angekündigte Maskenpflicht an Schulen nach den Sommerferien

welche wissenschaftlichen Daten und Studien nehmen Sie als Grundlage für die angekündigte Maskenpflicht an Schulen nach den Sommerferien?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche wissenschaft…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
angekündigte Maskenpflicht an Schulen nach den Sommerferien [#193324]
Datum
23. Juli 2020 08:50
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche wissenschaftlichen Daten und Studien nehmen Sie als Grundlage für die angekündigte Maskenpflicht an Schulen nach den Sommerferien?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/193324/upload/e2a840c0de4aa8991a3e9cf586f914e2d3e61ee7/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr Antragsteller/in In Niedersachsen gibt es, keine mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes vergl…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: angekündigte Maskenpflicht an Schulen nach den Sommerferien [#193324]
Datum
3. August 2020 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in In Niedersachsen gibt es, keine mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes vergleichbare Rechtsgrundlage für einen allgemeinen anlassunabhängigen Anspruch auf Zugang zu behördlichen Informationen. Vielmehr gilt für die niedersächsischen Behörden nur das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Wir gehen davon aus, dass die angefragten Informationen keine Umwelt- oder Verbraucherinformationen im Sinne des NUIG bzw. des VIG enthalten, sodass wir insoweit von vornherein nicht informationspflichtig sind. Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich um Spezifizierung Ihres Informationsbegehrens. Auf den Beschluss des 2. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 2020 (Az.: 2 ME 246/20) weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen