Angemeldete Versammlungen in Radolfzell

Alle im Rahmen einer Versammlung angemeldeten Routen (oder Kundgebungsorte) aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 sowie die letztendlich in der versammlungsrechtlichen Bestätigung enthaltene Route, bei denen die angemeldete Route nicht mit der bestätigten Route übereinstimmt (weil also im Verlauf der Kooperationsgespräche, des Mailverkehrs oder sonst in irgendeiner Weise die Routenführung geändert wurde).

Sollte es einfacher sein (z.B. weil sie dann einfach alle Dateien aus dem Ordner ziehen können und nur ggf. schwärzen müssen) können Sie mir auch gerne alle Anmeldungen und alle versammlungsrechtlichen Bestätigungen schicken ohne zu prüfen, ob bei der Bestätigung von der angemeldeten Route abgewichen wurde.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle im Rahmen…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
26. September 2021 16:01
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle im Rahmen einer Versammlung angemeldeten Routen (oder Kundgebungsorte) aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 sowie die letztendlich in der versammlungsrechtlichen Bestätigung enthaltene Route, bei denen die angemeldete Route nicht mit der bestätigten Route übereinstimmt (weil also im Verlauf der Kooperationsgespräche, des Mailverkehrs oder sonst in irgendeiner Weise die Routenführung geändert wurde). Sollte es einfacher sein (z.B. weil sie dann einfach alle Dateien aus dem Ordner ziehen können und nur ggf. schwärzen müssen) können Sie mir auch gerne alle Anmeldungen und alle versammlungsrechtlichen Bestätigungen schicken ohne zu prüfen, ob bei der Bestätigung von der angemeldeten Route abgewichen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingeg…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
27. September 2021 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz ist bei uns eingegangen. Zur Einschätzung des notwendigen Aufwands, auch hinsichtlich der Höhe etwaiger Gebühren, bitten wir um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell“ vom 2…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
29. Oktober 2021 08:57
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell“ vom 26.09.2021 (#229840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gleiches gilt auch für meine andere Anfrage desselben Tages zu der geforderten Ordner:innenzahl. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
  Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. bis [geschwärzt] Ihre Nachricht wird nicht wei…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
Automatische Antwort: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
29. Oktober 2021 08:58
Status
Warte auf Antwort
  Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. bis [geschwärzt] Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an [geschwärzt] . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr Antragsteller/in am 27.09.2021 erhielten Sie Eingangsbestätigung hinsichtlich Ihrer Anfrage nach den Versamm…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
4. November 2021 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in am 27.09.2021 erhielten Sie Eingangsbestätigung hinsichtlich Ihrer Anfrage nach den Versammlungsbestätigungen mit Streckenänderungen. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage war bisher aufgrund Durchführung von Wahlen, Aufgaben im Rahmen der Pandemiebewältigung sowie Krankheitsausfällen noch nicht möglich. Für die Bearbeitung Ihres Auskunftsbegehrens wird eine Gebühr in Höhe von 50,-- € anfallen. Wir bitten um Nachricht, ob Sie Ihren Antrag sodann aufrecht erhalten. Wir werden schnellstmöglich bearbeiten. Ihre Anfrage nach der Anforderung von Ordnerzahlen ist derzeit nicht nachvollziehbar. Grundsätzlich wird auch in diesem Fall eine Gebühr anfallen. Wir bitten um (ggf. erneute) Zusendung Ihres Ersuchens und werden Ihnen sodann die zu erwartende Gebühr mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Angesichts der von Ihnen angegebenen Gebühr beschränke ich meinen Antrag auf das J…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
23. November 2021 16:02
