Angefallener Schriftverkehr bezüglich Überfluggenehmigungen am 17.01.2022 für Gefahrgutladung der Royal Air Force

Jegliche Anträge und oder Schriftverkehr bezüglich Überfluggenehmigungen für den 17.01.2022 bezogen auf UK Royal Air Force Transporte. (Vermutlich beladen mit Gefahrgutladung). Falls keine Flüge direkt der Royal Air Force ausgemacht werden können, dann würde ich mich über Schriftverkehr bezüglich Flüge mit Gefahrgutladung aus Großbritannien am 17.01.2022 freuen.

Hintergrund: Am 17.01.2022 ist um 16:58 GMT in Großbritannien der UK Royal Air Force Transport 6888 Richtung Kiev gestartet (RRR6888). Dieser hat sehr deutlich Deutschen Luftraum gemieden. Ich wüßte gerne, ob dieser Vermeidung Kommunikation mit deutschen Behörden oder Ministerien voranging und würde diese Kommunikation gerne sehen.

Ergebnis der Anfrage

Ich wurde an das Verkehrsministerium verwiesen. Erstelle neue Anfrage dafür.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche Anträge …
An DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angefallener Schriftverkehr bezüglich Überfluggenehmigungen am 17.01.2022 für Gefahrgutladung der Royal Air Force [#237870]
Datum
17. Januar 2022 23:32
An
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche Anträge und oder Schriftverkehr bezüglich Überfluggenehmigungen für den 17.01.2022 bezogen auf UK Royal Air Force Transporte. (Vermutlich beladen mit Gefahrgutladung). Falls keine Flüge direkt der Royal Air Force ausgemacht werden können, dann würde ich mich über Schriftverkehr bezüglich Flüge mit Gefahrgutladung aus Großbritannien am 17.01.2022 freuen. Hintergrund: Am 17.01.2022 ist um 16:58 GMT in Großbritannien der UK Royal Air Force Transport 6888 Richtung Kiev gestartet (RRR6888). Dieser hat sehr deutlich Deutschen Luftraum gemieden. Ich wüßte gerne, ob dieser Vermeidung Kommunikation mit deutschen Behörden oder Ministerien voranging und würde diese Kommunikation gerne sehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237870/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Bitte nehmen Sie zu dieser Frage Kontakt mit dem BMDV, also dem …
Von
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Betreff
AW: EXT:Angefallener Schriftverkehr bezüglich Überfluggenehmigungen am 17.01.2022 für Gefahrgutladung der Royal Air Force [#237870]
Datum
18. Januar 2022 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Bitte nehmen Sie zu dieser Frage Kontakt mit dem BMDV, also dem Bundesverkehrsministerium auf. Die Ansprechpartner für Presseanfragen erreichen Sie dort im Neuigkeitenzimmer, Mail: <<E-Mail-Adresse>> bzw. Rufnummer 030 / 18300 - 7200. Ich freue mich, wenn diese Information hilfreich für Sie ist. Mit freundlichen Grüßen