Angedrohte Zwangsvollstreckung - Berechnung des Basiszinssatzes - Dr. Reinhard Heer
Am Verwaltungsgericht Sigmaringen gab es eine möglicherweise sehr intransparente Verhandlung und entsprechende Urteile und Beschlüsse.
- Der Kläger,
- die beklagte, das Land Baden Württemberg vertreten durch das LRA Biberach und
- der Kommune Bad Schussenried, vertreten von den möglicherweise Monopolanwälten Eisenmann Wahle & Co namentlich
Dr. Eberhard Wahle
Prof. Dr. Hans-Jörg Birk
Dr. Frank Eisenmann
Dr. Judith Schaupp-Haag
Dr. Ulrich Weidner
Prof. Dr. Wolfgang Winkelbauer
Dr. Helmut Schuster
Prof. Dr. Hans Büchner
Ralf Bärsch
Dr. Uwe Holzapfel
Dr. Thomas Weber
Dr. Reinhard Heer
Torsten Dossmann
Dr. Martin Felsinger
Dr. Bodo Missling
Dr. Tilo Wiech
Isabella C. Maier
Dr. Stefan Mühlbauer
Dr. Thorsten Alexander
Dr. Olaf Hohmann
Carl Rudolf Grommelt
Dr. Henning Struck
Stefan Hauser
Dr. Felix Rauscher.
Der Anwalt Dr. Reinhard Heer wurde zunächst vom Gericht in der Verhandlung weiterhin als Vertreter der Beklagten behandelt.
Sodann ist vom Gericht ein sehr ominöser Beschluss gefallen, dass der Kläger diese Anwälte vollständig bezahlen soll obwohl diese auf Wunsch des Klägers schon ein Jahr vor der Verhandlung aus dem Verfahren entlassen werden sollten.
Nunmehr hat der Anwalt Dr Reinhard Heer schon mehrfach versucht beim Kläger den Gerichtsvollzieher vorfahren und das Geld eintreiben zu lassen.
Trotz fraglicher Aspekte bei der Forderung ist der zu Zahlende bereit zu zahlen.
Jedoch ist Herr Reinhard Heer nicht in der Lage den konkreten Rechnungsbetrag zu benennen. Diese verweist immer wieder auf den Basiszinssatz zur Ermittlung des Rechnungsbetrages. In Anbetracht einer Promotion sollte so etwas doch möglich sein.
Der Sigmaringer Richter Paur scheint darauf hinzuarbeiten dass Herr Heer den Kläger mit dem Gerichtsvollzieher vorführen kann.
Am 26.09.2017 wurde das VG Sigmaringen informiert: "Bitte senden Sie mir unverzüglich ein Fax über den Betrag und die Bankverbindung wo der Betrag hin gehen soll. Meine Fax Nummer: XXXX." Es kam keine Antwort.
Das Geld wurde nunmehr an das Land Baden Württemberg als Treuhänder überwiesen. Das Gericht ist hierüber informiert. Das gericht wurde am 5.10.2017 informiertt: "...nun in Anbetracht der systematischen Versuche des Dr. Reinhard Heer, der vermutlich Monopolanwaltskanzlei, Eisenmann Wahle & Co zum Einsatz eines Gerichtsvollziehers habe ich nun, zu meinem persönlichen Schutz, den Betrag in Höhe von XXX € zur Treuhänderischen Verwaltung an die Landesoberkasse überwiesen."
Nunmehr verweist das Gericht darauf dass der zu zahlende anhand der Webseite der Bundesbank den Basiszinssatz heraussuchen möchte. Aktenzeichen VG Sigmaringen: 3 K 126 /14.
Hier die Frage: Wer ermittelt die zu zahlenden Zinsen ? Das ist doch die Aufgabe dessen der die - möglicherweise unberechtigte - Geldforderung hat. Das heisst die Aufgabe des Rechnungsstellers.
IFG Anfrage an das Landesjustizministerium:
Wie sind hier die Regeln? Geschieht es öfters dass der Rechnungssteller nicht in der Lage ist den Betrag zu ermitteln. Wie viele solche Fälle gab es ?
Wie werden diese Zinsen, 5% über dem Basiszinssatz ermittelt ?
War die Verbraucherzentrale in solche Vorgänge schon involviert.
Wer wird bei solchen wenig intelligenten Fällen involviert? Gibt es Rechtsmittel gegen den Richter, das VG Sigmaringen und die Anwaltskanzlei des Herrn Heer ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Oktober 2017
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9. November 2017
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