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Angesichts der von Ihnen angegebenen Gebühr beschränke ich meinen Antrag auf das Jahr 2021. Ich bin der Meinung, dass mein Antrag damit nur noch eine "einfache Anfrage" ist, die somit keine Gebühren mehr nach sich ziehen sollte. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass auch die eingeschränkte Anfrage Gebühren nach sich zieht bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen sowie zugleich darzulegen, wie diese Gebühren zustandekommen und wie viel Arbeitszeit Sie dafür veranschlagen. Hinsichtlich meiner anderen Anfrage bitte ich Sie, mir lieber auf selbige direkt zu antworten, dann ist das für mich besser nachvollziehbar (unser Mail-Verkehr wird ja auch direkt veröffentlicht). Ich versuche aber dennoch, meine Anfragetext noch einmal verständlicher zu formulieren: Ich bitte Sie um die Zusendung sämtlicher versammlungsrechtlicher Bestätigungen (einer Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich weiterhin zu) aus den Jahren 2021, 2020 und 2019, in denen der Ordner:innenschlüssel mehr als 1:25 Teilnehmende beträgt. Sollten Sie also bspw. für eine Demonstration mit 100 Personen insgesamt 2 Ordner:innen in den Auflagen verlangt haben (dann wäre der Schlüssel 1:50), interessiert mich diese vers. Bestätigung nicht. Sollten Sie dagegen für 100 Teilnehmende 5 (oder mehr) Ordner:innen verlangt haben wäre der Schlüssel 1:20, ebenso wenn Sie bspw. für eine Demo von 200 Personen 8 Ordner:innen verlangt hätten (Schlüssel: 1:25), zusätzlich aber noch für weitere Aufgaben wie die Sperrung von Straßen oder sonstiges weitere 20 Ordner:innen in den Auflagen verlangt hätten, dann wäre der tatsächliche Schlüssel nämlich 200 : 28 = 1:7,14 und damit weitaus strenger als 1:25. Ich hoffe, ich habe mich nun verständlich ausgedrückt! Der übrige Text der Anfrage bleibt unberührt, bitte teilen Sie mir insbesondere vor Bearbeitung der Anfrage mit, wenn Gebühren entstehen sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Ve…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
13. Januar 2022 16:35
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell“ vom 26.09.2021 (#229840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Meine letzte E-Mail vom 23.11.2021 ging an das allgemeine Postfach der Stadt Radolfzell, sollte diese E-Mail Sie nicht erreicht haben, teilen Sie mir dies bitte mit, sodass ich in Zukunft direkt an Sie schreiben kann. Meine Antwort lautete: Sehr geehrte Damen und Herren, Angesichts der von Ihnen angegebenen Gebühr beschränke ich meinen Antrag auf das Jahr 2021. Ich bin der Meinung, dass mein Antrag damit nur noch eine "einfache Anfrage" ist, die somit keine Gebühren mehr nach sich ziehen sollte. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, dass auch die eingeschränkte Anfrage Gebühren nach sich zieht bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen sowie zugleich darzulegen, wie diese Gebühren zustandekommen und wie viel Arbeitszeit Sie dafür veranschlagen. Hinsichtlich meiner anderen Anfrage bitte ich Sie, mir lieber auf selbige direkt zu antworten, dann ist das für mich besser nachvollziehbar (unser Mail-Verkehr wird ja auch direkt veröffentlicht). Ich versuche aber dennoch, meine Anfragetext noch einmal verständlicher zu formulieren: Ich bitte Sie um die Zusendung sämtlicher versammlungsrechtlicher Bestätigungen (einer Schwärzung personenbezogener Daten stimme ich weiterhin zu) aus den Jahren 2021, 2020 und 2019, in denen der Ordner:innenschlüssel mehr als 1:25 Teilnehmende beträgt. Sollten Sie also bspw. für eine Demonstration mit 100 Personen insgesamt 2 Ordner:innen in den Auflagen verlangt haben (dann wäre der Schlüssel 1:50), interessiert mich diese vers. Bestätigung nicht. Sollten Sie dagegen für 100 Teilnehmende 5 (oder mehr) Ordner:innen verlangt haben wäre der Schlüssel 1:20, ebenso wenn Sie bspw. für eine Demo von 200 Personen 8 Ordner:innen verlangt hätten (Schlüssel: 1:25), zusätzlich aber noch für weitere Aufgaben wie die Sperrung von Straßen oder sonstiges weitere 20 Ordner:innen in den Auflagen verlangt hätten, dann wäre der tatsächliche Schlüssel nämlich 200 : 28 = 1:7,14 und damit weitaus strenger als 1:25. Ich hoffe, ich habe mich nun verständlich ausgedrückt! Der übrige Text der Anfrage bleibt unberührt, bitte teilen Sie mir insbesondere vor Bearbeitung der Anfrage mit, wenn Gebühren entstehen sollten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 229840 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell“ vom 2…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
10. Februar 2022 09:33
