Angeln am burbacher waldweiher

Darf ich am burbacher waldweiher angeln in der Corona Kriese wie es etliche tun. Bin mir sicher gelesen zu haben das die angelweiher gesperrt seien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf ich am burba…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angeln am burbacher waldweiher [#184447]
Datum
12. April 2020 17:43
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf ich am burbacher waldweiher angeln in der Corona Kriese wie es etliche tun. Bin mir sicher gelesen zu haben das die angelweiher gesperrt seien.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184447 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt - Saarbrücken
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2020 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr geehrteAntragsteller/in das Angeln bleibt grundsätzlich weiterhin erlaubt. Auf der Webseite des Saarlandes …
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
AW: Angeln am burbacher waldweiher [#184447]
Datum
14. April 2020 10:52
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das Angeln bleibt grundsätzlich weiterhin erlaubt. Auf der Webseite des Saarlandes finden sich hierzu folgende Informationen: "Ist das Angeln trotz Ausgangsbeschränkung im Saarland erlaubt? Es gilt die Vorgabe eines Verzichts möglichst auf alle sozialen Kontakte mit nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen. Das Angeln dient in der Regel aber dem Nahrungserwerb und ist daneben eine beliebte Freizeitbetätigung vieler Saarländerinnen und Saarländern. Das Angeln – insbesondere wenn es zum Nahrungserwerb ausgeübt wird - ist also trotz der verhängten Ausgangsbeschränkungen nicht verboten, allerdings unter strenger Beachtung der Vorgaben der o.g. Allgemeinverfügung, d.h. alleiniges Angeln oder wenn mit einer anderen Person, die nicht im gleichen Haushalt lebt, dann mit gebührendem Mindestabstand von 2 Meter und keine Gruppenbildung." https://corona.saarland.de/DE/faq/faq_node.html#doc35f38a42-7551-44c7-bf7d-0df7849aecc7bodyText13 Hier finden sich auch weitere FAQ zum Themenbereich Angeln. Bei Nachfragen erreichen Sie mich unter der unten angegebenen Nummer. Mit freundlichen Grüßen