Angedrohte Zwangsvollstreckung - Berechnung des Basiszinssatzes - Dr. Reinhard Heer

Am Verwaltungsgericht Sigmaringen gab es eine möglicherweise sehr intransparente Verhandlung und entsprechende Urteile und Beschlüsse.
- Der Kläger,
- die beklagte, das Land Baden Württemberg vertreten durch das LRA Biberach und
- der Kommune Bad Schussenried, vertreten von den möglicherweise Monopolanwälten Eisenmann Wahle & Co namentlich
Dr. Eberhard Wahle
Prof. Dr. Hans-Jörg Birk
Dr. Frank Eisenmann
Dr. Judith Schaupp-Haag
Dr. Ulrich Weidner
Prof. Dr. Wolfgang Winkelbauer
Dr. Helmut Schuster
Prof. Dr. Hans Büchner
Ralf Bärsch
Dr. Uwe Holzapfel
Dr. Thomas Weber
Dr. Reinhard Heer
Torsten Dossmann
Dr. Martin Felsinger
Dr. Bodo Missling
Dr. Tilo Wiech
Isabella C. Maier
Dr. Stefan Mühlbauer
Dr. Thorsten Alexander
Dr. Olaf Hohmann
Carl Rudolf Grommelt
Dr. Henning Struck
Stefan Hauser
Dr. Felix Rauscher.

Der Anwalt Dr. Reinhard Heer wurde zunächst vom Gericht in der Verhandlung weiterhin als Vertreter der Beklagten behandelt.

Sodann ist vom Gericht ein sehr ominöser Beschluss gefallen, dass der Kläger diese Anwälte vollständig bezahlen soll obwohl diese auf Wunsch des Klägers schon ein Jahr vor der Verhandlung aus dem Verfahren entlassen werden sollten.

Nunmehr hat der Anwalt Dr Reinhard Heer schon mehrfach versucht beim Kläger den Gerichtsvollzieher vorfahren und das Geld eintreiben zu lassen.

Trotz fraglicher Aspekte bei der Forderung ist der zu Zahlende bereit zu zahlen.

Jedoch ist Herr Reinhard Heer nicht in der Lage den konkreten Rechnungsbetrag zu benennen. Diese verweist immer wieder auf den Basiszinssatz zur Ermittlung des Rechnungsbetrages. In Anbetracht einer Promotion sollte so etwas doch möglich sein.

Der Sigmaringer Richter Paur scheint darauf hinzuarbeiten dass Herr Heer den Kläger mit dem Gerichtsvollzieher vorführen kann.

Am 26.09.2017 wurde das VG Sigmaringen informiert: "Bitte senden Sie mir unverzüglich ein Fax über den Betrag und die Bankverbindung wo der Betrag hin gehen soll. Meine Fax Nummer: XXXX." Es kam keine Antwort.

Das Geld wurde nunmehr an das Land Baden Württemberg als Treuhänder überwiesen. Das Gericht ist hierüber informiert. Das gericht wurde am 5.10.2017 informiertt: "...nun in Anbetracht der systematischen Versuche des Dr. Reinhard Heer, der vermutlich Monopolanwaltskanzlei, Eisenmann Wahle & Co zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers habe ich nun, zu meinem persönlichen Schutz, den Betrag in Höhe von XXX € zur Treuhänderischen Verwaltung an die Landesoberkasse überwiesen."

Nunmehr verweist das Gericht darauf dass der zu zahlende anhand der Webseite der Bundesbank den Basiszinssatz heraussuchen möchte. Aktenzeichen VG Sigmaringen: 3 K 126 /14.

Hier die Frage: Wer ermittelt die zu zahlenden Zinsen ? Das ist doch die Aufgabe dessen der die - möglicherweise unberechtigte - Geldforderung hat. Das heisst die Aufgabe des Rechnungsstellers.

IFG Anfrage an das Landesjustizministerium:

Wie sind hier die Regeln? Geschieht es öfters dass der Rechnungssteller nicht in der Lage ist den Betrag zu ermitteln. Wie viele solche Fälle gab es ?

Wie werden diese Zinsen, 5% über dem Basiszinssatz ermittelt ?

War die Verbraucherzentrale in solche Vorgänge schon involviert.