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell“ vom 26.09.2021 (#229840) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Sollte ich bis zum 23.2.2022 keine inhaltliche Auskunft von Ihnen erhalten, werde ich Klage vor dem VG Freiburg erheben. Bitte bestätigen Sie mir außerdem unverzüglich den Stand meiner Anfrage. Bitte stellen Sie etwaige Rückfragen ebenfalls unverzüglich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
Sehr Antragsteller/in nach Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell …
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell Ordner:innen [#229841]
Datum
16. Februar 2022 17:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach Nr. 6 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Radolfzell am Bodensee vom 19.06.2006 in der aktuellen Fassung sind für Auskünfte und Einsichtnahmen oder Informationen in sonstiger Weise nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz insb. aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche eine Zeitgebühr in Höhe von 15,-- € je angefangene 1/4 Stunde, max. 10.000 € zu erheben (bei Gebühren über 200,00 Euro ist der Antragsteller vorab zu informieren). Für Ihr Anliegen wären für das Jahr 2019 13 Einzelakten, für das Jahr 2020 24 Einzelakten, für das Jahr 2021 33 Einzelakten zu sichten und zu anonymisieren. Die jeweiligen Akten weisen unterschiedlichen Umfang auf. Eine Einschätzung des zeitlichen Aufwands ist im vorab nicht möglich. Wir bitten um Nachricht, ob Ihr Antrag aufrecht erhalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und entschuldige mich meinerseits für meine späte…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen in Radolfzell [#229840]
Datum
6. März 2022 22:53
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre Antwort und entschuldige mich meinerseits für meine späte Antwort. Ich muss gestehen, dass ich angesichts der von Ihnen veranschlagten Gebühren verwirrt bin: Sie hatten mir am 04.11.2021 mitgeteilt, dass für meine Anfrage (diese Anfrage hier, bezüglich der angemeldeten und durchgeführten Routen der Versammlungen) nach dem LIFG eine Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig werde und nicht näher dargelegt, wie diese Gebühr zustandekomme bzw. welchen Zeitaufwand und Stundensatz sie dafür veranschlagt haben. Angesichts dieser Gebühr habe ich meine Anfrage eingegrenzt auf das Jahr 2021 (statt 2019-2021). In Ihrer E-Mail vom 16.02.2022 haben Sie mir mitgeteilt, dass für meinen Antrag womöglich eine andere Gebühr anfallen könnte und ich habe Ihre Nachricht so verstanden, dass diese neue Gebühr höher ausfallen könnte als die ursprünglich angegeben 50 Euro. Das ist mir dahingehend unverständlich, dass ich Ihnen doch entgegengekommen bin, indem ich meine Anfrage eingegrenzt habe. Aus den von Ihnen am 16.2. genannten Zahlen ergibt sich ferner, dass nun mehr nur noch 33 Einzelakten von meinem Antrag betroffen sind und ich damit den Arbeitsaufwand um mehr als die Hälfte reduziert habe. Ich bin mir deswegen nicht sicher, wie ich Ihre Antwort bezüglich der zu erwartenden Gebühren zu verstehen habe, liest sie sich doch, als wäre auch eine höhere Gebühr möglich, was sich mir nicht erschließen würde. Um sicherzugehen möchte ich außerdem nachfragen, ob insgesamt im Jahr 2021 33 Versammlungen durchgeführt wurden oder tatsächlich 33 Versammlungen mit 200 oder mehr angemeldeten Teilnehmenden durchgeführt wurden – letzteres scheint mir doch gemessen an der Größe der Stadt Radolfzell sehr beachtlich! Unter Zugrundelegung des von Ihnen genannten Gebührensatzes von 15 Euro pro angefangener 15 Minuten gehe ich ferner davon aus, dass die Bearbeitung der ursprünglichen Anfrage für 2019-2021 ca. 50 Minuten in Anspruch genommen hätte, meine auf das Jahr 2021 eingegrenzte Anfrage müsste somit weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen. Diesbezüglich bitte ich Sie im Rahmen Ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, dass andere Behörden (bspw. das BMBF) unter Anwendung des Bundes-IFG bei einer Bearbeitungsdauer von unter 30 Minuten regelmäßig von einer „Einfachen Anfrage“ ausgehen, die keine Gebühren erfordert (vgl. dazu auch Schoch IFG/Schoch IFG § 10 Rn. 53). Ggf. könnte ich auch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hinzurufen (das geht über fragdenstaat.de sehr einfach), vielleicht kann dieser uns bei weiteren Missverständnissen weiterhelfen. Im