Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis (SGB II, SGB XII; WoGG, etc.)

Am 16.05.2012 hatte das Bundessozialgericht in der Entscheidung B 4 AS 109/11 R mehrere Entscheidungen aus den Vorjahren Bestätigt und die Angemessenheit der Wohnungsgrößen im Märkischen Kreis ab Januar 2010 angehoben.

Seit Einführung des ALG II zum 01.01.2005 wurden allein im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis 7310 Mietsenkungsverfahren eingeleitet, davon 858 im Jahr 2010 und weitere 697 in 2011.

Wie viele der 5755 Bedarfsgemeinschaften tatsächlich umgezogen sind, ist mir nicht bekannt.
Es wird davon ausgegangen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen eine aufstockende Miete aus der Regelleistung bestreiten muss. Außerdem betroffen von der Gesetzesänderung sind jene Bedarfsgemeinschaften, die möglicherweise noch 2010/2011/2012 im Leistungsbezug standen, nun aber in Arbeit oder verrentet sind.
I. Wie stellt der Märkische Kreis sicher, dass auch diese Personengruppen ihre von Gesetzeswegen zustehenden Leistungen rückwirkend erhalten?

Mit Schreiben vom 22.08.2012 an die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis erbaten Sie eine Rückmeldung über die Abwicklung der Nachleistung.

II. Es wird um Mitteilung gebeten,
1. wie viele Bedarfsgemeinschaften von der Neuberechnung betroffen sind
2. über die Anzahl der nach zu leistenden Monate und
3. den ermittelten Gesamtnachzahlungsbetrag
4. Das Antwortschreiben der Geschäftsführung des Jobcenters ist beizufügen.

III. Es wird davon ausgegangen, dass ein ähnliches Schreiben auch an die Grundsicherungsämter des Kreises ergangen ist. Auch diese Antwortschreiben bitte ich zu übersenden.

IV. Zuletzt wird auch um die Übersendung der genannten Bezugsrundschreiben Nr. 02/2012 vom 09.07.2012, Nr. 04/2012 vom 18.07.2012 wird gebeten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2013
  • Frist
    20. Juni 2013
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis (SGB II, SGB XII; WoGG, etc.)
Datum
19. Mai 2013 16:32
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 16.05.2012 hatte das Bundessozialgericht in der Entscheidung B 4 AS 109/11 R mehrere Entscheidungen aus den Vorjahren Bestätigt und die Angemessenheit der Wohnungsgrößen im Märkischen Kreis ab Januar 2010 angehoben. Seit Einführung des ALG II zum 01.01.2005 wurden allein im Bereich des Jobcenter Märkischer Kreis 7310 Mietsenkungsverfahren eingeleitet, davon 858 im Jahr 2010 und weitere 697 in 2011. Wie viele der 5755 Bedarfsgemeinschaften tatsächlich umgezogen sind, ist mir nicht bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Betroffenen eine aufstockende Miete aus der Regelleistung bestreiten muss. Außerdem betroffen von der Gesetzesänderung sind jene Bedarfsgemeinschaften, die möglicherweise noch 2010/2011/2012 im Leistungsbezug standen, nun aber in Arbeit oder verrentet sind. I. Wie stellt der Märkische Kreis sicher, dass auch diese Personengruppen ihre von Gesetzeswegen zustehenden Leistungen rückwirkend erhalten? Mit Schreiben vom 22.08.2012 an die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis erbaten Sie eine Rückmeldung über die Abwicklung der Nachleistung. II. Es wird um Mitteilung gebeten, 1. wie viele Bedarfsgemeinschaften von der Neuberechnung betroffen sind 2. über die Anzahl der nach zu leistenden Monate und 3. den ermittelten Gesamtnachzahlungsbetrag 4. Das Antwortschreiben der Geschäftsführung des Jobcenters ist beizufügen. III. Es wird davon ausgegangen, dass ein ähnliches Schreiben auch an die Grundsicherungsämter des Kreises ergangen ist. Auch diese Antwortschreiben bitte ich zu übersenden. IV. Zuletzt wird auch um die Übersendung der genannten Bezugsrundschreiben Nr. 02/2012 vom 09.07.2012, Nr. 04/2012 vom 18.07.2012 wird gebeten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe Ihre mail im Cc weitergeleitet an den Märkischen Kreis, der als Träg…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
WG: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis (SGB II, SGB XII; WoGG, etc.)
Datum
21. Mai 2013 10:15
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, ich habe Ihre mail im Cc weitergeleitet an den Märkischen Kreis, der als Träger nach dem SGB II und SGB XII zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Burghof Stabsstelle Soziale Hilfen der Stadt Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid - Fachbereich 3 - Rathausplatz 2 58507 Lüdenscheid Tel.: 02351/171344 Fax.: 02351/171755 <<E-Mail-Adresse>> www.luedenscheid.de Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss.
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Angemessene Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis Das Begleitschreiben gibt erste Antworten. Eine weiterführ…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Via
Briefpost
Betreff
Angemessene Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis
Datum
11. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich
383,7 KB
Das Begleitschreiben gibt erste Antworten. Eine weiterführende Auswertung der Informationen findet sich unter: http://www.beispielklagen.de/IFG042.html

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Kommunalverwaltung Lüdenscheid
WG: Anfrage nach dem IFG Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage nac…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
WG: Anfrage nach dem IFG
Datum
12. Juni 2013 11:48
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage nach dem IFG vom 19.05.2013 sowie die angeforderten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Pressstelle des Märkischen Kreises