Wer wird bei solchen wenig intelligenten Fällen involviert? Gibt es Rechtsmittel gegen den Richter, das VG Sigmaringen und die Anwaltskanzlei des Herrn Heer ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2017
  • Frist
    9. November 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Verwaltungs…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angedrohte Zwangsvollstreckung - Berechnung des Basiszinssatzes - Dr. Reinhard Heer [#24889]
Datum
10. Oktober 2017 12:31
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Verwaltungsgericht Sigmaringen gab es eine möglicherweise sehr intransparente Verhandlung und entsprechende Urteile und Beschlüsse. - Der Kläger, - die beklagte, das Land Baden Württemberg vertreten durch das LRA Biberach und - der Kommune Bad Schussenried, vertreten von den möglicherweise Monopolanwälten Eisenmann Wahle & Co namentlich Dr. Eberhard Wahle Prof. Dr. Hans-Jörg Birk Dr. Frank Eisenmann Dr. Judith Schaupp-Haag Dr. Ulrich Weidner Prof. Dr. Wolfgang Winkelbauer Dr. Helmut Schuster Prof. Dr. Hans Büchner Ralf Bärsch Dr. Uwe Holzapfel Dr. Thomas Weber Dr. Reinhard Heer Torsten Dossmann Dr. Martin Felsinger Dr. Bodo Missling Dr. Tilo Wiech Isabella C. Maier Dr. Stefan Mühlbauer Dr. Thorsten Alexander Dr. Olaf Hohmann Carl Rudolf Grommelt Dr. Henning Struck Stefan Hauser Dr. Felix Rauscher. Der Anwalt Dr. Reinhard Heer wurde zunächst vom Gericht in der Verhandlung weiterhin als Vertreter der Beklagten behandelt. Sodann ist vom Gericht ein sehr ominöser Beschluss gefallen, dass der Kläger diese Anwälte vollständig bezahlen soll obwohl diese auf Wunsch des Klägers schon ein Jahr vor der Verhandlung aus dem Verfahren entlassen werden sollten. Nunmehr hat der Anwalt Dr Reinhard Heer schon mehrfach versucht beim Kläger den Gerichtsvollzieher vorfahren und das Geld eintreiben zu lassen. Trotz fraglicher Aspekte bei der Forderung ist der zu Zahlende bereit zu zahlen. Jedoch ist Herr Reinhard Heer nicht in der Lage den konkreten Rechnungsbetrag zu benennen. Diese verweist immer wieder auf den Basiszinssatz zur Ermittlung des Rechnungsbetrages. In Anbetracht einer Promotion sollte so etwas doch möglich sein. Der Sigmaringer Richter Paur scheint darauf hinzuarbeiten dass Herr Heer den Kläger mit dem Gerichtsvollzieher vorführen kann. Am 26.09.2017 wurde das VG Sigmaringen informiert: "Bitte senden Sie mir unverzüglich ein Fax über den Betrag und die Bankverbindung wo der Betrag hin gehen soll. Meine Fax Nummer: XXXX." Es kam keine Antwort. Das Geld wurde nunmehr an das Land Baden Württemberg als Treuhänder überwiesen. Das Gericht ist hierüber informiert. Das gericht wurde am 5.10.2017 informiertt: "...nun in Anbetracht der systematischen Versuche des Dr. Reinhard Heer, der vermutlich Monopolanwaltskanzlei, Eisenmann Wahle & Co zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers habe ich nun, zu meinem persönlichen Schutz, den Betrag in Höhe von XXX € zur Treuhänderischen Verwaltung an die Landesoberkasse überwiesen." Nunmehr verweist das Gericht darauf dass der zu zahlende anhand der Webseite der Bundesbank den Basiszinssatz heraussuchen möchte. Aktenzeichen VG Sigmaringen: 3 K 126 /14. Hier die Frage: Wer ermittelt die zu zahlenden Zinsen ? Das ist doch die Aufgabe dessen der die - möglicherweise unberechtigte - Geldforderung hat. Das heisst die Aufgabe des Rechnungsstellers. IFG Anfrage an das Landesjustizministerium: Wie sind hier die Regeln? Geschieht es öfters dass der Rechnungssteller nicht in der Lage ist den Betrag zu ermitteln. Wie viele solche Fälle gab es ? Wie werden diese Zinsen, 5% über dem Basiszinssatz ermittelt ? War die Verbraucherzentrale in solche Vorgänge schon involviert. Wer wird bei solchen wenig intelligenten Fällen involviert? Gibt es Rechtsmittel gegen den Richter, das VG Sigmaringen und die Anwaltskanzlei des Herrn Heer ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angedrohte Zwangsvollstreckung - Berechnung de…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angedrohte Zwangsvollstreckung - Berechnung des Basiszinssatzes - Dr. Reinhard Heer [#24889]
Datum
30. Januar 2018 22:30
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angedrohte Zwangsvollstreckung - Berechnung des Basiszinssatzes - Dr. Reinhard Heer“ vom 10.10.2017 (#24889) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 83 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 24889 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]