Übrigen kann ich wohl schwerlich abschätzen, ob ich angesichts einer schlicht nicht genannten Gebühr an meinem Antrag festhalten möchte, das ist mir schlechterdings nicht zumutbar. Ich bitte Sie daher erneut um eine Mitteilung der zu erwartenden Gebühr unter Abschätzung des zu erwartenden Zeitaufwands. Zuletzt möchte ich abermals darum bitten, sämtliche meine zweite Anfrage nach dem LIFG betreffende Korrespondenz und Informationen bezüglich der verlangten Ordner:innenzahlen zwecks Übersichtlichkeit und öffentlicher Nachvollziehbarkeit über diese andere Anfrage zu beantworten, diese beiden Anfragen sind unabhängig voneinander (über das Portal fragdenstaat.de sind das ebenfalls zwei selbstständige Anfragen). Ich werde unsere Korrespondenz ebenfalls dort fortsetzen. Herzlichen Dank und freundliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell“ [#229840]
Datum
22. März 2022 07:39
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Wie angekündigt bitte ich Sie auch hier um Vermittlung, neben meiner anderen Anfrage, wegen der ich Sie schon gerade eben angefragt hatte (https://fragdenstaat.de/a/229841). Die Behörde hatte mir hier schon die Informationen für eine Gebühr von 50 Euro zugesagt, zuletzt klang es allerdings so, als würde sie doch mehr Geld dafür verlangen. Insgesamt ist das Antwortverhalten der Behörde sehr bemangelnswert, aber das sehen Sie ja selbst. Ich freue mich, wenn Sie zwischen uns vermitteln können (und erinnere mich, dass Sie selbst vor kurzem auch der Meinung waren, IFG-Anfragen an Behörden in BW sollte gebührenfrei ergehen: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/datenschutz-bw-kosten-buergeranfragen-100.html. Das sehe ich hier ganz genauso!). Vielen Dank! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 229840.pdf Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angemeldete Versammlungen in Radolfzell“ [#229840]
Datum
22. März 2022 07:39
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o.…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309
Datum
17. Mai 2022 14:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
875,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Als Anlage erhalten Sie unsere Antwort dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen h…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
18. Mai 2022 01:26
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort und Ihre Mühen. Sie schreiben, dass "Die informationspflichtige Stelle ist somit verpflichtet eine konkrete Kostenprognose zu erstellen, die unterschritten aber nicht überschritten werden darf." Darf ich daraus schließen, dass die Stadt Radolfzell Ihrer Rechtsauffassung nach nicht mehr über die ursprünglich angegebene Gebühr von 50 Euro hinausgehen darf, zumal nicht, wenn ich meine Anfrage sogar eingeschränkt habe? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon au…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
18. Juni 2022 10:55
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass Sie mittlerweile meine Untätigkeitsklage wegen meiner anderen LIFG-Anfrage betreffend die Ordner:innenzahlen erhalten haben und möchte Sie dennoch bitten, erneut zu dieser Anfrage hier (zu den Routen) zu den möglicherweise auftretenden Gebühren Stellung zu nehmen und erinnere insbesondere daran, dass Sie mir bereits vergangenes Jahr mitgeteilt hatten, die Gebühr würde 50 Euro betragen. Daraufhin habe ich meine Anfrage eingeschränkt, woraufhin Sie die Gebühr erhöht haben. Ich bitte Sie, entsprechend meiner Einschränkung auch die Gebühr zu verringern. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich! Sollten Sie weiterhin nicht auf meine Anfrage antworten und die Stellungnahme zu meinen Gebühren verweigern werde ich mich auch durch meine bereits laufende Klage gegen die Stadt Radolfzell nicht davon abhalten lassen, eine weitere Klage in dieser Sache gegen die Stadt einzureichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr << Antragsteller:in >> hinsich…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
