr engen Auflagen: https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/debatte-ueber-videokonferenzsysteme-an-schulen-big-blue-botton-hat-grosse-vorzuege-nutzung-von-us-p/ Am 08. Januar 2021 schrieb mir aber der Schulelternsprecher des Privaten Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth, dass nunmehr das Ministerium (zusammen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz) am 7. Januar 2021 explizit die Nutzung von "amerikanischenn Systemen, Teams, Zoom" bis zum Ende des laufenden Schuljahres erlaubt habe. Ich möchte zum einen einen Täuschungsversuch ausschließen, zum anderen aber auch die Rechtslage verstehen. Es ist mir schwer verständlich, dass es im schulischen, eigentlich besonders geschützten Raum geschehen kann, dass stundenlanges Ton- und Videomaterial von Kindern ohne Schutz in unbekannte Hände (in den USA) übertragen wird. Wenn eine Abwägung des Schutzes persönlicher Daten mit anderen Rechtsgütern (bspw. Bildung, Gesundheit) erfolgt, ist es mir unverständlich, dass darüber nicht offen informiert wird. (Selbstverständlich scheint eine solche Sicht angesichts europäischer Anbieter unverständlich.)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209255/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 21. 01. 2021 haben Sie beantragt, Informationen nach dem Landestransparenzgese…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag nach dem LTranspG: Angebliche Genehmigung zur Nutzung des US-Anbieters Zoom an den Schulen in Rheinland-Pfalz [#209255]
Datum
9. Februar 2021 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 21. 01. 2021 haben Sie beantragt, Informationen nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) zu internen Beratungen und Abstimmungsprozessen (u.a. Beschlüsse, Ergebnisvermerke etc.) anlässlich der Presseveröffentlichung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz (LfDI) vom 06.01.2021 "Debatte über Videokonferenzsysteme an Schulen – Big Blue Button hat große Vorzüge – Nutzung von US-Produkten ist unter Auflagen bis Schuljahresende vertretbar" zu erhalten. Angesichts der besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie u.a. für den Fern-/Hybridunterricht wird auch vom LfDI unter Zurückstellung grundsätzlich weiterhin bestehender datenschutzrechtlicher Bedenken neben dem von ihm als datenschutzkonform eingestuften Videokonferenzsystem Big Blue Button (BBB) eine Nutzung von außereuropäischen Systemen unter spezifischen Voraussetzungen bis zum Schuljahresende für vertretbar erachtet. Mit der ausführlichen Darstellung und Begründung dieser vorläufigen Bewertung durch den LfDI (beispielsweise auch auf seiner Webseite unter https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/datenschutz-in-der-schule-fragen-und-antworten-fuer-lehrkraefte/#c3818) wurde die Öffentlichkeit entgegen Ihrer Auffassung bereits adäquat informiert. Im Übrigen hat der LfDI seine Haltung in der „Allgemeinen Zeitung Mainz“ vom 08.02.2021, Seite 6, nochmals verdeutlicht. Das der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion an die Schulen hierzu ergangene Schreiben vom 07.01.2021 ist zur Erledigung Ihrer hierauf gerichteten Anfrage beigefügt. In diesem Schreiben verweist die ADD ausdrücklich auf die Vorgaben des LfDI; weder das Ministerium noch die ADD haben zur Nutzung außereuropäischer Kooperationslösungen eigenständige Regelungen jenseits der Vorgaben des LfDI aufgestellt. Ungeachtet dessen kann ich Ihnen mitteilen, dass die weiteren im Zusammenhang mit dieser Presseveröffentlichung des LfDI angefragten Informationen jedenfalls im Ministerium für Bildung nicht vorliegen. Sie können sich ggf. mit dieser Anfrage an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz (poststelle@datenschutz.rlp.de) wenden (§ 11 Abs. 3 Satz 2 LTranspG). Vorbehaltlich einer abschließenden Beurteilung durch den LfDI möchte ich schon jetzt vorsorglich darauf hinweisen, dass den von Ihnen erfragten Informationen aus hiesiger Sicht jedenfalls derzeit öffentliche Belange des § 14 Abs. 1 Satz 1 LTranspG entgegenstehen, da es sich bei der Abwägungsfrage, wie lange die Nutzung ausländischer Videokonferenzsysteme an den Schulen aufgrund der Corona-Pandemie sich als vertretbar erweisen wird, um einen laufenden Willensbildungsprozess im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung handelt. Ihrem Auskunftsanspruch stünden zudem aber auch Belange des behördlichen Entscheidungsprozesses gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG entgegen, da es sich um Informationen zu einem Prozess der internen Meinungsbildung zwischen dem Ministerium für Bildung und dem LfDI handelt. Schlussendlich würde einer Informationsgewährung aber auch § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG entgegenstehen, da der künftige unbefangene und freie Meinungsaustausch sowie die offene Meinungsbildung zwischen den beiden transparenzpflichtigen Stellen im behördlichen Entscheidungsprozess durch eine Veröffentlichung der angefragten Informationen beeinträchtigt werden könnte. Sollte diese Antwort veröffentlicht werden, möchte ich Sie mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung darum bitten, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! 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