Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe

Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen im Jahr 2020 und 2021 mit allen verfügbaren Informationen, insbesondere:
- Datum
- Thema der Demonstration
- Ablauf der Veranstaltung
- Anmelder, soweit keine Privatperson
- angemeldete Teilnehmerzahl
- tatsächliche Teilnehmerzahl (soweit vorhanden)
- Kundgebungsmittel

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Februar 2021
  • Frist
    13. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht aller angemeld…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
11. Februar 2021 19:43
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen im Jahr 2020 und 2021 mit allen verfügbaren Informationen, insbesondere: - Datum - Thema der Demonstration - Ablauf der Veranstaltung - Anmelder, soweit keine Privatperson - angemeldete Teilnehmerzahl - tatsächliche Teilnehmerzahl (soweit vorhanden) - Kundgebungsmittel
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage werden wir gem. § 7 Abs. 1 LIFG zuständigkeitshalber an die Stadt Karlsruhe so…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
12. Februar 2021 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage werden wir gem. § 7 Abs. 1 LIFG zuständigkeitshalber an die Stadt Karlsruhe sowie an das Landratsamt Karlsruhe mit der Bitte um Weiterleitung an die im Landkreis weiteren zuständigen Versammlungsbehörden übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an uns, als eine der insges. 7 Versammlungsbehörden im Landkreis Karlsr…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe
Datum
12. Februar 2021 13:29
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde an uns, als eine der insges. 7 Versammlungsbehörden im Landkreis Karlsruhe zur Beantwortung weitergeleitet. Wir haben Ihre Anfrage auch an die 6 Großen Kreisstädte (Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee und Waghäusel) weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in nach diesseitiger Betrachtungsweise handelt es sich bei der Tiefe der Fragestellung und den…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: Fwd: Deufel/WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
12. Februar 2021 13:43
Status
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Sehr Antragsteller/in nach diesseitiger Betrachtungsweise handelt es sich bei der Tiefe der Fragestellung und den damit verbundenen Aufwand nicht mehr um eine einfach gelagerte Anfrage, bei der wir zumindest für den Zuständigkeitsbereich der Versammlungsbehörde der Großen Kreisstadt Waghäusel eine größere Menge an Daten auswerten müssen. Aus diesem Grund müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie aufgrund der derzeitigen Situation mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen müssen. Zum zweiten fällt hierbei eine Zeitgebühr an, die derzeit mit 64,50 € pro Stunde abgerechnet wird. Den Aufwand können wir vorab mit zwei bis drei Stunden nur schätzen und endgültig erst nach Bearbeitung festlegen. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie an einer Weiterbearbeitung des Antrags interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Angesichts der zu erwartenden Kosten würde …
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: Deufel/WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
12. Februar 2021 18:30
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Angesichts der zu erwartenden Kosten würde ich gerne meine Anfrage auf diese einfachen Angaben beschränken: - Datum - Thema der Demonstration - angemeldete Teilnehmerzahl Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diese Daten einfach auswerten können. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in Sie beantragen auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) detaillier…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: Fwd: Deufel/WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456] [Umleitung OA]
Datum
15. Februar 2021 14:16
Status
Sehr Antragsteller/in Sie beantragen auf der Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) detaillierte Auswertungen zu angemeldeten Versammlungen in den Jahren 2020 und 2021 bei der Stadtverwaltung Ettlingen. Zur Bearbeitung Ihres Antrags sind aufwendige Recherchen in unseren Unterlagen erforderlich, die einen größeren zeitlichen Rahmen in Anspruch nehmen, so dass wir die Auswertungen nicht gebührenfrei überlassen können. Nach der derzeit geltenden Gebührensatzung der Stadt Ettlingen wird hierfür ein Stundensatz von 65 Euro erhoben. Für die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Informationen für den Zuständigkeitsbereich Ettlingen rechnen wir mit einem zeitlichen Aufwand von bis zu zwei Stunden, so dass die Gebühr damit bis zu 130 Euro betragen könnte, abschließend kann dies jedoch erst nach Bearbeitung festgelegt werden. Bitte teilen Sie uns bis zum 19.02.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag dennoch aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei uns in Bretten hatten wir im Jahr 2020 und 2021 eine Anz…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: Fwd: Deufel/WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
15. Februar 2021 16:29
