Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012
Mit Erlass II B 4 – 3733 vom 15.08.2012 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) den kommunalen Grundsicherungsträgern in NRW Vorgaben gemacht, wie mir der Entscheidung des Bundessozialgerichts B 4 AS 109/11 R vom 16.05.2012 für die Vergangenheit zu verfahren sei.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153553&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
So sollten bestandskräftig gewordene Bescheide von Amts wegen ermittelt werden und die zu Unrecht nicht erbrachten Leistungen zurückerstattet werden. Ohne eine Rechtsgrundlage zu benennen, wird bei der Rückwirkung der Leistungsanspruch für das ganze Jahr 2010 ausgespart.
Gemäß SGB X § 44 (1) ist keine zeitliche Begrenzung vorgesehen, wenn die Behörde „das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist“. Viele Sozialsicherungträger haben nachweislich eigenmächtig gesetzliche Regelungen ignoriert und so einer Vielzahl von Leistungsberechtigten z.T. erhebliche Vermögensschädigungen zugefügt.
Den Grundsicherungsträger wurde auferlegt mit Fristsetzung zum 31.12.2012, diejenigen Personen ausfindig zu machen, denen rechtsgrundlos Leistungen vorenthalten wurden und die Bescheide zu korrigieren.
Über die Arbeitsergebnisse sollten die Grundsicherungsträger bis zum 30.10.2012 eine erste kurze Rückmeldung übermitteln.
Während für die Grundsicherungsträger Fristen vorgehalten wurden, besteht für die Leistungsberechtigten offensichtlich eine solche Frist nicht.
Bitte übersenden Sie mir
1. Ihre Auswertungen der Rückmeldungen der kommunalen Träger
2. Die vollständigen Rückmeldungen des Märkischen Kreises und des zuständigen Jobcenters
3. Den Maßnahmenkatalog und/oder (in der Ihnen vorliegenden Form) auch Einzelvorschläge zur Recherche zur Auffindung der Anspruchsberechtigten
4. Wie ist die Weisungslage bei Betroffenen, die bei der von Amts wegen zu gewährenden Rückerstattung übersehen wurden?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum16. Mai 2015
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19. Juni 2015
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- Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012 [#9823]
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- 16. Mai 2015 13:12
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- AW: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012 [#9823]
- Datum
- 30. Mai 2015 15:30
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- WG: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012 [#9823]
- Datum
- 11. Juni 2015 13:49
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- Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012 [#9823]
- Datum
- 27. Juni 2015 11:59
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- Antrag auf Überprüfung relevanter Vorgänge durch die Innenrevision
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- 24. September 2015
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- AW: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012 [#9823]
- Datum
- 21. November 2015 11:45
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- AW: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012 [#9823]
- Datum
- 23. November 2015 13:36
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- AW: AW: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Urteil des Bundessozialgericht vom 16.05.2012 [#9823]
- Datum
- 2. Dezember 2015 22:24
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- Antrag auf Überprüfung relevanter Vorgänge durch die Innenrevision
- Datum
- 3. Dezember 2015
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- AW: Antrag auf Überprüfung relevanter Vorgänge durch die Innenrevision [#9823]
- Datum
- 4. Dezember 2015 16:52
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- Datum
- 5. Dezember 2015
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- Az.: II B 4-1244, Antrag auf Überprüfung relevanter Vorgänge durch die Innenrevision [#9823]
- Datum
- 14. Dezember 2015 12:41
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- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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