Angeblicher Raketeneinschlag am 27.12.2022
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Abend des 27.12.2022 ist es in einem Ortsteil von Vechta zu einer Explosion in einem Gebäude gekommen. Verschiedene Medien hatten darüber berichtet, dass Anrufer beim Notruf zunächst einen Raketeneinschlag gemeldet hatten.
Ich würde gerne nachvollziehen, wie dieser Verdacht entstanden ist und bitte daher um die Übersendung folgender Informationen:
- Wortprotokoll des Notrufes, aus dem dieser Verdacht hervorging (in anonymisierter Form)
- Stichwort und Alarmtext der Erstalarmierung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Dezember 2022
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4. Februar 2023
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