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei uns in Bretten hatten wir im Jahr 2020 und 2021 eine Anzahl an Versammlungen im mittleren zweistelligen Bereich. Um Ihre gewünschten Daten herauszusuchen, benötigen wir ca. 20 Minuten je Fall. Der Pauschalsatz für die Arbeitsstunden liegt bei 79 Euro in der Stunde. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an den Daten weiterhin interessiert sind. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ermittlung und Auswertu…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: Fwd: Deufel/WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
16. Februar 2021 15:44
Status
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Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ermittlung und Auswertung der von Ihnen gewünschten Daten keine einfache Auskunft in geringem Umfang darstellt und somit auch nicht kostenfrei ist. Der Gebührenrahmen nach unserer Verwaltungsgebührensatzung sieht ja nach Umfang eine Rahmengebühr zwischen 10,00 EUR und 2.500 EUR vor. Wir gehen davon aus, dass sich diese dem Aufwand entsprechend auf voraussichtlich ca. 150,00 EUR belaufen würde, dies ist aber nur mal eine Schätzung. Des Weiteren möchten wir auch mitteilen, dass Sie aufgrund der derzeitigen Situation mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen müssen. Geben Sie uns bitte Bescheid, ob wir eine weitere Antragsbearbeitung vornehmen sollen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 11. Februar 2021 an das Polizeipräsidium…
Von
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Betreff
WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
17. Februar 2021 10:44
Status
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Sehr Antragsteller/in wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 11. Februar 2021 an das Polizeipräsidium Karlsruhe, welche uns am 12. Februar 2021 weitergeleitet wurde. In dieser E-Mail stellen Sie einen Antrag auf Erhalt von Informationen, vornehmlich nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Selbstverständlich kommen wir Ihrem Auskunftsanspruch gemäß § 7 LIFG nach. Wir können Ihnen kurzfristig Informationen zu den folgenden Punkten übermitteln: - Datum der Versammlung - Veranstalter - Thema der Versammlung - angemeldete Teilnehmerzahl Diese Informationen können wir Ihnen gebührenfrei zur Verfügung stellen, da bei geringfügigen Auskünften seitens der Stadt Karlsruhe keine Gebühren erhoben werden. Sollten Sie darüberhinaus gehende Informationen wünschen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dies einer umfangreichen Bearbeitung bedarf. Hierfür wird die Stadt Karlsruhe eine Gebühr für die Bereitstellung der angefragten Informationen gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Ziffer 2 LIFG und der Verwaltungsgebührensatzung erheben. Danach kann die informationspflichtige Stelle individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem jeweils maßgebenden Gebührenrecht erheben. Aufgrund Ihrer Anfrage entsteht ein erheblicher zeitlicher und personeller Verwaltungsaufwand, welcher von Ihnen zu tragen ist. Gemäß § 5 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Verbindung mit der Gebührenziffer 1.3.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe, ist für die Bereitstellung unter anderem von Unterlagen und Auskünften ein Gebührenrahmen von 67.- Euro bis 114.- Euro pro Stunde vorgesehen. Gemäß § 5 Absatz 3 der Verwaltungsgebührensatzung bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Verwaltungsaufwand und der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschulder zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Diese Regelung ist bei der Festlegung der Gebühr für den betreffenden Verwaltungsaufwand maßgebend. Nach derzeitiger Einschätzung bewerten wir die Verwaltungstätigkeit mit einer Gebührenhöhe von 73.- Euro pro Stunde. Dieser Betrag ist dem zugrundeliegenden Verwaltungsaufwand angemessen, berücksichtigt aber auch, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz den Zugang zu Informationen in der öffentlichen Verwaltung ermöglichen soll. Es darf mit einer Verwaltungsgebühr daher keine zu hohe Hürde geschaffen werden, die den generell bestehenden Auskunftsanspruch verhindert. Mit der Festlegung einer Gebührenhöhe von 73.- Euro pro Stunde, also am unteren Rand des Gebührenrahmens, ist sowohl dem Verwaltungsaufwand Rechnung getragen als auch Ihrem Begehren auf Auskunft. Wir gehen derzeit davon aus, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens, sofern Sie über die oben genannten Punkte hinausgehende Informationen wünschen, mindestens acht Stunden in Anspruch nehmen wird, sodass von einer Gebührenhöhe von 584 Euro auszugehen ist. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens mit, ob Sie Ihren Antrag vom 11. Februar 2021 aufrechterhalten möchten und in welchem Umfang die Auskunft erteilt werden soll. Sollten Sie sich innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Schreibens uns gegenüber nicht geäußert haben, gilt Ihr Antrag als zurückgenommen, vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 LIFG. Eine Auskunft erfolgt dann nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten möchte ich meinen Antrag nicht aufrechterhalten.…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
19. Februar 2021 19:51
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten möchte ich meinen Antrag nicht aufrechterhalten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten möchte ich meinen Antrag nicht aufrechterhalten.…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
