Angemeldete Auftritte zum Werben für Verfassungsreferendum in der Türkei

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- eine vollständige Übersicht aller angemeldeten Auftritte, inklusive jener in der Vergangenheit, zum Werben für das Verfassungsreferendum in der Türkei.

Ich berufe mich hierbei auf folgende Hintergrundinformationen:
[1] 2. Absatz unter dem großen Bild, http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-maeurer-verbietet-akpauftritt-_arid,1568881.html

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine vollständ…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angemeldete Auftritte zum Werben für Verfassungsreferendum in der Türkei [#20718]
Datum
18. März 2017 10:25
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine vollständige Übersicht aller angemeldeten Auftritte, inklusive jener in der Vergangenheit, zum Werben für das Verfassungsreferendum in der Türkei. Ich berufe mich hierbei auf folgende Hintergrundinformationen: [1] 2. Absatz unter dem großen Bild, http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-maeurer-verbietet-akpauftritt-_arid,1568881.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ihr AZ: 505-511.E-IFG 078-2017 Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß Ihrem Schreiben ziehe ich meinen Antrag…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemeldete Auftritte zum Werben für Verfassungsreferendum in der Türkei [#20718]
Datum
13. April 2017 16:04
An
Auswärtiges Amt
Status
Ihr AZ: 505-511.E-IFG 078-2017 Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß Ihrem Schreiben ziehe ich meinen Antrag zurück. Ich bedanke mich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>