Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis (SGB II, SGB XII; WoGG, etc.)
Am 16.05.2012 hatte das Bundessozialgericht in der Entscheidung B 4 AS 109/11 R mehrere Entscheidungen aus den Vorjahren Bestätigt und die Angemessenheit der Wohnungsgrößen im Märkischen Kreis ab Januar 2010 angehoben.
Seit Einführung des ALG II zum 01.01.2005 wurden allein im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis 7310 Mietsenkungsverfahren eingeleitet, davon 858 im Jahr 2010 und weitere 697 in 2011.
Wie viele der 5755 Bedarfsgemeinschaften tatsächlich umgezogen sind, ist mir nicht bekannt.
Es wird davon ausgegangen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen eine aufstockende Miete aus der Regelleistung bestreiten muss. Außerdem betroffen von der Gesetzesänderung sind jene Bedarfsgemeinschaften, die möglicherweise noch 2010/2011/2012 im Leistungsbezug standen, nun aber in Arbeit oder verrentet sind.
I. Wie stellt der Märkische Kreis sicher, dass auch diese Personengruppen ihre von Gesetzeswegen zustehenden Leistungen rückwirkend erhalten?
Mit Schreiben vom 22.08.2012 an die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis erbaten Sie eine Rückmeldung über die Abwicklung der Nachleistung.
II. Es wird um Mitteilung gebeten,
1. wie viele Bedarfsgemeinschaften von der Neuberechnung betroffen sind
2. über die Anzahl der nach zu leistenden Monate und
3. den ermittelten Gesamtnachzahlungsbetrag
4. Das Antwortschreiben der Geschäftsführung des Jobcenters ist beizufügen.
III. Es wird davon ausgegangen, dass ein ähnliches Schreiben auch an die Grundsicherungsämter des Kreises ergangen ist. Auch diese Antwortschreiben bitte ich zu übersenden.
IV. Zuletzt wird auch um die Übersendung der genannten Bezugsrundschreiben Nr. 02/2012 vom 09.07.2012, Nr. 04/2012 vom 18.07.2012 wird gebeten.
Anfrage erfolgreich
-
Datum19. Mai 2013
-
20. Juni 2013
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!