24. Juni 2022 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens Anfragenr.: 229841 verweisen wir auf das schwebende Klageverfahren, dessen Ergebnis abzuwarten ist. Hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens Anfragenr.: 229840 teilen wir mit, daß die Erstbezifferung der Gebühr fehlerhaft war. Aufgrund rechtsstaatlicher Bindung an Recht und Gesetz korrigieren wir uns und weisen auf die mit Schreiben vom 16.02.2022 mitgeteilte Gebührengrundlage und den zu sichtenden Aktenbestand hin. Nach unserer Einschätzung wird dies einen Gebührenbetrag von 200,-- € übersteigen. Wir bitten nochmals um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Liebe << Antragsteller:in >> bit…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
6. August 2022 16:18
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, ich hatte jetzt zum Semesterende einige Klausuren des Schwerpunktbereichs meines Studiums zu schreiben, daher die Verzögerung meiner Antwort. Ich möchte Sie nochmals (wie bereits am 6.3.2022) bitten, mir zu bestätigen, dass die von Ihnen am 16.2.2022 genannte Anzahl an Demonstrationen tatsächlich nur die Demonstrationen mit 200 oder mehr Teilnehmenden betrifft, da sich meine Anfrage ja nur auf solche bezog. Sollten es - wie bei einer Stadt der Größe von Radolfzell plausibel scheint - weniger Demonstrationen mit 200 oder mehr Teilnehmden sein möchte ich Sie bitten, eine erneute Kostenschätzung vorzunehmen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr << Anrede >> ich habe Ihre…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
29. November 2022 16:38
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe Ihren Schriftsatz vom 7.11.2022 erhalten und den Eindruck bekommen, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Sie schreiben, Sie hätten mir bereits mehrfach die gebührenrechtlichen Voraussetzungen meiner Anträge mitgeteilt und ich hätte mich dazu nicht geäußert. Ich bin mir nicht sicher, was genau Sie meinen, und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir noch einmal die Daten dieser Mitteilungen mitteilen könnten und auch, auf welche der beiden Anfragen sich diese Mitteiligungen jeweils bezogen. Ferner würde ich mich nach wie vor über eine Antwort auf meine Rückfrage vom 6.8.2022. Ich hoffe, dass wir dadurch hoffentlich auch meine Anfragen beantworten können und ggf. auch das laufende Klageverfahren einstellen können. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr << Antragsteller:in >> wie…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
1. Dezember 2022 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits am 24.06.2022 mitgeteilt verweisen wir auf das schwebende Klageverfahren, dessen Ergebnis abzuwarten ist. Im Weiteren sind die Antworten auf Ihre Fragen bereits aktenkundig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr << Anrede >> herzlichen Da…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
1. Dezember 2022 12:50
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte Sie unter Verweis auf Ihre Beratungspflicht nach § 25 VwVfG BW erneut bitten, die auch durch das anhängige Verfahren nicht ausgesetzt wird, zur Ausräumung etwaiger Misserverständnisse beizutragen. Das anhängige Verfahren ist ja kein Selbstzweck, insofern könnte ich meine Klage zurückziehen, wenn wir auf dem außergerichtlichen Wege noch zu einer Verständigung über Auskünfte und evtl. Gebühren kommen. Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Radolfzell am Bodensee
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr << Antragsteller:in >> Ber…
Von
Stadt Radolfzell am Bodensee
Betreff
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
1. Dezember 2022 13:42
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Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Beratung haben Sie aktenkundig durch Mitteilung der Gebührengrundlage erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840] Sehr << Anrede >> ich habe Ihre…
An Stadt Radolfzell am Bodensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Schreiben vom 22. März 2022 Az: 0221.4-15/309 [#229840]
Datum
1. Dezember 2022 13:46
An
Stadt Radolfzell am Bodensee
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Sehr << Anrede >> ich habe Ihre Erläuterungen zu den Gebühren nicht verstanden und möchte Sie bitten, diese noch einmal zu erläutern, gerne so, wie in meiner obigen Mail vorgeschlagen: "wenn Sie mir noch einmal die Daten dieser Mitteilungen mitteilen könnten und auch, auf welche der beiden Anfragen sich diese Mitteiligungen jeweils bezogen." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 229840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229840/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>