Angekündigte, vollzogenen & aufgehobene Sanktionen im Jahr 2018

Anbei möchte ich wissen, wie viele Sanktionen (Fallzahlen & Wert in EURO) im Jahr 2018 durch das JobCenter Berlin-Pankow ausgesprochen, tatsächlich vollzogen und aufgehoben (z.B. durch das Sozialgericht Berlin) wurden und welche Gründe für diese Sanktionen ursächlich waren?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2019
  • Frist
    9. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anbei möchte ich wi…
An Jobcenter Berlin Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angekündigte, vollzogenen & aufgehobene Sanktionen im Jahr 2018 [#167971]
Datum
6. Oktober 2019 17:42
An
Jobcenter Berlin Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anbei möchte ich wissen, wie viele Sanktionen (Fallzahlen & Wert in EURO) im Jahr 2018 durch das JobCenter Berlin-Pankow ausgesprochen, tatsächlich vollzogen und aufgehoben (z.B. durch das Sozialgericht Berlin) wurden und welche Gründe für diese Sanktionen ursächlich waren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Berlin Pankow
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften zu Sanktionen dur…
Von
Jobcenter Berlin Pankow
Betreff
Angekündigte, vollzogenen & aufgehobene Sanktionen im Jahr 2018 [#167971]
Datum
23. Oktober 2019 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit anliegender E-Mail bitten Sie um die Erteilung von Auskünften zu Sanktionen durch das Jobcenter Berlin Pankow im Jahr 2018. Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegen eine gemeinsame Einrichtung richtet sich gemäß § 50 Absatz 4 Satz 2 Sozialgesetzbuch 2 nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Danach sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen (§ 2 IFG). Nicht vom Informationsanspruch umfasst sind noch zu erstellende Rechtsauskünfte und Berechnungen, denn der Anspruch ist nur auf bei der informationspflichtigen Stelle vorhandene Informationen gerichtet. Hinsichtlich Sanktionen hält das Jobcenter Berlin Pankow keine anderen statistischen Daten vor, als die allgemein und öffentlich zugänglichen Informationen im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihren Antrag zurückweise, da Sie sich die begehrten Informationen überwiegend in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen können (§ 9 Absatz 3 Informationsfreiheitsgesetz) und darüber hinausgehende Informationen zu Sanktionen im Jobcenter Berlin Pankow nicht vorhanden sind. Vorliegend besteht auch keine Informationsbeschaffungspflicht. Das Jobcenter Berlin Pankow ist nicht gehalten, Informationen durch Untersuchungen erst zu generieren, da sich die Antworten auf Ihre gestellten Fragen aus den vorhandenen Unterlagen nicht mittels einer bloßen Übertragungsleistung heraussuchen lassen. Insbesondere besteht vorliegend auch nicht die Möglichkeit einer einfachen elektronischen Auswertung. Mit freundlichen Grüßen