19. Februar 2021 19:52
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten möchte ich meinen Antrag nicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten möchte ich meinen Antrag nicht aufrechterhalten.…
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
19. Februar 2021 19:57
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten möchte ich meinen Antrag nicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> ich würde gerne meinen Antrag begrenzen auf folgende Angaben - Datum der Versammlun…
An Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
19. Februar 2021 19:59
An
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich würde gerne meinen Antrag begrenzen auf folgende Angaben - Datum der Versammlung - Veranstalter - Thema der Versammlung - angemeldete Teilnehmerzahl welche Sie gebührenfrei zur Verfügung stellen können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Februar 2021 19:59
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem LIFG vom 11. Februar 2021, der mit…
Von
Stadt Karlsruhe Ausländerbehörde
Betreff
Antwort: AW: WG: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
23. Februar 2021 11:07
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem LIFG vom 11. Februar 2021, der mit E-Mail vom 19. Februar 2021 durch Sie begrenzt wurde. Selbstverständlich kommen wir Ihrem Antrag nach. Anbei erhalten Sie die Tabelle mit der Übersicht über die Versammlungen, die im Jahr 2020 und 2021 bei der Stadt Karlsruhe angemeldet wurden. Wir gehen davon aus, dass wir Ihre Anfrage vollständig beantwortet haben. Sollten Sie Ihre Anfrage nicht vollständig beantwortet sehen, kommen Sie gerne auf uns zu. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in die im Jahr 2020 und bisher in 2021 angemeldeten Versammlungen in Rheinstetten ersehen Sie …
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
24. Februar 2021 10:32
Status
Sehr Antragsteller/in die im Jahr 2020 und bisher in 2021 angemeldeten Versammlungen in Rheinstetten ersehen Sie aus beiliegender Liste Freundliche Grüße
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in aufgrund der Tiefe der Fragestellung und den damit verbundenen Aufwand aufgrund der Vielza…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
25. Februar 2021 10:59
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund der Tiefe der Fragestellung und den damit verbundenen Aufwand aufgrund der Vielzahl der in 2020 und 2021 angemeldeten Demonstrationen handelt es sich nicht mehr um eine einfach gelagerte Anfrage. Aus diesem Grund müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir eine Gebühr für die Erteilung der Antwort erheben. Hierbei fällt eine Zeitgebühr an , die derzeit mit 62,00 € pro Stunde abgerechnet wird. Der geschätzte Aufwand beträgt ca. zwei bis 2,5 Stunden. Bitte lassen Sie uns wissen, ob Sie an einer Weiterbearbeitung des Antrags interessiert sind. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, ob Sie folgende Informationen gebührenfrei zur Verfügung …
An Polizeipräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
25. Februar 2021 19:26
An
Polizeipräsidium Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte teilen Sie mir mit, ob Sie folgende Informationen gebührenfrei zur Verfügung stellen können: - Datum der Versammlung - Veranstalter - Thema der Versammlung - angemeldete Teilnehmerzahl Die Stadt Karlsruhe und Rheinstetten haben bereits oben genannte Punkte gebührenfrei herausgegeben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212456/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in nach Beratung hier im Hause werden wir die Information nicht gebührenfrei herausgeben. Auf…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Antwort: AW: Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigskeitsbereich der Polizei Karlsruhe [#212456]
Datum
26. Februar 2021 07:24
Status
Sehr Antragsteller/in nach Beratung hier im Hause werden wir die Information nicht gebührenfrei herausgeben. Aufgrund der Reduzierung der von Ihnen gewünschten Angaben würde sich der Zeitaufwand und damit die Gebührenhöhe reduzieren, voraussichtlich auf 1,5 bis 2 Stunden. Die Rechtsgrundlage für unserer Gebührenfestsetzung lautet wie folgt: § 3 Landkreisordnung (LKrO), §§ 2,11 Kommunalabgabengesetz (KAG) i. V. m. §§1, 4 Abs. 1 der Gebührensatzung des Landratsamtes Karlsruhe vom 08.02.2007 in der jeweils geltenden Fassung i. V.m. Ziff. 15 des Gebührenverzeichnisses. https://www.landkreis-karlsruhe.de/media/custom/1636_735_1.PDF?1549541196 Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an einer Weiterbearbeitung des Antrages interessiert sind. Mit freundlichem Gruß

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Polizeipräsidium Karlsruhe
Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigkeitsbereich der Polizei Karlsruhe Seh…
Von
Polizeipräsidium Karlsruhe
Betreff
Anfrage gem. LIFG: Angemeldete Demonstrationen in 2020 und 2021 im Zuständigkeitsbereich der Polizei Karlsruhe
Datum
4. März 2021 14:49
Status
Sehr Antragsteller/in in unserer Mail vom 26.02.2021 hatten wir Sie dahingehend um Rückmeldung gebeten ob Sie noch an einer Weiterbearbeitung Ihrer Anfrage interessiert sind. Leider liegt uns Ihre Antwort noch nicht vor. Mit freundlichem Gruß