Angemeldete Demonstrationen in Berlin am 29.8.2020

Anfrage an: Polizei Berlin

Am 29.8.2020 fanden in Berlin mehrere Demonstrationen statt. Ich möchte wissen, wie viele Versammlungen insgesamt an diesem Tag angemeldet waren, wer verantwortliche/n Leiter/in der jeweiligen Demonstration war und ob die bei der Versammlungsbehörde eingegangenen Anmeldeunterlagen an die für das Zulassungsverfahren nach § 3 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) zuständige Stelle beim Bundesministerium des Innern oder nach § 2 Absatz 2 des Berliner Bannmeilengesetzes weitergereicht wurden, insofern am 29.8.2020 in Berlin Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge angemeldet worden waren, die innerhalb des befriedeten Bezirkes des Deutschen Bundestages oder Bundesrates bzw. der Bannmeile des Abgeordnetenhauses von Berlin durchgeführt werden sollten. Lagen die neben der Anmeldung bei der Versammlungsbehörde erforderlichen gesonderten Zulassungen des Bundesministeriums des Inneren oder des Präsidenten des Abgeordnetenhauses – je nach betroffenem Bereich – vor?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Christina Gavric
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Christina Gavric
Betreff
Angemeldete Demonstrationen in Berlin am 29.8.2020 [#196468]
Datum
2. September 2020 11:54
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 29.8.2020 fanden in Berlin mehrere Demonstrationen statt. Ich möchte wissen, wie viele Versammlungen insgesamt an diesem Tag angemeldet waren, wer verantwortliche/n Leiter/in der jeweiligen Demonstration war und ob die bei der Versammlungsbehörde eingegangenen Anmeldeunterlagen an die für das Zulassungsverfahren nach § 3 des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG) zuständige Stelle beim Bundesministerium des Innern oder nach § 2 Absatz 2 des Berliner Bannmeilengesetzes weitergereicht wurden, insofern am 29.8.2020 in Berlin Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge angemeldet worden waren, die innerhalb des befriedeten Bezirkes des Deutschen Bundestages oder Bundesrates bzw. der Bannmeile des Abgeordnetenhauses von Berlin durchgeführt werden sollten. Lagen die neben der Anmeldung bei der Versammlungsbehörde erforderlichen gesonderten Zulassungen des Bundesministeriums des Inneren oder des Präsidenten des Abgeordnetenhauses – je nach betroffenem Bereich – vor?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christina Gavric Anfragenr: 196468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196468/ Postanschrift Christina Gavric << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christina Gavric
Polizei Berlin
Just 4 IFG 124.20 Sehr geehrte Frau Gavric, Ihre Anfrage vom 2. September 2020 ist hier eingegangen und wird unt…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Anfrage IFG: Angemeldete Demonstrationen in Berlin am 29.8.2020 [#196468]
Datum
3. September 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,3 KB


Just 4 IFG 124.20 Sehr geehrte Frau Gavric, Ihre Anfrage vom 2. September 2020 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
PPr Just 4 To - IFG 124.20 Sehr geehrter Gavric, Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde an mich - nach einem Be…
Von
Polizei Berlin
Betreff
IFG 124.20 - Vorabinformation: Angemeldete Demonstrationen in Berlin am 29.8.2020 [#196468]
Datum
11. Dezember 2020 17:11
Status
PPr Just 4 To - IFG 124.20 Sehr geehrter Gavric, Ihre im Betreff genannte Anfrage wurde an mich - nach einem Bearbeiterwechsel am 12.11.2020 - zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die beigefügte Vorabinformation übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis und in Erwartung Ihrer Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen