Angebot (Gesch.z. 559) Elaman GmbH

Das Angebot (Geschäftszeichen 559) der Firma Elaman GmbH.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Angebot (Ges…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Angebot (Gesch.z. 559) Elaman GmbH [#7551]
Datum
18. September 2014 17:07
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Angebot (Geschäftszeichen 559) der Firma Elaman GmbH.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu einem Angebot Sehr geehrte mit E-Mail vom 18.9.2014 baten Sie um…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu einem Angebot
Datum
1. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
83,0 KB
Sehr geehrte mit E-Mail vom 18.9.2014 baten Sie um Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG). Da Umweltinformationen im Sinne des UIG und Verbraucherinformationen nach dem VIG nicht betroffen sind, kommt hier nur eine Auskunft nach dem IFG in Betracht. Sie baten (konkret) um die Übersendung des Angebotes der Fa. Elaman GmbH, betreffend das Vergabeverfahren B 3.10-1839/ 12. Auf Ihr Auskunftsersuchen erteile ich Ihnen folgenden Bescheid: Die Übersendung des beantragten Dokumentes wird Ihnen verwehrt, da nach § 14 Abs. 3 VOL/A Angebote und deren Anlagen auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Insoweit ist die Restriktion nach § 3 Nr. 4 IFG (Vertraulichkeitsverpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift) einschlägig. Da in dem Angebot auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 6 1F G enthalten sind, hätte Ihr Antrag auf Auskunft nach § 7 Abs. l Satz 3 ohnehin begründet sein müssen, was jedoch unterblieben ist. Die Erteilung dieser Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Beschaffungsamt des BMI, Referat Z l3, Brühler Straße 3, 53119 Bonn zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu einem Angebot [#7551] Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Br…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Bezug: Ihre Anfrage vom 18.09.2014 per E-Mail zu einem Angebot [#7551]
Datum
6. Oktober 2014 15:04
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit Brief vom 01.10.2014 lehnen Sie meinen Antrag vom 18.09.2014 ab, Angebot (Geschäftszeichen 559) der Firma Elaman GmbH zu erhalten. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Eine Berufung auf § 14 Abs. 3 VOL/A oder § 3 Nr. 4 IFG ist als Begründung ungenügend. Wenn das Angebot als vertraulich eingestuft ist, beantrage ich hilfsweise ich die Aufhebung des Geheimhaltungsgrades. Eine weitere Begründung behalte ich mir vor. Den Verfahrensweg halte ich mir offen. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Angebot (Gesch.z. 559) Elaman GmbH" [#7551]
Datum
6. Oktober 2014 15:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7551 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die Ablehnung pauschal mit § 3 Nr. 4 IFG begründet wurde, ohne zu prüfen, ob die Gründe dafür noch vorliegen oder aufgehoben werden sollten. Zudem wurde wahlweise eine Schwärzung scheinbar noch nicht einmal erwogen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Angebot der Fa. Elaman zur Ausschreibung B 3.10 - 1839/12 Widerspruchsbescheid Sehr geehrte in dem Widerspruchsve…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Via
Briefpost
Betreff
Angebot der Fa. Elaman zur Ausschreibung B 3.10 - 1839/12 Widerspruchsbescheid
Datum
29. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
151,8 KB
Sehr geehrte in dem Widerspruchsverfahren wegen der Ablehnung Ihres Antrags auf Informationszugang zu den Angebotsunterlagen der Fa. Elaman GmbH entscheide ich auf Ihren Widerspruch vom 06.10.2014 wie folgt: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Der Hilfsantrag auf Aufhebung des Geheimhaltungsgrades wird zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsführer. 4. Für diesen Widerspruchsbescheid wird eine Mindestgebühr von 30 BUR festgesetzt, die vom Widerspruchsführer zu zahlen ist. I. Mit Ihrem Widerspruch wenden Sie sich gegen den ablehnenden Bescheid des Beschaffungsamts des BMI vom 1.10.2014, mit dem Ihnen der beantragte Erhalt der Angebotsunterlagen der Fa. Elaman zu dem Vergabeverfahren B 3.10 - 1839/ 12/VV:1 versagt wurde. Die Ablehnung Ihres Antrags wurde damit begründet, dass Angebote und deren Anlagen nach § 14 Abs. 3 VOL/A auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Es liegt insoweit eine Restriktion nach § 3 Nr. 4 IFG (Vertraulichkeitsverpflichtung aufgrund einer Rechtsvorschrift) vor. Zusätzlich wurden Sie darauf hingewiesen, dass das Angebot der Fa. Elaman GmbH auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und der Auskunftsantrag aufgrund dessen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG hätte begründet werden müssen. Ihren Widerspruch haben Sie damit begründet, dass eine Berufung auf § 14 Abs. 3 VOL/A oder auf § 3 Nr. 4 IFG als Begründung ungenügend sei. Eine weitere Begründung haben Sie sich vorbehalten. II. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage komme ich zu dem Ergebnis, dass Ihr Widerspruch bereits unzulässig ist. Das Angebot der Fa. Elaman enthält Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Daher hätte Ihr Auskunftsantrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG begründet werden müssen. Eine Begründung für Ihr Informationsbegehren haben Sie weder im Ausgangsverfahren noch im Widerspruchsverfahren abgegeben. Der Hilfsantrag auf Auhebung des Geheimhaltungsgrades ist unzulässig, da mit diesem Antrag erstmalig ein Verwaltungshandeln begehrt wird, welches nicht Gegenstand des Ausgangsverfahrens war. In dem Ausgangsverfahren war die Zusendung des Angebotes der Fa. Elaman GmbH beantragt worden, welche unter Hinweis auf § l4 Abs. 3 VOL/A i.V. mit § 3 Nr. 4 IFG verwehrt worden war. Die Ablehnung des Informationsantrags stützte sich nicht auf eine Einstufung als Verschlusssache nach der Verschlusssachenwanweisung. III. Die Kostenentscheidung für diesen Widerspruchsbescheid beruht auf § 1 der IFGGebV in Verbindung mit Teil A Nr. 5 der Anlage zur IFGGebV. Die Mindestgebühr beträgt 30 EUR. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Klage bei dem Verwaltungsgericht in Köln (Appellhofplatz 1, 50667 Köln) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage sollen nebst Anlagen so Viele Abschritten beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Die festgesetzte Gebühr für den Widerspruchsbescheid ist innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheide auf das Konto: Deutsche Bundesbank Filiale Saarbrücken IBAN: DE 81 5900 0000 0059 0010 20 Verwendungszweck 1158 9286 0179 zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angebot (Gesch.z. 559) Elaman GmbH“ [#7551] [#7551]
Datum
26. April 2019 12:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7551 Analog auch für das BKA: https://fragdenstaat.de/anfrage/angebot-geschz-559-elaman-gmbh-1/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ablehnung pauschal mit § 3 Nr. 4 IFG begründet wurde, ohne zu prüfen, ob die Gründe dafür noch vorliegen oder aufgehoben werden sollten. Zudem wurde wahlweise eine Schwärzung scheinbar noch nicht einmal erwogen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anhänge: - 7551.pdf - 2014-09-30_1-angebot.pdf - 2014-10-28_1-content.pdf Anfragenr: 7551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0147 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Angebot (Gesch.z. 559) Elaman GmbH« [#7551] # 15-725/002 II#0147
Datum
15. Mai 2019 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
596,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0147 Sehr geehrter Herr Meister, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen