Angemeldete Versammlungen

Anfrage an: Polizei Berlin

Eine Auflistung aller angemeldeten, noch nicht abgeschlossenen Versammlungen in Berlin.
Oder alternativ eine Adresse, wo ich eine solche Liste einsehen kann, da ich natürlich nicht immer diese Anfrage aktualisieren will.
Vielleicht gibt es ja eine Pressestelle für einen solchen "Veranstaltungskalender".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
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Marcus Püschel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Marcus Püschel
Betreff
Angemeldete Versammlungen [#59220]
Datum
25. Februar 2019 04:42
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller angemeldeten, noch nicht abgeschlossenen Versammlungen in Berlin. Oder alternativ eine Adresse, wo ich eine solche Liste einsehen kann, da ich natürlich nicht immer diese Anfrage aktualisieren will. Vielleicht gibt es ja eine Pressestelle für einen solchen "Veranstaltungskalender".
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcus Püschel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcus Püschel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcus Püschel

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